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Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse c) Festlegung der Stellvertreterregelung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung) Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung) Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung) Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung) Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung) Beschlussvorlage (Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse
c) Festlegung der Stellvertreterregelung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP88/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Bildung von Ausschüssen sowie deren Zusammensetzung a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse b) Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse c) Festlegung der Stellvertreterregelung Beschlussvorschlag: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für seine 8. Wahlperiode nachfolgend aufgeführte Ausschüsse zu bilden: (Vorschlag der Verwaltung) (Beschluss des Rates) - Haupt- und Finanzausschuss _________________________ - Ordnungs-, Bildungs- und Sozialausschuss _________________________ - Stadtentwicklungsausschuss _________________________ - Bauausschuss _________________________ - Rechnungsprüfungsausschuss _________________________ - Wahlprüfungsausschuss _________________________ - Wahlausschuss _________________________ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage zu b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die unter a) gebildeten Ausschüsse folgende Mitgliederzahlen festzulegen: Ausschuss (siehe Beschluss zu a) Haupt- und Finanzausschuss Ordnungs-, Bildungsund Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Bauausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss insgesamt Mitgliederzahlen davon davon Ratsmitglieder sachkundige Bürger zusätzliche sachkundige Einwohner keine keine (Auflistung der Ausschüsse vorbehaltlich des Beschlusses des Rates unter a) zu c): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder nach der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Alternative ____ zu verfahren. Beschlussvorlage WP8-8/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: zu a): Festlegung der zu bildenden Ausschüsse Der Rat kann gemäß § 57 Absatz 1 GO Ausschüsse bilden. Gemäß § 57 Absatz 2 GO müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzauschuss und ein Rechnungsprüfungs-ausschuss gebildet werden. Der Rat kann dabei beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist auch die Bildung eines Wahlausschusses sowie eines Wahlprüfungsausschusses durch das Kommunalwahlgesetz NRW gesetzlich vorgeschrieben. Es wird zudem bereits heute darauf hingewiesen, dass im Zuge der geplanten Übernahme des Jugendamtes durch den Rhein-Erft-Kreis sodann aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften auch ein Jugendhilfeausschuss eingerichtet werden muss. Vor dem Hintergrund der Aufgabenübernahme von Jugendamt und Bauaufsichtsbehörde wird im übrigen derzeit ein neues Personalkonzept beziehungsweise eine neue Organisationsstruktur erarbeitet; dieses wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie Herrn Zöphel bereits in seinen Grundzügen kommuniziert. Das entsprechende Organigramm wird zur Sitzung nachgereicht. Die Verwaltung schlägt auf dieser Basis die Bildung der im Beschlussvorschlag genannten Ausschüsse vor. Hiernach ist den Fachbereichen nach der jeweiligen Aufgabenverantwortung weiterhin ein Fachausschuss zugeordnet. Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss sollten zukünftig wieder in einem Ausschuss zusammengelegt werden. Die daraus resultierende Anpassung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg wird zu einem späteren Zeitpunkt, in der zweiten oder dritten Sitzung des Rates, zur Beschlussfassung vorgelegt. Æ Bei der Festlegung der zu bildenden Ausschüsse hat der Bürgermeister Stimmrecht. zu b): Festlegung der Mitgliederzahlen der neu gebildeten Ausschüsse Gemäß § 58 Absatz 1 GO regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Insbesondere beinhaltet die Regelungsbefugnis die Festlegung der Zahl der Ausschusssitze, die Festlegung, ob und wie viele sachkundige Bürger beziehungsweise sachkundige Einwohner einem Ausschuss angehören sollen, sowie die Regelung der Frage, ob für die Ausschussmitglieder Vertreter gewählt werden sollen und gegebenenfalls die Reihenfolge der Vertretung (persönliche Stellvertreter oder Listenvertreter; siehe unter c). Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 58 Absatz 3 Satz 1 GO dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss ausschließlich Ratsmitglieder angehören können. Bei allen anderen Ausschüssen ist es grundsätzlich möglich, auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können müssen, zu Mitgliedern der Ausschüsse zu bestellen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen darf. Es sollte daher eine Höchstzahl sachkundiger Bürger festgelegt werden. Beschlussvorlage WP8-8/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Weiterhin wird empfohlen, eine ungerade Zahl für die Ausschussmitglieder zu wählen, da dann zumindest bei kompletter Anwesenheit im jeweiligen Ausschuss grundsätzlich eine Stimmengleichheit vermieden werden kann; der Hauptausschuss ist von dieser Empfehlung ausgenommen, da der Bürgermeister gemäß § 57 Absatz 3 GO automatisch den Vorsitz im Hauptausschuss führt und zur Anzahl der Ausschussmitglieder hinzukommt. Auch wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 58 Absatz 4 GO als Mitglieder mit beratender Stimme auch volljährige sachkundige Einwohner den Ausschüssen angehören können. Sie werden in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 3 GO gewählt. Diesbezüglich wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Naturschutzbundes Rhein-Erft e.V. vom 15.09.2009 verwiesen, wonach beantragt wird, einen sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zuzulassen. Da es diesen Ausschuss in der neuen Wahlperiode in der alten Form nicht mehr geben wird, schlägt die Verwaltung vor, stattdessen im nachfolgenden Stadtentwicklungsausschuss einen entsprechenden sachkundigen Einwohner vorzusehen. Auch sei darauf verwiesen, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als Mitglied mit beratender Stimme zu benennen. Ein einzelnes Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. (siehe § 58 Absatz 1, Sätze 7 bis 12 GO) Die Mitglieder mit beratender Ausschussmitglieder nicht mit. Stimme zählen aber bei der Festlegung der Æ Bei der Festlegung der Mitgliederzahlen der Ausschüsse hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. zu c): Festlegung der Stellvertreterregelung Gemäß § 58 Absatz 1, Satz 2 GO hat der Rat die Möglichkeit, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen. Sofern er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln. In diesem Zusammenhang gibt es folgende Alternativen: Alternative 1: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder jeweils persönliche Stellvertreter für die Mitglieder der Ausschüsse zu wählen. Alternative 2: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, bezüglich der Vertretung der Ausschussmitglieder einen sogenannten Vertreterpool zu wählen, wonach die dort genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind („Listenvertretung“). Æ Bei der Festlegung der Stellvertreterregelung hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Beschlussvorlage WP8-8/2009 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Hinweis Allgemeine Ausführungen zur personellen Besetzung der Ausschüsse: Auch wenn die konkrete personelle Besetzung der Ausschüsse erst in der zweiten Ratssitzung am 24.11.2009 erfolgen wird, sollen bereits heute einige grundlegende Informationen gegeben werden. Maßgeblich für die personelle Besetzung der Ausschüsse ist § 50 Absatz 3 GO. Nach Satz 1 ist per einstimmigem Beschluss die Einigung auf einen sogenannten einheitlichen Wahlvorschlag möglich. Nach Satz 2 wird – soweit ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Anwendung findet hierbei das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer. Grundlage der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse sind die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates. Diese haben die Möglichkeit, auch gemeinsame Wahlvorschläge ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit einzubringen. Kommt also wie bereits oben angesprochen ein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, so erübrigt sich die zuvor erläuterte, äußerst komplizierte Abstimmung. Ein einstimmiger Ratsbeschluss über den einheitlichen Wahlvorschlag liegt allerdings nur dann vor, wenn er mit den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder angenommen wurde; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind dabei unerheblich. Kommt der einheitliche Wahlvorschlag hingegen nicht zustande, so muss über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse jeweils in einem separaten Wahlgang abgestimmt werden. Beim dann anzuwendenden Zählverfahren nach Hare/Niemeyer kann es je nach Ausgestaltung der verschiedenen Wahlvorschläge insbesondere dann zu Problemen kommen, wenn sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger in den Ausschuss gewählt werden sollen. Zur Vereinfachung sollte daher zunächst die vom Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die Anzahl der sachkundigen Bürger. Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten sollte jede Fraktion auf ihrem Wahlvorschlag zunächst einen Block von Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern aufführen. Es wird im übrigen bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister bei der personellen Besetzung kein Stimmrecht hat. Beschlussvorlage WP8-8/2009 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-8/2009 Seite 6