Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg
hier: Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7131/2009 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zum Sachstand Sanierung Freibad zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 18.11.2008 fand ein Ortstermin mit Herrn Dipl.-Ing. Vogt im Freibad statt, um die Problematik der Schieflage des Schwimmbeckens zu erörtern. Hierbei wurde festgestellt, dass, um die Ursachen der Schieflage zu erkunden und eine weitere Prognose über die zukünftig zu erwartende Schieflegung abgeben zu können, müssten zunächst Boden- und Schichtenwasserverhältnisse sowie die Grundwasserentwicklung erkundet werden Mit Schreiben vom 27.11.2008 wurde ein Angebot des Herrn Dipl.-Ing. Vogt eingereicht. Hierauf erfolgte die Auftragsvergaben am 02.12.2008. Nachfragen beim Auftragnehmer ergaben, dass dieser auf Grund terminlicher Probleme das Gutachten erst Mitte d. J. fertig stellen kann. Mit Bodengutachten vom 12. Juni 2009 des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wurde nach jetzigem Kenntnisstand im Ergebnis festgestellt, dass sich der westliche Rand des Mehrzweckbeckens gegenüber der Ost-Ecke des Erlebnisbeckens auch zukünftig um ca. 0,6 – 1 mm pro Jahr relativ senkt. Es ist nicht auszuschließen, dass es durch nicht zu beeinflussende und nicht vorhersehbare Dräneffekte zu einer schnelleren Entwässerung des Torfpaketes und hierdurch zu größeren Senkungsraten kommen kann. Bereits im Jahre 1992 wurden durch Herr Dipl.-Ing. Vogt in seinem seinerzeitigen Gutachten vom 14.07.1992 folgende Feststellungen getroffen: „Bis zu einer Tiefe von ca. 2 m wurde aufgefüllter Boden, durchweg +/- humoser Lehm, lokal mit Bauschutt und Sandbänken durchsetzt, durchörtert,. Bis zu einer Tiefe von ca. 4-5 m unter dem Gelände folgen humose und stark humose Lehme mit unregelmäßig eingebetteten, unterschiedlich mächtigen Torflagen.... Bei Setzungen und Setzungsunterschieden im Schadensbereich ist eine Flachgründung im Bereich der Auffüllung sowie humosen und torfigem Lehm aus gründungstechnischer Sicht nicht zulässig. Erforderlich wird das Absetzen der Lasten über Tiefgründungselemente auf bzw. in den tragfähigen Kies und Sand der Liegendschichen.“ In dem Zusammenhang wird auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Zustandsfrage des Freibades vom 19.08.2008, Seite 3 und 4 verwiesen: „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man sich ernsthafte Gedanken über die Fundamentsituation des Bades machen müssen, denn wenn schon Umkleidegebäude bzw. Toilettenanlagen auf Pfeilgründungen errichtet werden müssen, dürfte dies ebenfalls für die Becken gelten. ..... Ob aus Kostengründen auf eine Pfeilgründung unterhalb des Mehrzweckbeckens verzichtet wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen. ...... Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die neu errichteten Gebäude auf Pfeilgründungen gebaut worden sind. Beim Bad jedoch wurde lediglich die heutige Liegemulde, die außerhalb des alten Beckenbereiches liegt, mit einem Tiefenpfeiler versehen.“ Ausweislich des aktuell vorliegenden Gutachten kann eine dauerhafte und nachhaltige Sanierungsmaßnahme ausschließlich in Form einer sehr teurer und aufwendigen HDIHochdruckinjektionstechnik-Bodenverbesserung erfolgen. Beschlussvorlage WP7-131/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ein solches HDI-Verfahren läuft technisch wie folgt ab: Zunächst wir die Bodenstruktur durch einen Düsenstrahl mit Pumpendrücken von 100 – 150 bar aufgeschnitten. Das Abteufen der Injektionsbohrungen erfolgt im üblichen Bohrverfahren vornehmlich unter Außenspülung, wobei Bohrwerkzeug und Gestänge den hohen Drücken angepasst sind. Nach Erreichen der Endteufe wird das Gestänge mit geringer Geschwindigkeit zurückgezogen und der Boden durch einen Düsenstrahl aus Zement-/Dämmersuspension aufgefräst. Der aufgeschnittene Boden aus Torf und humosen Lehm wird mit dem Spülmittelrücklauf gefördert und durch den mehr oder weniger homogenen, eingespülten Zement/Dämmerkörper ersetzt. Im Vorfeld dieses Verfahrens müsste im konkreten Fall das Stahlbecken ausgebaut und die Altbeckensohle zum einbringen der Lanzen durchbohrt werden. Bei der Planung einer solchen Grundsanierung sind begleitend weitere Untersuchungen und bodenmechanische Analysen erforderlich. Für eine Kostenermittlung des HDI – Verfahrens müsste ein Fachbüro beauftragt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass hier für die Gesamtmaßnahme mit einer Summe, die im siebenstelligen Bereich liegen wird, gerechnet werden muss. Eine erheblich kostengünstigere Möglichkeit der Sanierung wäre die temporäre Korrektur der Überlaufrinne mittels Aufsetzen eines neuen Beckenkopfes aus Edelstahl. Entsprechend den Aussagen im Gutachten des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wird bei Zugrundelegen der in den letzten Jahren gemessenen mittleren Senkungsgeschwindigkeit von 0,92 mm/ Jahr eine Höhenkorrektur der Überlaufrinne ca. alle 4 -5 Jahre erforderlich. Infolge der im Freibad kürzlich vorgenommenen Abtrennung des Erlebnisbeckens vom Mehrzweckbecken kann sich der Korrekturbedarf für das Mehrzweckbecken etwa auf die doppelte Zeitspanne reduzieren. Dies bedeutet im Ergebnis, dass bei der nach den Überwachungsmessungen zu erwartenden weiteren Senkungsrate des Mehrzweckbeckens in westlicher Richtung nach einer heute durchgeführten Höhenkorrektur an der Überlaufrinne sollte erst in einem Zeitraum von 8-10 Jahren eine erneute Höhenkorrektur erforderlich werden sollte. Die Kosten für eine solche Korrektur der Überlaufrinne belaufen sich lt. Angebot einer Fachfirma, die bereits vor Jahren erfolgreich in dieser Angelegenheit tätig war, auf 53.240,00 € zzgl MWSt. = 63.355,60 €. Für die Korrektur der Überlaufrinne wurde eine Rückstellung für das Jahr 2010 in Höhe von 60.000,00 € gebildet. Unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die Sanierungsmaßnahme – Korrektur der Überlaufrinne- Anfang 2010 in Auftrag zu geben und durchführen zu lassen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP7-131/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 26.08.2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Gesehen: Naujock Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-131/2009 Seite 4