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Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 V 803/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008
V 803/2006)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 09.05.2007 14 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 V 803/2006 (804/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Auf Antrag der SPD Fraktion wird die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung, folgende Punkte in einer Anlage zur 803/2006 zu beantworten: 1. Gegenüberstellung der geltenden und der in der Entwurfsfassung vorliegenden Straßenreinigungsgebührensatzung in einer Synopse 2. Darstellung der Gebührenänderung für diverse –beispielhaft herausgegriffene- Grundstücksgrößen bei geändertem Gebührenmaßstab (vorher / nachher) 3. Darstellung der für die Umstellung des Gebührenmaßstabes erforderlichen Arbeiten und der daraus resultierenden Kosten, unter Berücksichtigung einer eventuell zulässigen Tiefenbegrenzung der Grundstücke 4. Differenzierung des § 2 Abs. 3 des Entwurfes der Straßenreinigungsgebührensatzung im Bezug auf zusätzlich zu schaffenden Reinigungsklassen für mehrfache Reinigung im Straßenverzeichnis 5. Differenzierung zwischen Straßenreinigung und Winterdienst bei der Gebührenerhebung im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung Winterdienst nur dort abgerechnet werden darf, wo er auch tatsächlich von der Stadt durchgeführt wird. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Auf Antrag der CDU Fraktion wird die Verwaltung weiterhin gebeten bis zur nächsten Ratssitzung zu prüfen, ob bei übertiefen Grundstücken eine Tiefenbegrenzung –ähnlich wie im Erschließungsbeitragsrecht – angewandt und diese dann in.die Straßenreinigungsgebührensatzung eingearbeitet werden kann. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Die 804/2006 wird an den Rat ohne Beschlussempfehlung weitergeleitet.