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Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP85/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters für die 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt stellt fest, dass für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister folgende Wahlvorschläge eingereicht wurden: _______________________________________ _______________________________________ Bürgermeister Koerdt gibt den Mitgliedern des Rates die Wahlvorschläge zur Kenntnis. Sie sind Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt. Anschließend erläutert Bürgermeister Koerdt das Wahlverfahren. Die Stadtverordneten ____________________ und ____________________ werden zu Stimmzählern bestellt. Danach wird über die eingereichten Wahlvorschläge geheim unter Verwendung von Sichtblende, Urne und Stimmzetteln in einem Wahlgang abgestimmt. Nach der Auszählung durch die Stimmzähler verkündet Bürgermeister Koerdt das Abstimmungsergebnis: Von ____ abgebenen Stimmen entfielen ____ Stimmen auf den Wahlvorschlag ____ und ____ Stimmen auf den Wahlvorschlag ____ etc. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Damit hat der Rat der Stadt Bedburg nachfolgende Stadtverordnete zu Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gewählt: _________________________ zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter _________________________ zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter _________________________ zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter etc. Die Gewählten nehmen die Wahl an. Beschlussvorlage WP8-5/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Gemäß § 67 Absatz 1 GO wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Fraktionen, als auch eigens für diese Wahl gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern sowie einzelne Ratsmitglieder. Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen. Die Verwaltung bittet darum, die Wahlvorschläge – wenn möglich – bis spätestens Dienstag, den 03.11.2009, 12 Uhr, im Rathaus Kaster einzureichen. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 Absatz 2 GO, der besagt, dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet sodann das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Da der Wahlakt erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten vollzogen ist, hat der Bürgermeister die gewählten Bewerber nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zunächst zu befragen, ob sie die Wahl annehmen. Der Bürgermeister hat bei dieser Wahl Stimmrecht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-5/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-5/2009 Seite 4