Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Beschlusstext (Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten) Beschlusstext (Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten) Beschlusstext (Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 7. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4.1 Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten (Vorlagen-Nr.500/2013) Anfrage: Ohne Abstimmung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, bezogen auf die bisher von uns wahrgenommene Stellungnahme der Verwaltung und auch die in der Presse veröffentlichte Berichterstattung zur Beschlussfassung „Nutzung Altes Rathaus“ stellen wir die vorliegende Anfrage. Aus unserer Sicht scheint es sinnvoll, zur Versachlichung der Diskussion die folgenden Fakten öffentlich zu machen. Die Beantwortung der Fragen bitten wir in der öffentlichen Sitzung des nächsten Stadtrates vorzunehmen. Konkret geht es also um eine Gesamtübersicht der tatsächlichen entstehenden Kosten für die Raumbereitstellung/Nutzung der städtischen Einrichtungen. 1. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich für die von der Stadt (Verwaltung, Einrichtungen) selbst im Alten Rathaus benutzten Räume? (im wesentlichen Miet/Raumkosten und Energiekosten) 2. Welcher Aufwand wird bei Räumen im Neuen Rathaus im Haushalt entsprechend ausgewiesen? 3. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich entsprechend für die Unterbringung weiterer städtischer Einrichtungen in anderen Gebäuden außerhalb der beiden Rathäuser? a) b) c) d) Stadtbücherei, Museum und Archiv u.a. im Kulturhaus und in der Zitadelle VHS in allen genutzten Räumlichkeiten Bauhof (nur Verwaltungsgebäude) Weitere städtische Einrichtungen (u.a. auf jeden Fall die im Bereich Brückenkopfpark/Jugendgästehaus jetzt schon genutzten, bzw zukünftig genutzten Räume) 4. Wie hoch sind die Energiekosten für die Unterhaltung? a) Altes Rathaus b) Neues Rathaus c) Kulturhaus d) Schirmerschule e) Realschule f) Musikschule 5. Wie hoch sind die Kosten der Gebäudeunterhaltung der benannten Gebäude (2012) und die im aktuellen Haushalt und im Haushaltsicherungskonzept angesetzten Kosten? 6. Welchen Gebäudewert, Bodenwert, Verkehrswert haben die Gebäude aktuell, mit Bezug zur Eröffnungsbilanz 7. Welche Einnahmen von Dritten sind aus der Vermietung/städtischer Räumlichkeiten im aktuellen Haushalt und im Haushaltssicherungskonzept angesetzt? (insbesondere Altes Rathaus, Kreishaus, Neues Rathaus) Alle Werte und Zahlen bitten wir auf einen Vergleichszeitraum zu fixieren, der das Jahr 2012 umfassen sollte. Mit freundlichen Grüßen Heinz Frey Fraktionsvorsitzender UWG-Jül Bürgermeister Stommel bemerkt vorab, dass die Beantwortung der Anfrage eine Vielzahl von Tabellen enthält, die nicht vorgetragen werden können. Nachfragen diesbezüglich bittet er, im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu stellen. Stadtverordneter Frey führt aus, dass die Wenigereinnahmen durch den Ausfall der Miete des Alten Rathauses 135.000 Euro betragen. Rechne man die Kosten des Unterhalts und der baulichen Unerhaltung für die Gebäude Archiv, Museum und VHS zusammen, komme man hier schon auf 200.000 Euro ohne Energiekosten. Der Bodenrichtwert der genannten Grundstücke belaufe sich auf 3,1 Mio Euro. Wenn der Aufwand gebucht werde, sollte der Mietzins mindestens so hoch bemessen sein, dass er den Aufwand ausgleicht; dann liege man weit über die genannten 135.000 Euro. Bürgermeister Stommel erläutert, dass der Gesamtzusammenhang zu sehen sei. Der Mietausfall sei betragsmäßig beziffert und je nach Fragestellung könne man diesem Beträge gegenrechnen. Auf die Nachfrage von Stadtverordneten Laufs zu Antwort 3 d), warum der BrückenkopfPark nicht als städtische Einrichtung zu sehen sei, erläutert der Leiter des Kaufm. Immobilienmanagements Mülheims, dass die dargestellten Zahlen auf Angaben aus dem städtischen Haushalt beruhen und der Brückenkopf-Park in diesem nicht ausgewiesen ist. Stellungnahme: Zu 1 und 2) Bisher erfolgt noch keine flächendeckende Festsetzung einer kalkulatorischen Miete für städtische Organisationseinheiten in städtischen Immobilien. Bereits heute erfolgt eine Zuordnung von Kosten (Reinigung, Heizung u.ä.) auf entsprechende Produkte, sofern dies ohne großen Aufwand (klare Zuordnung von Flächen, Zähler vorhanden u.ä,) möglich ist. Diese Zahlen sind im Haushalt bei den Produkten ausgewiesen. Am Ende der Buchungsperiode werden die Kosten zugeordnet. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013 Seite 2 Die Kosten, die dem Produkt VHS (025 271 001 001) „in Rechnung gestellt werden“, sind dem Haushalt entnommen und in der Tabelle „Frage 1“ aufgeführt. Die Antworten zu den übrigen Fragen sind in den der Niederschrift beigefügten Tabellen dargestellt. Zu Frage 3 d) wird dargestellt, dass der Brückenkopfpark keine städtische Einrichtung ist. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013 Seite 3