Daten
Kommune
Wesseling
Größe
111 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
65/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr
2010;
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 65/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel,
Herr Hummelsheim
18.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010;
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010
Beschlussentwurf:
a)
Die von Herrn Dr. Horst Dornhagen mit Schreiben vom 12.03.2010 erhobenen Einwendungen gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden zurückgewiesen. Die unter Ziffern 4 und 5
des Schreibens gemachten Vorschläge zur Reduzierung von Aufwendungen werden in die Beratungen zur
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts einbezogen.
b)
Die von Herrn Günther Heinen in seinem als Antrag gekennzeichneten Schreiben vom 15.03.2010 enthaltenen Einwendungen gegen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden zurückgewiesen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zwei als Einwendungen zu wertende Eingaben sind innerhalb der durch die Verwaltung verlängerten Frist für
Einwendungen eingegangen.
a)
Mit seinem Schreiben vom 12.03.2010 erhebt Herr Dr. Horst Dornhagen, Auf dem Radacker 21, 50389
Wesseling, Einspruch gegen die Haushaltssatzung 2010, insbesondere gegen die Anhebung der
Grundsteuer. Das Schreiben des Herrn Dr. Dornhagen ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit dem Rechtsmittel des Einspruchs (oder des Widerspruchs) können Verwaltungsakte angegriffen werden.
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde
zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare
Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist kein Verwaltungsakt und kann
daher nicht mit einem Einspruch angegriffen werden. Die Verwaltung wertet den Einspruch von Herrn Dr.
Dornhagen deshalb als Einwendung gemäß § 80 Absatz 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung.
b)
Die Ausführungen in dem „Antrag“ des Herrn Günther Heinen vom 15.3.2010, der als Anlage 2 beigefügt ist,
werden als Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 gewertet.
Werden die nicht substantiiert vorgetragenen und unsachlichen Vorwürfe unberücksichtigt gelassen, bleibt
der Vorhalt übrig, dass sich die Stadt nicht um eine kostengünstigere Energieversorgung für die Stadt und
ihre Bürger gekümmert habe und kümmere, sich auf die GVG – in der Gasversorgung – und die RheinEnergie – in der Stromversorgung – verlasse, statt sich – wie andere Städte – von den großen („5“) Energieversorgern zu lösen, und die Möglichkeiten der Energieversorgung durch Kooperation mit der örtlichen Industrie
nicht nutze bzw. nicht genutzt habe.
2. Lösung
zu a)
Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer wurden bereits mit der RealsteuerhebesatzSatzung vom 13.01.2010 festgesetzt. Die Angabe der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung. Darauf wird im Entwurf der Haushaltssatzung hingewiesen.
Wegen der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt gab es zur Anhebung der Realsteuerhebesätze
keine Alternative.
Zu den im Schreiben von Herrn Dr. Dornhagen genannten Einsparungen wird wie folgt Stellung genommen:
Ziffer 1:
Der Haushaltsansatz beim Produktsachkonto „Städtepartnerschaften“ ist deutlich geringer als 100.000 €.
Offenbar liegt hier ein Missverständnis vor. Im Übrigen wurden alle Haushaltsansätze für freiwillige Leistungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert.
Ziffer 2:
Auf die Inanspruchnahme der Leistungen von Planungsbüros und Gutachtern, insbesondere im Zusammenhang mit den Regionale-2010-Maßnahmen, die die Stadt selbst nicht erbringen kann, kann nicht verzichtet
werden. Eine entscheidende Bedingung für die Bewilligung von Fördermitteln ist die Qualifizierung von
Bauprojekten über Wettwerbe. Die Stadt hat gemäß den Voraussetzungen für öffentliche Bauherren einen
solchen Wettbewerb im Jahr 2007 ausgelobt und entsprechend den gültigen Regularien die Preisträger mit
der weiteren Planung beauftragt.
Ziffer 3:
Die Schaffung eines oberirdischen Bahnübergangs wurde bereits im Zuge der Planung der Maßnahmen zur
Umgestaltung der Fußgängerzone und des Bahnhofsbereichs eingehend geprüft und ist aus technischen und
finanziellen Gründen nicht realisierbar. Die Überplanung des Bahnhofsumfeldes wird auch weiterhin mit dem
Ziel der Reduzierung von Kosten untersucht. Die Realisierung der Maßnahmen ist nach Abstimmung mit der
Bezirksregierung als Vertreterin des Fördermittelgebers in die Zeit nach 2013 verschoben worden, so dass
derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
Ein Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes kommt nicht in Betracht.
Ziffer 4:
Im Haushalt 2010 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist die Schaffung neuer Kreisverkehrsplätze
nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten zur Reduzierung von Aufwendungen für die Unterhaltung von Kreiseln
wurden von der Verwaltung bereits untersucht. Die Vorschläge der Verwaltung werden in die Beratungen zur
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) eingebracht.
Ziffer 5:
Die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung städtischer Einrichtungen wird ebenfalls
Gegenstand der Beratungen zur Fortschreibung des HSK sein.
Ziffer 6:
Ein Verschieben der Neugestaltung des Rheinufers bis zum Abriss des Hauses der ehemaligen Wasserschutzpolizei wäre förderschädlich. Zudem wird durch das Gebäude der Blick auf den Rhein nur unwesentlich „verstellt“. Bei der Anlage der Treppe geht es nicht nur um die reine Blickbeziehung sondern vor allem
um eine großzügige Öffnung der Stadt zum Rhein. Im Gegensatz zur heutigen Anlage mit einer
Aussichtsebene auf Wiesenniveau und einer kleinen Treppe an der Uferstraße wird die neue Treppe eine
Vielzahl von Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten.
Der Besatz mit gastronomischen Einrichtungen unterliegt zahlreichen Faktoren wie z.B. verfügbare
Immobilien oder Lärmschutz bei Außengastronomie. Mehrere Einrichtungen wären bereits heute in der Lage,
den Bereich der Treppe gastronomisch zu beleben. So befindet sich z.B. im Erdgeschoss der ehemaligen
Wasserschutzpolizei bereits ein Ausschank für eine Außengastronomie direkt an der zukünftigen Treppe.
Die Verwaltung schlägt vor, die Einwendungen von Herrn Dr. Dornhagen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zurückzuweisen und die Vorschläge zur Einsparung von Haushaltsmitteln unter Ziffern 4 und 5 des Schreibens vom 12.03.2010 in die Beratungen zur Fortschreibung des HSK
einzubeziehen.
zu b)
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2010 haben die Einwendungen von Herrn Heinen keine Relevanz. Dessen ungeachtet nimmt die Verwaltung Stellung:
-
Den Weg, den eigenen Aufwand der Stadt für Energie- und Wärmeversorgung zu senken, geht die
Stadt seit langem. Ihr ist bewusst, dass sie in vielerlei Hinsicht Energieeinsparung und Energieeffizienz
bewirken kann. Die Nachrüstung älterer Gebäude mit Wärmedämmung, die Ausrichtung der Wärmeversorgung größerer städtischer Gebäude auf eine zentrale Gebäudeleittechnik, die Umstellung auf
energiesparende Leuchtkörper in der Straßenbeleuchtung und in den städtischen Gebäuden, der
Einsatz von IT-Geräten mit geringerem Stromverbrauch sind Beispiele für die Schritte, die die Stadt
macht. Ihr Handeln wird die Stadt noch verstärken.
-
Die im Ergebnis von Herrn Heinen aufgeworfene Frage, ob sich die Stadt alleine (ggf. über ihre
Eigengesellschaft Stadtwerke Wesseling GmbH) oder in Partnerschaft mit anderen Kommunen
und/oder Energieversorgungsunternehmen auch als Lieferant von Strom und Gas betätigen will, setzt
vernünftigerweise voraus, dass sie auch über das Eigentum an dem Strom- und Gasnetz verfügt. Das
ist jedoch nicht der Fall. Das Auslaufen der ihrer Art nach langfristigen Konzessionsverträge (sie werden
üblicherweise auf 20 Jahre geschlossen) für Strom (31.12.2012) und Gas (31.12.2014) löst für die Stadt
(zunächst) die Aufgabe aus, die Frage zu beantworten, ob sie mit den bisherigen Vertragspartnern oder
mit anderen Energieversorgungsunternehmen die Konzessionsverträge abschließen will. Herr Heinen
hat vermutlich verkannt, dass die Stadt mit dem jeweiligen Konzessionsvertrag seit der Liberalisierung
der Energieversorgung nur über das Eigentum an den Netzen, nicht jedoch über den Vertrieb von Strom
und Gas entscheiden kann; die Kundenbeziehungen zwischen den bisherigen Energieversorgungsunternehmen und den Abnehmern bleiben – anders als früher – vom Eigentumswechsel an Netzen unberührt. Das von Herrn Heinen angeführte Beispiel der Stadt Pulheim veranlasst die Verwaltung gerade
nicht, so vorzugehen, wie die Stadt Pulheim. Dort wird ein energiewirtschaftliches Engagement in
Kooperation mit Energieversorgungsunternehmen verfolgt, die von einem französischen „Riesen“
beherrscht werden, der auf den Geschäftsfeldern Energie, Wasser, Entsorgung und Transport tätig ist.
Aktuell bietet die nun gegründete Stadtwerke Pulheim GmbH übrigens Gas für private Endkunden
teurer an als die GVG Rhein-Erft, an der die Stadt mittelbar, und zwar über ihre Eigengesellschaft,
beteiligt ist.
-
Die Verwaltung ist in der Vergangenheit mehrfach der Frage nachgegangen, ob in wirtschaftlich
darstellbarer Weise Überschusswärme der örtlichen Industrie zur Wärmeversorgung eingesetzt werden
kann. Diese Frage wurde jeweils nach intensiver Prüfung, zumindest näherer Betrachtung, verneint.
Das jüngste Beispiel ist die Wärmeversorgung für das projektierte Wohnbaugebiet Eichholzer Acker.
Davor wurde eine Nutzung der industriellen Überschusswärme durch die Stadt mittels „latenter Wärmespeicher“ geprüft. In die Prüfung waren einbezogen nicht nur Mitarbeiter der Verwaltung, den Ausschlag
für die Verneinung der Nutzungsmöglichkeit waren die Aussagen der örtlichen Industrie und der eingeschalteten Fachingenieure.
Nach allem vermag die Verwaltung nur den Vorschlag zu machen, die Einwendungen zurückzuweisen.