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Beschlusstext (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Beschlusstext (2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung))

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Stadt Jülich Jülich, 7. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) (Vorlagen-Nr.427/2013) Stadtverordneter Garding führt aus, dass die Gebührensätze, vor allem die Pauschalgebührensätze für Weihnachtsmarkt und Erntedankfest etc. sehr günstig sind. Auch wenn es sich nicht um hohe Beträge handelt, da man die Veranstaltungen ja auch unterstützen möchte, seien die Beträge m Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Jülich noch nachzuverhandeln. Hierzu werde seitens der SPD-Stadtratsfraktion noch ein entsprechender Antrag gestellt. Auf Nachfrage von Stadtverordneten Frey erläutert Ordnungsamtsleiter Pinell, dass von der Werbegemeinschaft als Veranstalter nach der Gewerbeordnung für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen ist. Mit dieser Gebühr sei der Verwaltungsaufwand gedeckt. Auch Stadtverordneter Cremerius findet, dass die Gebühren nicht mehr zeitgemäß festgesetzt sind und im Zuge der Gleichbehandlung mit anderen Gewerbetreibenden angepasst werden müssten. Bürgermeister Stommel stellt fest, dass Änderungsanträge nicht vorgebracht sind und eine mögliche Erhöhung der Gebühren im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen thematisiert werden könne. Beschluss: Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich (Marktstandsgebührenordnung) wird wie folgt erlassen: „Folgt 2. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung in der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage!“