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Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

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Stadt Jülich Jülich, 7. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 19. Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 (Vorlagen-Nr.374/2013 1. Ergänzung) Beigeordneter Schulz erläutert zur Nachfrage von Stadtverordneten Kolonko-Hinssen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zum folgenden Absatz des Schreibens des Ministeriums „Sollte die Prüfung der Lärmsituation ergeben, dass im Gemeindegebiet keine Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorhanden sind, bitte ich das im OnlineFormular zu dokumentieren. In diesem Fall muss ein Lärmaktionsplan nicht aufgestellt werden.“, dass die Lärmkarten eindeutig belegen, dass es in Jülich betroffene Gebiete gibt. Diese seien beispielsweise durch die Lärmentwicklung der Autobahn die Stadtteile Koslar und Broich und die Landstraße L136, die durch das gesamte Stadtgebiet verläuft. Aus diesem Grunde vertrete er die Auffassung, dass seitens der Stadt Jülich eine Planung entwickelt werden müsse. Beschluss: Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 32, Enthaltungen: 0 Der Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.“ ist somit mit Mehrheit abgelehnt.