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Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
A 53/2003
29.08.2003
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.09.2003
Kreisausschuss
24.09.2003
Kreistag
08.10.2003
Antrag des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. vom 27.08.2003 auf anteilige
Übernahme der Restkosten für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
Siehe Anlage!
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
GB III
Jülicher Ring
53879 Euskirchen
Fu/Sch
31.10.07
Antrag auf anteilige Übernahme der Restkosten für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 13.05.2003 zur Förderung einer
Fachkraft für die psychosoziale Betreuung substituierter Drogenabhängiger sind wir in der
Lage, durch Neueinstellung eines Mitarbeiters diesen Betreuungsschwerpunkt adäquat
realisieren zu können. Die Notwendigkeit, diesen Beratungsbaustein für die Kreisbürger
auszubauen ergab sich aus dem Bedarf, der durch die Neufassung der BUB-Richtlinien
vom 28.10.2002 entstand und als obligaten Bestandteil einer Substitutionsbehandlung eine psychosoziale Begleitbetreuung vorsieht, die durch eine Suchtberatungsstelle durchgeführt wird.
Bei der Zuwendung des Landes NRW handelt es sich um einen Festbetrag im Sinne einer
Projektförderung.. Die Hälfte der Restkosten (= 25% der Gesamtkosten) können durch
den Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. als Eigen-leistung übernommen
werden.
Zur Deckung der Gesamtkosten beantragen wir hiermit die Übernahme der verbleibenden
ungedeckten Kosten durch den Kreis Euskirchen, die sich für das Haushaltsjahr 2003 auf
8.533,50 €
belaufen.
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Als Anlage sind diesem Antrag eine Leistungs- und Konzeptbeschreibung, ein Kosten- und
Finanzierungsplan für die Haushaltsjahre 2003/2004 sowie eine Berechnung der Arbeitszeit laut KGST – Bericht 2/2003 beigefügt.
Wir bitten um wohlwollende Prüfung und einen positiven Bescheid unseres
Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
gez. F. J. Funken
Geschäftsführer
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Bereichsverantwortung:
Name und Anschrift des Trägers:
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen
Name und Anschrift der Einrichtung/
Bezeichnung der Dienste:
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
Psychosoziale Betreuung Substituierter
Kölner Str. 15
53879 Euskirchen
Abteilung:
Suchthilfe
Bereich:
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
Psychosoziale Betreuung Substituierter
Bereichsangebote
und
Rechtliche GrundÖGDG
lagen:
§ 39 BSHG
Leitsätze zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in NRW
BUB-Richtlinien (Neufassung vom 28.10.2002)
Auftragsgrundlage:
Vertrag Kreis Euskirchen
Allgemeine Beschreibung
Die Behandlung unter Einbeziehung einer Substitution bezieht sich auf die orale Verabreichung von legalen Substanzersatz-Medikamenten (Methadon/Subutex), die geeignet sind,
Entzugerscheinungen zu verhindern und das körperliche Verlangen nach Opiaten oder
anderen Substanzen zu blockieren. Substitution alleine stellt noch keine ausreichende Behandlung dar. Erst in dem Zusammenwirken von Substitution und psychosozialer Betreuung entsteht eine ambulante Behandlungsform, die geeignet ist, die unten genannten Ziele
zu erreichen
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Die psychosoziale Betreuung bezieht sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen, die
mit sozialarbeiterischen, sozialpädagogischen und psychologischen Methoden erbracht
werden. Die durchgeführten Tätigkeiten betreffen sowohl den sozialen, psychischen und
somatischen Bereich und erfordern mittel- bis langfristige Interventionen, die an den Zielsetzungen, Möglichkeiten und Ressourcen der KlientInnen orientiert sind. Sie streben Veränderungen sowohl im sozialen Umfeld der KlientInnen (Beziehungen, Wohnung, Arbeit,
Finanzen) als auch im psychischen Bereich (Stabilisierung der Einnahme des Substitutionsmittels und Reduktion bzw. Verzicht auf Beikonsum, Bearbeitung von Problemen).
Die psychosoziale Betreuung stellt ein komplexes, integratives Betreuungsangebot dar,
welches eine intensive Informations- und Kooperationsarbeit mit allen im Hilfesystem
beteiligten Einrichtungen erfordert und damit im Sinne eines Case-Managements durchgeführt wird.
Zielgruppen
Opiatabhängige BürgerInnen des Kreises Euskirchen, bei denen eine Linderung bzw. Verbesserung der sozialen, psychischen und gesundheitlichen Situation mit Hilfe einer Substitutionsbehandlung zu erwarten ist und bei denen aufgrund der individuellen, psychischen
und gesundheitlichen und/oder sozialen Situation auf einem anderen Wege eine solche
Stabilisierung nicht erreicht werden kann.
Ziele
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Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung des körperlichen und psychischen
Gesundheitszustandes
Herauslösen des Abhängigen aus seiner drogengebundenen Lebensform und Vermittlung von konkreten Hilfen zum Ausstieg aus der Drogenszene;
Herstellung von Behandlungsfähigkeit –und Bereitschaft für weiterführende Hilfen;
Verbesserung der Chancen zur (Re)- Integration in das soziale bzw. familiäre Umfeld
und zur individuellen Entwicklung
Begleitung auf dem Weg zu einer drogenfreien Perspektive und Entwicklung von Fähigkeiten zur abstinenten Lebensführung
Wiederherstellung bzw. Stärkung von Beziehungsfähigkeit und Handlungskompetenz
Entwicklung einer Tagesstruktur
Entwicklung einer beruflichen Perspektive
Sicherung des Wohnumfeldes und der finanziellen Lebensgrundlage
Bewältigung von akuten Motivations- und Rückfallkrisen
Gliederung und Zeitaufwand der Hilfe
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Psychosoziale Eingangsdiagnostik (Anamneseerhebung und Diagnostik; 3-5 Gespräche) zur Ermittlung des Hilfebedarfs im Rahmen der psychosozialen Betreuung
(BUB-Richtlinien)
Motivationsklärung und Motivierung
Erstellung eines Hilfeplanes
Psychosoziale Betreuung gemäß Hilfeplan
Verlaufsdiagnostik und quartalsweise Prozessbetrachtung und ggf. Hilfeplanfortschreibung
Einleitung, Organisation und Koordination von begleitenden Hilfen (Casemanagement)
Umfang/Dauer: Flexible, in der Regel langfristig orientierte Betreuung und Begleitung,
abhängig von Indikation und Zielsetzung gemäß Hilfeplan.
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Grundleistungen
Teilnahme an der Hilfeplanung
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Psychosoziale Eingangsdiagnostik als Grundlage zur gemeinsamen Hilfeplanerstellung mit den KlientInnen
Bei Behandlungsbeginn verbindliche Teilnahme an Gesprächen mit ÄrztInnen und
KlientInnen zur gemeinsamen Festlegung des Behandlungszieles und des Behandlungsplanes gemäß Hilfeplan
Quartalsweise Kooperationsgespräch mit den behandelnden ÄrztInnen zur Prozessbetrachtung des Behandlungsverlaufes
Jeweils nach 6 Monaten Überprüfung und ggf. Neuanpassung des Hilfeplanes im
gemeinsamen Gespräch mit KlientIn, ÄrztIn und Beratungsstelle
Durchführung der Hilfe
Die psychosoziale Begleitung bietet Unterstützung, Anleitung, Begleitung und Beratung in
folgenden Bereichen:
Hilfen zur sozialen Integration:
Bearbeitet werden können folgende Themenbereiche:
- Probleme im Zusammenhang mit Kriminalität,
- Entwicklung von Distanz zur Drogenszene,
- Entwicklung tagesstrukturierender Lebensmuster,
- Unterstützung bei der Wohnungssuche bzw. Beratung bei konfliktbeladenen
Wohnverhältnissen mit den Ziel des Erhaltens der Wohnung,
- Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen außerhalb der Drogenszene,
- Familienintegration, Klärung von Partnerschaftskonflikten, Sorgerechtsfragen.
Hilfen zur psychischen Stabilisierung und zum persönlichen
Kompetenzzuwachs:
- Aufbau von Konflikt- und Bewältigungsstrategien,
- Klärung und Bearbeitung der eigenen Biographie und der biographischen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Sucht und dem Drogenkonsum stehen,
- Entwicklung eines realistischen Selbstbildes,
- Übernahme von Selbstverantwortung und sozialer Verantwortung,
- Entwicklung von mittel- und langfristigen Lebenszielen.
Hilfen zur Regulierung der materiellen Lebenssituation:
- Hilfestellung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes,
- Vermittlung an die Schuldnerberatungsstelle zur Schuldenregulierung,
- Hilfestellung beim Schriftverkehr, z.B. mit Behörden, Versicherungen,
- Aufstellung eines individuellen Haushaltsplanes als praktische Hilfestellung zum
Erlernen eines verantwortlichen Umgangs mit finanziellen Ressourcen.
Hilfen zur beruflichen Integration:
- Motivation zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. zur Weiterqualifikation und
Umschulung,
- Motivation zur Absolvenz eines qualifizierten Schulabschlusses bzw. einer
Ausbildung oder Umschulung,
- Begleitung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Unterstützung bei
eventuell auftretenden Problemen während einer beruflichen Maßnahme.
Hilfen zur Bewältigung der Suchtmittelabhängigkeit:
- Motivation zur Aufgabe riskanter Applikationsformen und polytoxikomanen
Konsummustern,
- Motivation zur Reduktion oder zum Verzicht auf Beikonsum,
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- Verbesserung der Körperhygiene und Motivation zu einer gesunden Ernährung,
- Einleitung von suchtspezifischen weiterführenden Hilfen wie z.B. Entgiftungsbehandlung oder Entwöhnungsbehandlung,
- Motivation zur Abstinenz vom Substitutionsmittel.
Fallübergreifende Leistungen
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Themenbezogene Gruppengesprächsangebote
Durchführung von Freizeit- und erlebnispädagogischen Maßnahmen
Vernetzung mit anderen Arbeitsbereichen des Caritasverbandes Euskirchen
und externen Institutionen
Fortbildung
Teilnahme an örtlichen und überörtlichen Arbeitskreisen und Gremien
Klientenbezogene Leistungen neben dem direkten Kontakt mit dem Klienten
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Vernetzung und Kooperationsgespräche mit den substituierenden ÄrztInnen
Telefonische Erreichbarkeit für KlientInnen und KooperationspartnerInnen
Fallbesprechung im Team und in der Supervision
Gesicherte Kooperation mit örtlichen und überörtlichen Institutionen und
Einrichtungen des Suchthilfesystems zur Vermittlung suchtbezogener
Behandlungshilfen, flankierender Maßnahmen sowie Integrationshilfen
Dokumentation: Aktenführung, Hilfeplanerstellung, Berichtswesen und
Teilnahme am Dokumentationssystem „Horizont“
Qualitätssicherung/Qualitätsstandards
Strukturqualität
Die Struktur, Inhalte und Ziele sind in der Konzeption der Einrichtung beschrieben.
Rahmenstandards:
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Integriertes Gesamthilfeangebot der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
Gruppenräume / Räume für Einzelgespräche
Verbindlicher Zeitrahmen
Abschluss eines Behandlungs- und Kooperationsvertrages mit den beteiligten
ÄrztInnen als Behandlungsgrundlage
Qualifiziertes Personal, teiweise mit Zusatzqualifikation: Dipl.–SozialarbeiterIn
/ Dipl.-SozialpädagogIn
Regelmäßige Teambesprechungen und externe Fall- und Teamsupervision
Gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Hilfeangeboten
Zentrale Lage der Beratungs- und Behandlungsstelle
Ergebnisqualität
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Überprüfung der Gesamtstruktur im Rahmen von EFQM
Halbjährliche Überprüfung und ggf. Neuanpassung des Hilfeplanes durch Kooperationsgespräche zwischen ÄrztIn, KlientIn und Beratungsstelle gemäß Kooperationsvereinbarung
Quartalsweise Reflexion und Austausch zum Behandlungsverlauf zwischen ÄrztInnen und Beratungsstelle gemäß Kooperationsvereinbarung
Leistungsdokumentation (EDV gestützt mit „Horizont“)
Erfassung der Zufriedenheit von KlientInnen und KooperationspartnerInnen
Supervision
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Personelle Ausstattung
Anzahl der MitarbeiterInnen
Hauptamtlich
Stellenumfang
Besondere Qualifikationen:
Zusatzausbildungen
In Ausbildung
Berufserfahrungen
Tätigkeit
1,0 Sozialarbeiterische Fachkräfte
100 %
Beratung und Betreuung
Räumlichkeiten
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1 Büro- und Gesprächsraum mit EDV-Arbeitsplatz, Gruppenräume nach Bedarf
Kosten/ Finanzierung
siehe Anlagen:
•
Berechnung der Arbeitszeit gemäß KGSt-Bericht 2/2003
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Kosten- und Finanzierungsplan
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Caritasverband für das
Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen
Abteilung Suchthilfe
Kölnerstr. 15
53779 Euskirchen
Kosten- und Finanzierungsplan
Kostenaufstellung:
2003
8 Monate
€
Personalkosten 100%
2004
12 Monate
€
24.000,00
36.000,00
Sachkostenpauschale in Anlehnung an KGST 6/2002
5.333,00
8.000,00
20 % Gemeinkostenzuschlag lt. KGST 6/2002
4.800,00
7.200,00
34.133,00
51.200,00
Zuschuss aus der Landesförderung gemäß dem
Erlass des MFJFG vom 23.04.02
- genehmigt
17.066,00
25.600,00
Restfinanzierung, davon
17.067,00
8.533,50
8.533,50
25.600,00
12.800,00
12.800,00
Kosten je Arbeitzplatz
Finanzierungsplan:
50% Caritasverband Euskirchen - genehmigt
50% Kreis Euskirchen
- angefragt
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Caritasverband für das
Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52
53879 Euskirchen
Abteilung Suchthilfe
Kölnerstr. 15
53779 Euskirchen
Berechnung der Arbeitszeit -lt. KGSt-Bericht 2/2003
Jahrestage
365,00
./. Samstage
52,00
./. Sonntage
52,00
./. Feiertage
10,00
Zwischensumme
251,00
Ausfälle durch Erkrankung
13,90
Ausfälle durch Urlaubsansprüche
32,23
bereinigte Jahresarbeitstage
204,87
Berechnung der Nettojahresarbeitszeit:
bereinigte Jahresarbeitstage
./. berufsspezifische Minderzeiten 10 %
Nettojahresabeitszeit
Tage
Stunden
Berechnung fallspezifische Minderzeiten
Durchführung von Hilfeplan- u. Kooperationsgespr.
Dokumentation, Aktenführung, Berichte, Protokolle
Vor- und Nachbereitung
Fahrzeiten
204,87
20,49
184,38
1.419,75
Woche
1,5
4,5
2,0
1,0
9,0
Jahr
55,305
165,915
73,74
36,87
331,83
Seite - 11 -
Stunden
Nettojahresarbeitszeit
fallspez. MZ
face to face
( lt. Landesgesetz gilt die Flexibilisierungklausel)
1419,75
331,83
1087,92
%
100
23
77