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Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung für die Kommunalwahlen 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung für die Kommunalwahlen 2009) Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung für die Kommunalwahlen 2009) Beschlussvorlage (Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung für die Kommunalwahlen 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7234/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Befristete Bestellung eines weiteren Stellvertreters des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung für die Kommunalwahlen 2009 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg bestellt Herrn Stadtoberverwaltungsrat Hermann Josef Kramer zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2009 zum Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Begründung: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes, in Bedburg also der Bürgermeister; stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt (§ 68 GO NW). Da Herr Bürgermeister Gunnar Koerdt vom CDU-Stadtverband Bedburg am 07.01.2009 offiziell als Kandidat für das Amt des Bürgermeisters nominiert wurde, kann er aufgrund von § 2 Abs. 2 Satz 2 KWahlG nicht mehr Wahlleiter sein; an seine Stelle tritt sein Vertreter im Amt. In seiner Sitzung vom 16.03.1999 hat der Rat der Stadt Bedburg den damaligen Hauptamtsleiter und heutigen Leiter des Fachbereichs IV – Finanzen, Personal und Organisation–, Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum, unbefristet zum Stellvertreter für den allgemeinen Vertreter bestellt; diesem obliegt unter Würdigung der Vertretungsregelungen des § 2 Abs. 2 KWahlG die Funktion des Wahlleiters. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen ist es erforderlich, dass sowohl ein Wahlleiter als auch ein stellvertretender Wahlleiter für das Wahlgebiet vorhanden ist. Da in der Stadt Bedburg derzeit keine weiteren Stellvertreter für den allgemeinen Vertreter berufen sind, ist vom Stadtrat gemäß § 68 GO NW ein weiterer Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zu bestellen, der dann im Verhinderungsfall des Wahlleiters die Funktion des stellvertretenden Wahlleiters wahrnimmt. Die vorliegende Situation trifft insbesondere kleinere und mittlere Kommunen, in denen es entweder keinen oder nur einen Beigeordneten gibt. In größeren Kommunen sind gemäß § 68 Abs. 1 GO NW die Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung berufen, und zwar in einer vom Rat festzulegenden Reihenfolge. Mit Blick darauf, dass der Leiter des Fachbereiches II – Schule, Kultur, Ordnung und Soziales, Herr Stadtoberverwaltungsrat Hermann Josef Kramer, nach Dienststellung und Besoldung eine der herausgehobenen Beamtenstellen in der Stadtverwaltung besetzt und der von ihm geleitete Fachbereich alle mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen zu erledigenden Aufgaben federführend wahrnimmt, erscheint es sinnvoll, den genannten Beamten zur Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahlen 2009 zum Stellvertreter des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters zu bestellen. Herr Kramer war bereits für die Zeit vom 18.05.2004 bis 31.03.2005 vor der letzten Kommunalwahl mit der entsprechenden Funktion betraut worden. Beschlussvorlage WP7-234/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.06.2009 ----------------------------------Stolz Sachbearbeiterin Beschlussvorlage WP7-234/2008 ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3