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Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
236 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice") Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice") Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice") Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice") Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice") Beschlussvorlage (Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 75/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 75/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Birgit Rudolf/ Sandra Müller 24.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Information zur Präventionsstelle Frühe Hilfen/"Elternservice" Beschlussentwurf: Die konzeptionellen Grundüberlegungen für den „Elternservice“ werden beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Das Jugendamt hat den Schutzauftrag Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und den Hilfeauftrag Eltern bei der Erziehung und Beratung zu unterstützen (§ 1 (3) S.2, S.3 SGB VIII). Der 2005 neu in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eingefügte § 8a konkretisiert die „Wächteramtsfunktion“ der Jugendämter in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen. Insbesondere geht es um die soweit wie mögliche Verhinderung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung sowie die besondere Förderung von Eltern in schwierigen Lebensverhältnissen. Die Anzahl der Kinderschutzfälle und der Bedarf an Erzieherischen Hilfen sind in den letzten Jahren auch in Wesseling deutlich angestiegen. 2009 wurden 138 Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Wesseling erfasst und bearbeitet. Ausgehend von 95 Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2008 bedeutet dies eine Steigerung um 43 Fälle (= 45,3 %). Die Installierung eines sozialen Frühwarnsystems verbindet die beiden Aspekte Vorbeugung und Kinderschutz. Der Grundsatz hier lautet Prävention vor Intervention. Wo frühzeitige Hilfen versagen, bzw. nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und ihre Familien zu beklagen. Risiken und Gefahren für Kinder entstehen in der Regel nicht von heute auf morgen. Riskante Entwicklungen kündigen sich meist schon durch schwache Signale frühzeitig an. Fehlende Problemeinsicht bei den Betroffenen oder Scham und Angst vor Konsequenzen verhindern jedoch die erforderliche Unterstützung. Viele Familien nehmen erst dann Beratung und Hilfe in Anspruch, wenn die Probleme sich verfestigt haben. Je früher Familien in einer Belastungssituation Hilfe angeboten wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, das Selbsthilfepotential der Eltern zu aktivieren und als Dienst unterstützend und nicht kontrollierend empfunden zu werden. 2. Lösung Entsprechend der Vorlage 34/2009 wurde der Einsatz einer Präventionskraft (halbe Stelle) in der Jugendhilfe im Jahr 2009 durch JHA und Rat beschlossen. Damit folgten Politik und Verwaltung der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), welche 2008 den erforderlichen weiteren Ausbau der ambulanten Hilfen und der Prävention als wesentliche Voraussetzung zur Erkennung von Gefährdungssituationen und zur Vermeidung hilfeplangestützter und kostenintensiver Leistungsprozesse feststellte. Nach Auswahl einer erfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft konnte im Februar 2010 mit den Frühen Hilfen im Umfang einer halben Stelle gestartet werden. Der Dienst ist im Zusammenhang mit der seit 2008 durchgeführten Neugeborenbegrüßung des ASD zu sehen. Hier besteht bereits ein erster Baustein einer diskriminierungsfreien Kontaktaufnahme zu den Wesselinger Familien. Im Rahmen eines angekündigten Hausbesuches werden die Kinder willkommen geheißen und deren Eltern mit den Angeboten für Familien in Wesseling vertraut gemacht. Seit 2008 entwickelt sich eine gelingende Zusammenarbeit zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems vor Ort. Ein intensiver Kontakt zu Einrichtungen der Gesundheitshilfe, Ärzten und Hebammen, unter Einbezug von Beratungsstellen und Institutionen findet Ausdruck in verbindlichen Kooperationsvereinbarungen und dem gemeinsamen Faltblatt „Schwanger! Und nun?“ In Wesseling gibt es zahlreiche Angebote zur Beratung, Unterstützung, Begleitung und Betreuung von Kindern und ihren Familien. Obwohl diese Angebote allen Rat- und Hilfesuchenden offen stehen, werden sie dennoch nicht ausreichend genutzt. Neben der Entwickelung neuer Projekte besteht hier die Aufgabe, die in Wesseling vorhandenen Ressourcen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe durch interdisziplinäre Vernetzung verbindlicher zusammenzuführen und bestehende Angebote besser aufeinander abzustimmen und den Familien nahe zu bringen. Durch gegenseitige Kenntnisnahme soll eine tragfähige Präventionskette entstehen. Zusätzlich gibt es für den Rhein-Erft-Kreis das Team der Frühen Hilfen des Gesundheitsamtes aus Hürth. Eine Ärztin (halbe neue Stelle), eine Kinderkrankenschwester (halbe Stelle, Z. Zt. in Elternzeit), eine Hebamme (halbe Stelle) und eine Sozialmedizinische Assistentin (volle Stelle) informieren, beraten und leiten Schwangere und junge Familien im gesamten Kreisgebiet bei Bedarf und auf Anfrage an. Frauen mit geringem Einkommen können hier finanzielle Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Der Umfang der Hilfeleistung hängt von möglichen freien Kapazitäten der aufsuchenden Fachkräfte ab. Es wurden bereits Wesselinger Familien durch diese Koordinierungsstelle betreut und bei weitergehendem Hilfebedarf an den Sozialen Dienst vermittelt. Eine weitere Inanspruchnahme des Dienstes ist vorgesehen. Konzeptionelle Grundüberlegungen Was sind „Frühe Hilfen“: Frühe Hilfen sind gemäß dem Aktionsprogramm der Bundesregierung präventiv ausgerichtete Unterstützungs- und Hilfsangebote für Eltern ab Beginn einer Schwangerschaft bis etwa zum Ende des dritten Lebensjahres eines Kindes. Sie richten sich vorwiegend an Familien in belastenden Lebenslagen mit geringen Bewältigungsressourcen. Die aus diesen Bedingungen resultierenden Risiken für ein gesundes Aufwachsen der Kinder sollen frühzeitig erkannt werden. Außerdem gilt es, die Eltern zur Inanspruchnahme passender Angebote zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz zu motivieren. Auf diese Weise soll der präventive Schutz der Kinder vor einer möglichen späteren Vernachlässigung und/oder Misshandlung erhöht werden. Frühe Hilfen sind im Idealfall Bestandteil eines integrierten Kinderschutzkonzeptes, das sowohl präventive Angebote als auch Interventionen zum Schutz des Kindeswohls umfasst (Arbeitsdefinition Nationales Zentrum Frühe Hilfen / NZFH 2008)" Zugang: Der Wesselinger Dienst ist als aktive Serviceleistung für alle Familien zu verstehen, was sich in dem Namen „Elternservice“ wiederfindet. Beratungsanfragen können durch Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser, Einrichtungen, dem ASD und sonstigen Vermittlern erfolgen. Neben „Selbstmelder/innen“ ist ein kurzer Vorschlag per FAX oder schriftlicher Anfrage vorgesehen (siehe Anlage). Der Elternservice richtet sich an alle werdenden Eltern sowie an Eltern und Alleinerziehende mit Kindern von 0 bis 3 Jahren im Stadtgebiet Wesseling. Besondere Beachtung finden Familien, deren Lebenssituation durch Belastungen gekennzeichnet ist (z. B. Alleinerziehende, frühe Elternschaft, dichte Geburtenfolge, Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Behinderung des Kindes). Bei dem Angebot geht es vor allem um die frühzeitige und unkomplizierte Erreichbarkeit von Hilfen für die Familien. Ein erster Kontakt sollte nachhaltigen positiven Eindruck hinterlassen und motivierend und lenkend auf Hilfebedürftige wirken. Eine Verständigung mit den Eltern über das was ein Kind mindestens zu seinem Wohlergehen braucht, sollte auf Augenhöhe erfolgen. Da hier erste Weichen gestellt werden, ist eine gute professionelle Einschätzungsfähigkeit und Überzeugungskraft zum weiteren Vorgehen wesentliche Voraussetzung. Durch aufsuchende Arbeit in Form von Hausbesuchen oder Kontaktaufnahme in bereits vertrauten Einrichtungen bietet sich ein niedrigschwelliger Zugang zu den Familien. So können Probleme und Bedürfnisse der Familien in ihrem Alltag wahrgenommen und verstanden werden. Ziele und Ansatz: Ziel der Frühen Hilfen ist es, Eltern zu unterstützen, vor allem wenn sie in ihrer persönlichen Lebenssituation belastet sind, um damit Störungen in der frühen Eltern-Kind-Bindung vorzubeugen und Kindern bestmögliche Entwicklungsbedingungen zu bieten. Zudem soll durch entgegengebrachten Respekt, transparentem Handeln sowie der partnerschaftlichen Einbeziehung der Betroffenen ein positiver Kontakt zu den Angeboten der Jugendhilfe entstehen. Arbeitsansätze sind: Stärkung der elterlichen Kompetenzen Förderung einer funktionalen Eltern-Kind-Interaktion Kindern eine altersgemäße Entwicklung im sozialen, emotionalen, kognitiven, sprachlichen und psychomotorischen Bereich zu sichern Erkennen und Fördern persönlicher Ressourcen Gefährdungen von Kleinstkindern frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken Motivierung von Familien zur aktiven Teilnahme an Unterstützungsangeboten Vermittlung passgenauer und alltagspraktischer Hilfen Einzel- und Gruppenangebote Entwicklung passgenauer und dem Bedarf entsprechender Hilfen Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der Bindungsforschung bilden den theoretischen Rahmen. Übergeordnetes Ziel: Der lokale Ausbau von Kooperationsstrukturen Eltern sind in der sensiblen Phase rund um die Schwangerschaft und Geburt ihres Kindes meist besonders aufgeschlossen gegenüber Informationen und Hilfsangeboten. Aus diesem Zusammenhang resultiert die herausragende Bedeutung verbesserter Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitssystem. Die Systeme erreichen Eltern in unterschiedlichen Lebenslagen und verfügen über spezifische Kompetenzen. Zur ganzheitlichen Sicherung des Kindeswohls müssen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe deshalb eng und verlässlich miteinander vernetzt werden. Tätigkeitsmerkmale: Niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot Freiwillige Teilnahme 1 – 10 Kontakte vorgesehen Aufsuchende Arbeit möglich Sprechstunden vor Ort, z. B. in Spielstube, Familienzentren möglich Kleinkindentsprechendes Raumangebot für themenbezogene Gruppen Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit um auf das Angebot hinzuweisen Aufbau einer Informationsbörse zu Themen rund um das Wesselinger Kleinkind Qualitätssicherung durch spezielle Fort- und Weiterbildungen, Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung sowie Supervision durch einen externen Supervisor durch Mitarbeit in Facharbeitskreisen durch Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption als Spezialdienst der Leitung des Sozialen Dienstes unterstellt, persönliche und räumliche Anbindung an den Sozialen Dienst Personal: Träger des Angebotes ist die Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend und Familie 19,25 Stunden durch Diplom-Sozialarbeiterin und 10 Stunden Aufbau, Koordination und Pflege eines sozialen Frühwarnsystems durch Sozialdienstleitung, Entwicklung von Kooperationsstrukturen und bedarfsgerechten Angeboten Es werden bereits mehrere Familien durch den Elternservice beraten (in Folge der Babybegrüßungsbesuche, durch Vermittlung von Ärzten wie Gynäkologen bei Problem-Schwangerschaften, Hinweis durch Beratungsstelle und durch ASD). Aktuell werden zudem die Meldungen zu den nicht erfolgten U-Untersuchungen bei den Kinderärzten bearbeitet (U5 bis U9). Eine Informationsveranstaltung wurde im November 2009 bei einem Treffen von Wesselinger Familien mit Migrationshintergrund dazu erfolgreich durchgeführt. In einer Auftaktveranstaltung zum Projekt „Ich geh zur U, und Du?“ trafen sich Jugendhilfe, Kinderärzte und Kindertagesstättenleitungen im März 2010 zum gemeinsamen Dialog. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Erforderliche Mittel, z. B. für Info-Flyer, werden aus dem Produktsachkonto „Frühe Hilfen, Frühe Förderung“ entnommen. Beratungsanfrage an Stadt Wesseling Fax-Nr.: 02236/701-461 „Elternservice“ Frühe Hilfen für Familien Kontakt: Sandra Müller, Kölner Straße 44 (Rheinforum), R. 110 Telefon: 02236 - 701 298 Mail: sandra.mueller@wesseling.de Bitte nehmen Sie Kontakt zu folgender Familie auf: Name Familie : Straße, Nr. / Telefon : ______________________________________________ ______________________________________________ Name/Geb.Dat. Kind : ______________________________________________ Bemerkungen: ______________________________________________ Einverständniserklärung: Ich bin einverstanden, dass eine Mitarbeiterin der Elternservicestelle Kontakt zu mir/uns aufnimmt und über Angebote der „Frühen Hilfen für Familien“ (0 – 3 Jahre) informiert. Unterschrift Eltern/-teil: _____________________________________________ _____________________________ Absender (Stations- /Praxisstempel) ________________________ Datum, Unterschrift Absender