Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7131/2009
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
15.09.2009
Betreff:
Sanierungsmaßnahme im Freibad Bedburg
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen zum Sachstand Sanierung Freibad zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 18.11.2008 fand ein Ortstermin mit Herrn Dipl.-Ing. Vogt im Freibad statt, um die Problematik
der Schieflage des Schwimmbeckens zu erörtern. Hierbei wurde festgestellt, dass, um die
Ursachen der Schieflage zu erkunden und eine weitere Prognose über die zukünftig zu erwartende
Schieflegung abgeben zu können, müssten zunächst Boden- und Schichtenwasserverhältnisse
sowie die Grundwasserentwicklung erkundet werden
Mit Schreiben vom 27.11.2008 wurde ein Angebot des Herrn Dipl.-Ing. Vogt eingereicht. Hierauf
erfolgte die Auftragsvergaben am 02.12.2008.
Nachfragen beim Auftragnehmer ergaben, dass dieser auf Grund terminlicher Probleme das
Gutachten erst Mitte d. J. fertig stellen kann.
Mit Bodengutachten vom 12. Juni 2009 des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wurde nach jetzigem
Kenntnisstand im Ergebnis festgestellt, dass sich der westliche Rand des Mehrzweckbeckens
gegenüber der Ost-Ecke des Erlebnisbeckens auch zukünftig um ca. 0,6 – 1 mm pro Jahr relativ
senkt.
Es ist nicht auszuschließen, dass es durch nicht zu beeinflussende und nicht vorhersehbare
Dräneffekte zu einer schnelleren Entwässerung des Torfpaketes und hierdurch zu größeren
Senkungsraten kommen kann.
Bereits im Jahre 1992 wurden durch Herr Dipl.-Ing. Vogt in seinem seinerzeitigen Gutachten vom
14.07.1992 folgende Feststellungen getroffen:
„Bis zu einer Tiefe von ca. 2 m wurde aufgefüllter Boden, durchweg +/- humoser Lehm, lokal mit
Bauschutt und Sandbänken durchsetzt, durchörtert,. Bis zu einer Tiefe von ca. 4-5 m unter dem
Gelände folgen humose und stark humose Lehme mit unregelmäßig eingebetteten, unterschiedlich
mächtigen Torflagen....
Bei Setzungen und Setzungsunterschieden im Schadensbereich ist eine Flachgründung im
Bereich der Auffüllung sowie humosen und torfigem Lehm aus gründungstechnischer Sicht nicht
zulässig. Erforderlich wird das Absetzen der Lasten über Tiefgründungselemente auf bzw. in den
tragfähigen Kies und Sand der Liegendschichen.“
In dem Zusammenhang wird auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Zustandsfrage des
Freibades vom 19.08.2008, Seite 3 und 4 verwiesen:
„Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man sich ernsthafte Gedanken über die
Fundamentsituation des Bades machen müssen, denn wenn schon Umkleidegebäude bzw.
Toilettenanlagen auf Pfeilgründungen errichtet werden müssen, dürfte dies ebenfalls für die
Becken gelten.
.....
Ob aus Kostengründen auf eine Pfeilgründung unterhalb des Mehrzweckbeckens verzichtet
wurde, lässt sich den Akten nicht entnehmen.
......
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die neu errichteten Gebäude auf Pfeilgründungen gebaut
worden sind. Beim Bad jedoch wurde lediglich die heutige Liegemulde, die außerhalb des alten
Beckenbereiches liegt, mit einem Tiefenpfeiler versehen.“
Ausweislich des aktuell vorliegenden Gutachten kann eine dauerhafte und nachhaltige
Sanierungsmaßnahme ausschließlich in Form einer sehr teurer und aufwendigen HDIHochdruckinjektionstechnik-Bodenverbesserung erfolgen.
Beschlussvorlage WP7-131/2009
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Ein solches HDI-Verfahren läuft technisch wie folgt ab:
Zunächst wir die Bodenstruktur durch einen Düsenstrahl mit Pumpendrücken von 100 – 150 bar
aufgeschnitten. Das Abteufen der Injektionsbohrungen erfolgt im üblichen Bohrverfahren
vornehmlich unter Außenspülung, wobei Bohrwerkzeug und Gestänge den hohen Drücken
angepasst sind. Nach Erreichen der Endteufe wird das Gestänge mit geringer Geschwindigkeit
zurückgezogen und der Boden durch einen Düsenstrahl aus Zement-/Dämmersuspension
aufgefräst. Der aufgeschnittene Boden aus Torf und humosen Lehm wird mit dem
Spülmittelrücklauf gefördert und durch den mehr oder weniger homogenen, eingespülten Zement/Dämmerkörper ersetzt.
Im Vorfeld dieses Verfahrens müsste im konkreten Fall das Stahlbecken ausgebaut und die
Altbeckensohle zum einbringen der Lanzen durchbohrt werden.
Bei der Planung einer solchen Grundsanierung sind begleitend weitere Untersuchungen und
bodenmechanische Analysen erforderlich.
Für eine Kostenermittlung des HDI – Verfahrens müsste ein Fachbüro beauftragt werden. Es kann
jedoch davon ausgegangen werden, dass hier für die Gesamtmaßnahme mit einer Summe, die im
siebenstelligen Bereich liegen wird, gerechnet werden muss.
Eine erheblich kostengünstigere Möglichkeit der Sanierung wäre die temporäre Korrektur der
Überlaufrinne mittels Aufsetzen eines neuen Beckenkopfes aus Edelstahl.
Entsprechend den Aussagen im Gutachten des Herrn Dipl.-Ing. Vogt wird bei Zugrundelegen der
in den letzten Jahren gemessenen mittleren Senkungsgeschwindigkeit von 0,92 mm/ Jahr eine
Höhenkorrektur der Überlaufrinne ca. alle 4 -5 Jahre erforderlich.
Infolge der im Freibad kürzlich vorgenommenen Abtrennung des Erlebnisbeckens vom
Mehrzweckbecken kann sich der Korrekturbedarf für das Mehrzweckbecken etwa auf die doppelte
Zeitspanne reduzieren.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass bei der nach den Überwachungsmessungen zu erwartenden
weiteren Senkungsrate des Mehrzweckbeckens in westlicher Richtung nach einer heute
durchgeführten Höhenkorrektur an der Überlaufrinne sollte erst in einem Zeitraum von 8-10 Jahren
eine erneute Höhenkorrektur erforderlich werden sollte.
Die Kosten für eine solche Korrektur der Überlaufrinne belaufen sich lt. Angebot einer Fachfirma,
die bereits vor Jahren erfolgreich in dieser Angelegenheit tätig war, auf 53.240,00 € zzgl MWSt. =
63.355,60 €.
Für die Korrektur der Überlaufrinne wurde eine Rückstellung für das Jahr 2010 in Höhe von
60.000,00 € gebildet.
Unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die
Sanierungsmaßnahme – Korrektur der Überlaufrinne- Anfang 2010 in Auftrag zu geben und
durchführen zu lassen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
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Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 26.08.2009
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Naujock
Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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