Daten
Kommune
Wesseling
Größe
236 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
75/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 75/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Birgit Rudolf/
Sandra Müller
24.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice"
Beschlussentwurf:
Die konzeptionellen Grundüberlegungen für den „Elternservice“ werden beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Jugendamt hat den Schutzauftrag Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und
den Hilfeauftrag Eltern bei der Erziehung und Beratung zu unterstützen (§ 1 (3) S.2, S.3 SGB VIII). Der 2005
neu in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eingefügte § 8a konkretisiert die „Wächteramtsfunktion“ der
Jugendämter in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen. Insbesondere geht es um die soweit wie mögliche
Verhinderung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung sowie die besondere Förderung von Eltern in
schwierigen Lebensverhältnissen.
Die Anzahl der Kinderschutzfälle und der Bedarf an Erzieherischen Hilfen sind in den letzten Jahren auch in
Wesseling deutlich angestiegen. 2009 wurden 138 Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Wesseling erfasst und bearbeitet. Ausgehend von 95 Meldungen mit
Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2008 bedeutet dies eine Steigerung um 43 Fälle (= 45,3 %).
Die Installierung eines sozialen Frühwarnsystems verbindet die beiden Aspekte Vorbeugung und
Kinderschutz. Der Grundsatz hier lautet Prävention vor Intervention. Wo frühzeitige Hilfen versagen, bzw.
nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und ihre Familien zu beklagen. Risiken und
Gefahren für Kinder entstehen in der Regel nicht von heute auf morgen. Riskante Entwicklungen kündigen
sich meist schon durch schwache Signale frühzeitig an. Fehlende Problemeinsicht bei den Betroffenen oder
Scham und Angst vor Konsequenzen verhindern jedoch die erforderliche Unterstützung. Viele Familien
nehmen erst dann Beratung und Hilfe in Anspruch, wenn die Probleme sich verfestigt haben. Je früher
Familien in einer Belastungssituation Hilfe angeboten wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, das
Selbsthilfepotential der Eltern zu aktivieren und als Dienst unterstützend und nicht kontrollierend empfunden
zu werden.
2. Lösung
Entsprechend der Vorlage 34/2009 wurde der Einsatz einer Präventionskraft (halbe Stelle) in der Jugendhilfe
im Jahr 2009 durch JHA und Rat beschlossen. Damit folgten Politik und Verwaltung der Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), welche 2008 den erforderlichen weiteren Ausbau der ambulanten Hilfen
und der Prävention als wesentliche Voraussetzung zur Erkennung von Gefährdungssituationen und zur
Vermeidung hilfeplangestützter und kostenintensiver Leistungsprozesse feststellte.
Nach Auswahl einer erfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft konnte im Februar 2010 mit den Frühen
Hilfen im Umfang einer halben Stelle gestartet werden. Der Dienst ist im Zusammenhang mit der seit 2008
durchgeführten Neugeborenbegrüßung des ASD zu sehen. Hier besteht bereits ein erster Baustein einer
diskriminierungsfreien Kontaktaufnahme zu den Wesselinger Familien. Im Rahmen eines angekündigten
Hausbesuches werden die Kinder willkommen geheißen und deren Eltern mit den Angeboten für Familien in
Wesseling vertraut gemacht.
Seit 2008 entwickelt sich eine gelingende Zusammenarbeit zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems vor
Ort. Ein intensiver Kontakt zu Einrichtungen der Gesundheitshilfe, Ärzten und Hebammen, unter Einbezug
von Beratungsstellen und Institutionen findet Ausdruck in verbindlichen Kooperationsvereinbarungen und
dem gemeinsamen Faltblatt „Schwanger! Und nun?“
In Wesseling gibt es zahlreiche Angebote zur Beratung, Unterstützung, Begleitung und Betreuung von
Kindern und ihren Familien. Obwohl diese Angebote allen Rat- und Hilfesuchenden offen stehen, werden sie
dennoch nicht ausreichend genutzt. Neben der Entwickelung neuer Projekte besteht hier die Aufgabe, die in
Wesseling vorhandenen Ressourcen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe durch interdisziplinäre
Vernetzung verbindlicher zusammenzuführen und bestehende Angebote besser aufeinander abzustimmen
und den Familien nahe zu bringen. Durch gegenseitige Kenntnisnahme soll eine tragfähige Präventionskette
entstehen.
Zusätzlich gibt es für den Rhein-Erft-Kreis das Team der Frühen Hilfen des Gesundheitsamtes aus Hürth.
Eine Ärztin (halbe neue Stelle), eine Kinderkrankenschwester (halbe Stelle, Z. Zt. in Elternzeit), eine
Hebamme (halbe Stelle) und eine Sozialmedizinische Assistentin (volle Stelle) informieren, beraten und leiten
Schwangere und junge Familien im gesamten Kreisgebiet bei Bedarf und auf Anfrage an. Frauen mit
geringem Einkommen können hier finanzielle Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Der
Umfang der Hilfeleistung hängt von möglichen freien Kapazitäten der aufsuchenden Fachkräfte ab. Es
wurden bereits Wesselinger Familien durch diese Koordinierungsstelle betreut und bei weitergehendem
Hilfebedarf an den Sozialen Dienst vermittelt. Eine weitere Inanspruchnahme des Dienstes ist vorgesehen.
Konzeptionelle Grundüberlegungen
Was sind „Frühe Hilfen“:
Frühe Hilfen sind gemäß dem Aktionsprogramm der Bundesregierung präventiv ausgerichtete
Unterstützungs- und Hilfsangebote für Eltern ab Beginn einer Schwangerschaft bis etwa zum Ende des
dritten Lebensjahres eines Kindes. Sie richten sich vorwiegend an Familien in belastenden Lebenslagen mit
geringen Bewältigungsressourcen. Die aus diesen Bedingungen resultierenden Risiken für ein gesundes
Aufwachsen der Kinder sollen frühzeitig erkannt werden. Außerdem gilt es, die Eltern zur Inanspruchnahme
passender Angebote zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz zu motivieren. Auf diese Weise soll der
präventive Schutz der Kinder vor einer möglichen späteren Vernachlässigung und/oder Misshandlung erhöht
werden. Frühe Hilfen sind im Idealfall Bestandteil eines integrierten Kinderschutzkonzeptes, das sowohl
präventive Angebote als auch Interventionen zum Schutz des Kindeswohls umfasst (Arbeitsdefinition
Nationales Zentrum Frühe Hilfen / NZFH 2008)"
Zugang:
Der Wesselinger Dienst ist als aktive Serviceleistung für alle Familien zu verstehen, was sich in dem Namen
„Elternservice“ wiederfindet. Beratungsanfragen können durch Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser,
Einrichtungen, dem ASD und sonstigen Vermittlern erfolgen. Neben „Selbstmelder/innen“ ist ein kurzer
Vorschlag per FAX oder schriftlicher Anfrage vorgesehen (siehe Anlage).
Der Elternservice richtet sich an alle werdenden Eltern sowie an Eltern und Alleinerziehende mit Kindern von
0 bis 3 Jahren im Stadtgebiet Wesseling. Besondere Beachtung finden Familien, deren Lebenssituation
durch Belastungen gekennzeichnet ist (z. B. Alleinerziehende, frühe Elternschaft, dichte Geburtenfolge,
Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Behinderung des Kindes).
Bei dem Angebot geht es vor allem um die frühzeitige und unkomplizierte Erreichbarkeit von Hilfen für die
Familien. Ein erster Kontakt sollte nachhaltigen positiven Eindruck hinterlassen und motivierend und lenkend
auf Hilfebedürftige wirken. Eine Verständigung mit den Eltern über das was ein Kind mindestens zu seinem
Wohlergehen braucht, sollte auf Augenhöhe erfolgen. Da hier erste Weichen gestellt werden, ist eine gute
professionelle Einschätzungsfähigkeit und Überzeugungskraft zum weiteren Vorgehen wesentliche
Voraussetzung. Durch aufsuchende Arbeit in Form von Hausbesuchen oder Kontaktaufnahme in bereits
vertrauten Einrichtungen bietet sich ein niedrigschwelliger Zugang zu den Familien. So können Probleme und
Bedürfnisse der Familien in ihrem Alltag wahrgenommen und verstanden werden.
Ziele und Ansatz:
Ziel der Frühen Hilfen ist es, Eltern zu unterstützen, vor allem wenn sie in ihrer persönlichen Lebenssituation
belastet sind, um damit Störungen in der frühen Eltern-Kind-Bindung vorzubeugen und Kindern bestmögliche
Entwicklungsbedingungen zu bieten. Zudem soll durch entgegengebrachten Respekt, transparentem
Handeln sowie der partnerschaftlichen Einbeziehung der Betroffenen ein positiver Kontakt zu den Angeboten
der Jugendhilfe entstehen.
Arbeitsansätze sind:
Stärkung der elterlichen Kompetenzen
Förderung einer funktionalen Eltern-Kind-Interaktion
Kindern eine altersgemäße Entwicklung im sozialen, emotionalen, kognitiven, sprachlichen und
psychomotorischen Bereich zu sichern
Erkennen und Fördern persönlicher Ressourcen
Gefährdungen von Kleinstkindern frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken
Motivierung von Familien zur aktiven Teilnahme an Unterstützungsangeboten
Vermittlung passgenauer und alltagspraktischer Hilfen
Einzel- und Gruppenangebote
Entwicklung passgenauer und dem Bedarf entsprechender Hilfen
Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der Bindungsforschung bilden den theoretischen Rahmen.
Übergeordnetes Ziel:
Der lokale Ausbau von Kooperationsstrukturen
Eltern sind in der sensiblen Phase rund um die Schwangerschaft und Geburt ihres Kindes meist besonders
aufgeschlossen gegenüber Informationen und Hilfsangeboten. Aus diesem Zusammenhang resultiert die
herausragende Bedeutung verbesserter Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Kinder- und
Jugendhilfe und Gesundheitssystem. Die Systeme erreichen Eltern in unterschiedlichen Lebenslagen und
verfügen über spezifische Kompetenzen. Zur ganzheitlichen Sicherung des Kindeswohls müssen
Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe deshalb eng und verlässlich miteinander vernetzt werden.
Tätigkeitsmerkmale:
Niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot
Freiwillige Teilnahme
1 – 10 Kontakte vorgesehen
Aufsuchende Arbeit möglich
Sprechstunden vor Ort, z. B. in Spielstube, Familienzentren möglich
Kleinkindentsprechendes Raumangebot für themenbezogene Gruppen
Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit um auf das Angebot hinzuweisen
Aufbau einer Informationsbörse zu Themen rund um das Wesselinger Kleinkind
Qualitätssicherung
durch spezielle Fort- und Weiterbildungen, Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung sowie Supervision
durch einen externen Supervisor
durch Mitarbeit in Facharbeitskreisen
durch Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption
als Spezialdienst der Leitung des Sozialen Dienstes unterstellt, persönliche und räumliche Anbindung
an den Sozialen Dienst
Personal:
Träger des Angebotes ist die Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend und Familie
19,25 Stunden durch Diplom-Sozialarbeiterin
und 10 Stunden Aufbau, Koordination und Pflege eines sozialen Frühwarnsystems durch
Sozialdienstleitung, Entwicklung von Kooperationsstrukturen und bedarfsgerechten Angeboten
Es werden bereits mehrere Familien durch den Elternservice beraten (in Folge der Babybegrüßungsbesuche,
durch Vermittlung von Ärzten wie Gynäkologen bei Problem-Schwangerschaften, Hinweis durch
Beratungsstelle und durch ASD).
Aktuell werden zudem die Meldungen zu den nicht erfolgten U-Untersuchungen bei den Kinderärzten
bearbeitet (U5 bis U9). Eine Informationsveranstaltung wurde im November 2009 bei einem Treffen von
Wesselinger Familien mit Migrationshintergrund dazu erfolgreich durchgeführt. In einer Auftaktveranstaltung
zum Projekt „Ich geh zur U, und Du?“ trafen sich Jugendhilfe, Kinderärzte und Kindertagesstättenleitungen im
März 2010 zum gemeinsamen Dialog.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Erforderliche Mittel, z. B. für Info-Flyer, werden aus dem Produktsachkonto „Frühe Hilfen, Frühe Förderung“
entnommen.
Beratungsanfrage
an
Stadt Wesseling
Fax-Nr.: 02236/701-461
„Elternservice“
Frühe Hilfen für Familien
Kontakt: Sandra Müller, Kölner Straße 44 (Rheinforum), R. 110
Telefon: 02236 - 701 298
Mail: sandra.mueller@wesseling.de
Bitte nehmen Sie Kontakt zu folgender Familie auf:
Name Familie
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Straße, Nr. / Telefon :
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Name/Geb.Dat. Kind : ______________________________________________
Bemerkungen:
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Einverständniserklärung:
Ich bin einverstanden, dass eine Mitarbeiterin der Elternservicestelle Kontakt zu mir/uns aufnimmt und über
Angebote der „Frühen Hilfen für Familien“ (0 – 3 Jahre) informiert.
Unterschrift Eltern/-teil: _____________________________________________
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Absender (Stations- /Praxisstempel)
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Datum, Unterschrift Absender