Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 82/2003
11.06.2003
Az.: 60.13/VRS
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
08.07.2003
Tarifstrukturreform im Verkehrsverbund Rhein- Sieg (VRS)
hier: Information über Inhalt und Auswirkungen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Nachdem die Akzeptanzstudie zur Tarifstrukturreform abgeschlossen und ausgewertet ist, stellt
die VRS-GmbH derzeit die Ergebnisse in den Gebietskörperschaften vor.
Der Akzeptanzstudie lag ein Modell zugrunde, das gegenüber in der Vergangenheit diskutierten
Modellen verändert wurde, und folgende zentralen Elemente aufweist:
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Einführung eines ausschließlich an den Gemeindegrenzen/Stadtgrenzen orientierten Tarifsystems (zukünftig 62 Tarifgebiete statt heute 173 Tarifzonen) mit insgesamt 5 Preisstufen
und einer vorgeschalteten Kurzstrecke (= voraussichtlich 4 Haltestellenabstände)
ausschließlich für EinzelTickets.
Einführung der Preisstufen 1a und 2 a für die Region sowie 1 b und 2 b für die Stadtgebiete
Köln und Bonn.
Preisstufe 1 a gilt für den innergemeindlichen Verkehr in allen Kommunen, außer den
Stadtgebieten Köln und Bonn. Diese Preisstufe ist günstiger als die für die Stadtgebiete
Köln und Bonn (Preisstufe 1 b) und berücksichtigt damit die unterschiedlichen Größen der
Kommunen sowie das unterschiedliche ÖPNV-Angebot.
Die Preisstufen 2 a und 2 b betreffen den Nachbarortsverkehr in der Region (2 a) bzw. mit
Köln und Bonn (2 b). Auch hier wurde der Fahrpreis für die Region günstiger gestaltet.
Die Preisstufen 3 und 4 decken den Regionalverkehr ab und die Preisstufe 5 bildet die
Netzpreisstufe (verbundweite Gültigkeit).
Durch den Wegfall der ursprünglich angedachten Preisstufe 6 ergibt sich für Fahrgäste aus
dem gesamten Südkreis mit Fahrtrichtung Köln bzw. Bonn ein einheitlicher Tarif, der in etwa dem bisherigen entspricht. In vorhergehenden Modellen gab es deutliche Preissteigerungen für einige Südkreiskommunen.
Anlage 1 enthält eine Darstellung der Preisstufenbildung für das Beispiel Start Euskirchen.
Auswirkungen auf die Fahrgäste
Auf der Basis der VRS-Untersuchung 1999 wurde die Fahrpreisentwicklung für stark nachgefragte
Relationen im Kreis Euskirchen und darüber hinaus untersucht.
Durch die Umstellung der bisherigen Tarifsystematik mit Tarifzonen auf die gebietskörperschaftsbezogenen Preisstufen wird es zu Preissteigerungen und Preissenkungen für verschiedene Fahr-
Seite - 2 gastgruppen kommen. In der als Anlage 2 beigefügten Tabelle sind die Auswirkungen auf die
Fahrgäste auf den nachfragestärksten Relationen im Kreis Euskirchen dargestellt.
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Für die meisten Relationen wird das Ticket günstiger, zum Teil sogar deutlich günstiger. Insbesondere die Preise für MonatsTickets verringern sich mit wenigen Ausnahmen.
Verteuerungen in nennenswerter Anzahl (853 Fahrten pro Tag) gibt es beispielsweise im
Stadtgebiet Euskirchen, da in vielen Fällen der bisherige Kurzstreckentarif durch die Preisstufe
1a ersetzt wird.
Die Kurzstrecke nach Haltestellenabständen bietet eine übersichtliche und einheitliche Regelung. Im Kreis Euskirchen sind die Haltestellenabstände überdurchschnittlich groß (1.106 m
gegenüber 627-807 m in anderen Flächenkreisen), was hier ein Vorteil für die Kunden ist.
Der Kurzstrecken-Tarif im Bereich der Zeitkarten und Mehrfahrtenkarten wird entfallen, hierdurch kommt es zu höheren Preisen, da im Zeitkarten und Mehrfahrtenbereich auch für Kurzstrecken Preisstufe 1a zu lösen ist.
Durch die Bildung kommunaler Tarifgebiete werden die Tarife für innergemeindliche Fahrten
vereinheitlicht: statt bisher Preisstufen Kurzstrecke, A und B zukünftig nur noch Kurzstrecke
und Preisstufe 1a.
Auswirkungen auf die Verkehrsunternehmen
Insgesamt sollen die errechneten Einnahmen und damit die Tarifergiebigkeit nicht zurückgehen.
Einer Modellrechnung des VRS, die die jetzigen Einnahmen der Verkehrsunternehmen mit denen
nach Tarifstrukturreform vergleicht, zufolge werden sich die Einnahmen der RVK um ca. 250.000 €
bis 500.000 € erhöhen. Diese Daten werden von der RVK allerdings noch angezweifelt und derzeit
überprüft. Da der Kreis Euskirchen über seine mittelbare Beteiligung an der RVK daran interessiert
sein muss, dass die Ergiebigkeit für die RVK gegeben ist, sind die Ergebnisse von großer Bedeutung und könnten zu der Notwendigkeit einer Nachbesserung des bisherigen Modells führen.
Auswirkungen auf die Kommunen
Kommunen, die Schulstandorte sind, sind von Preisveränderungen des SchülerjahresTickets betroffen, da bei freifahrtberechtigten Schülern eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Schulträger vorgenommen wird. In Anlage 2 sind die Auswirkungen für die wichtigsten Relationen dargestellt. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass dieser Tabelle die VRS-erhebung von 1999
zugrundeliegt. Abweichungen gegenüber der heutigen tatsächlichen Anzahl von SchülerjahresTicket-Inhabern sind somit nicht nur wegen der mangelnden Aktualität möglich, sondern auch, weil
es sich bei der Erhebung aus 1999 um eine Stichprobenuntersuchung gehandelt hat, die hochgerechnet wurde. Zudem berücksichtigt die Anlage nur Relationen mit mehr als 100 ÖPNV-Fahrten
pro Tag. Ein Zuordnung der Relationen zu Schulstandorten kann nicht differenziert werden, sondern erfolgte zum größeren Schulstandort. Eine Überprüfung der Auswirkungen auf die einzelnen
Kommunen durch den Kreis bzw. die KVE ist daher nur eingeschränkt möglich. Einzig den Kommunen liegen detaillierte Daten beispielsweise über die jetzige und zukünftige Eintarifierung der
SchülerjahresTicket-Inhaber vor. Die KVE wird daher die Kommunen bitten, anhand der neuen
Tarife eine Berechnung über die Auswirkungen bezogen auf den Schulträger vorzunehmen. Sofern die Ergebnisse bis 08.07.2003 vorliegen, wird verwaltungsseitig darüber berichtet.
Zeitplan
Aktueller Diskussionstand zum Umsetzungstermin ist der 1.2.2004.
gez. Rosenke
Landrat
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