Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass
von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich
(Marktstandsgebührenordnung)
(Vorlagen-Nr.427/2013)
Stadtverordneter Garding führt aus, dass die Gebührensätze, vor allem die
Pauschalgebührensätze für Weihnachtsmarkt und Erntedankfest etc. sehr günstig sind.
Auch wenn es sich nicht um hohe Beträge handelt, da man die Veranstaltungen ja auch
unterstützen möchte, seien die Beträge m Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Jülich
noch nachzuverhandeln. Hierzu werde seitens der SPD-Stadtratsfraktion noch ein
entsprechender Antrag gestellt.
Auf Nachfrage von Stadtverordneten Frey erläutert Ordnungsamtsleiter Pinell, dass von
der Werbegemeinschaft als Veranstalter nach der Gewerbeordnung für den
Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen ist. Mit dieser Gebühr sei der
Verwaltungsaufwand gedeckt.
Auch Stadtverordneter Cremerius findet, dass die Gebühren nicht mehr zeitgemäß
festgesetzt sind und im Zuge der Gleichbehandlung mit anderen Gewerbetreibenden
angepasst werden müssten.
Bürgermeister Stommel stellt fest, dass Änderungsanträge nicht vorgebracht sind und
eine mögliche Erhöhung der Gebühren im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen
thematisiert werden könne.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass
von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich
(Marktstandsgebührenordnung) wird wie folgt erlassen:
„Folgt 2. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung in der Stadt Jülich
im Wortlaut gemäß Anlage!“