Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) i.V.m. 83 (2) GO NW hier: vorgezogene Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) i.V.m. 83 (2) GO NW
hier: vorgezogene Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof) Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) i.V.m. 83 (2) GO NW
hier: vorgezogene Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7122/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Außerplanmäßige Auszahlung im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) i.V.m. 83 (2) GO NW hier: vorgezogene Beschaffung eines Geräteträgers für den Bauhof Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Antrag zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Kostenträger 01.111.102 – Bauhof (investive Maßnahmennummer 11119140) im Wege der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Ratsmitglied nach § 60 (1) GO NW vom 25.06.2009 zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Es wird auf die beiliegende Antragsbegründung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung verwiesen. Die Entscheidung zur Leistung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen fällt gem. §§ 41 (1) Buchstabe h), 60 (1), 83 (1) Satz 2 und § 83 (2) GO NRW i.V.m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg in den Ausschließlichkeitskataloges des Rates. Die zuvorige rechtzeitige Einberufung des Rates der Stadt Bedburg bzw. des Hauptausschusses im Wege der Dringlichkeit (§ 60 Abs. 1 GO NRW) war nicht möglich. Anmerkung: Im Wege der dringenden Ersatzbeschaffung („Freihändige Vergabe“) wurden fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die dabei abgegebenen Angebote sind als Anlage B) beigefügt und auf Ihre Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit hin geprüft worden. Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit einen Auftragswert von 66.187,80 € festgestellt. Siehe Anlage (Ausserplanmäßige Auszahlung im Wege der Dringlichkeit) Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am 08.09.2009 (zur Kenntnis genommen) Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x (siehe Stellungnahme des Kämmerers) Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.09.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------- Sachbearbeiter Fachbereichsleiter (Gunnar Koerdt) Kenntnis genommen: Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-122/2009 Seite 2