Daten
Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.1
Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten
(Vorlagen-Nr.500/2013)
Anfrage:
Ohne Abstimmung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
bezogen auf die bisher von uns wahrgenommene Stellungnahme der Verwaltung und
auch die in der Presse veröffentlichte Berichterstattung zur Beschlussfassung „Nutzung
Altes Rathaus“ stellen wir die vorliegende Anfrage. Aus unserer Sicht scheint es sinnvoll,
zur Versachlichung der Diskussion die folgenden Fakten öffentlich zu machen. Die
Beantwortung der Fragen bitten wir in der öffentlichen Sitzung des nächsten Stadtrates
vorzunehmen. Konkret geht es also um eine Gesamtübersicht der tatsächlichen
entstehenden Kosten für die Raumbereitstellung/Nutzung der städtischen Einrichtungen.
1. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich für die von der Stadt (Verwaltung,
Einrichtungen) selbst im Alten Rathaus benutzten Räume? (im wesentlichen Miet/Raumkosten und Energiekosten)
2. Welcher Aufwand wird bei Räumen im Neuen Rathaus im Haushalt entsprechend
ausgewiesen?
3. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich entsprechend für die Unterbringung
weiterer städtischer Einrichtungen in anderen Gebäuden außerhalb der beiden
Rathäuser?
a)
b)
c)
d)
Stadtbücherei, Museum und Archiv u.a. im Kulturhaus und in der Zitadelle
VHS in allen genutzten Räumlichkeiten
Bauhof (nur Verwaltungsgebäude)
Weitere städtische Einrichtungen (u.a. auf jeden Fall die im Bereich
Brückenkopfpark/Jugendgästehaus jetzt schon genutzten, bzw zukünftig
genutzten Räume)
4. Wie hoch sind die Energiekosten für die Unterhaltung?
a) Altes Rathaus
b) Neues Rathaus
c) Kulturhaus
d) Schirmerschule
e) Realschule
f) Musikschule
5. Wie hoch sind die Kosten der Gebäudeunterhaltung der benannten Gebäude
(2012) und die im aktuellen Haushalt und im Haushaltsicherungskonzept
angesetzten Kosten?
6. Welchen Gebäudewert, Bodenwert, Verkehrswert haben die Gebäude aktuell, mit
Bezug zur Eröffnungsbilanz
7. Welche Einnahmen von Dritten sind aus der Vermietung/städtischer
Räumlichkeiten im aktuellen Haushalt und im Haushaltssicherungskonzept
angesetzt? (insbesondere Altes Rathaus, Kreishaus, Neues Rathaus)
Alle Werte und Zahlen bitten wir auf einen Vergleichszeitraum zu fixieren, der das Jahr
2012 umfassen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Frey
Fraktionsvorsitzender UWG-Jül
Bürgermeister Stommel bemerkt vorab, dass die Beantwortung der Anfrage eine Vielzahl
von Tabellen enthält, die nicht vorgetragen werden können. Nachfragen diesbezüglich
bittet er, im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu stellen.
Stadtverordneter Frey führt aus, dass die Wenigereinnahmen durch den Ausfall der Miete
des Alten Rathauses 135.000 Euro betragen. Rechne man die Kosten des Unterhalts und
der baulichen Unerhaltung für die Gebäude Archiv, Museum und VHS zusammen,
komme man hier schon auf 200.000 Euro ohne Energiekosten. Der Bodenrichtwert der
genannten Grundstücke belaufe sich auf 3,1 Mio Euro. Wenn der Aufwand gebucht
werde, sollte der Mietzins mindestens so hoch bemessen sein, dass er den Aufwand
ausgleicht; dann liege man weit über die genannten 135.000 Euro.
Bürgermeister Stommel erläutert, dass der Gesamtzusammenhang zu sehen sei. Der
Mietausfall sei betragsmäßig beziffert und je nach Fragestellung könne man diesem
Beträge gegenrechnen.
Auf die Nachfrage von Stadtverordneten Laufs zu Antwort 3 d), warum der BrückenkopfPark nicht als städtische Einrichtung zu sehen sei, erläutert der Leiter des Kaufm.
Immobilienmanagements Mülheims, dass die dargestellten Zahlen auf Angaben aus dem
städtischen Haushalt beruhen und der Brückenkopf-Park in diesem nicht ausgewiesen ist.
Stellungnahme:
Zu 1 und 2)
Bisher erfolgt noch keine flächendeckende Festsetzung einer kalkulatorischen Miete für
städtische Organisationseinheiten in städtischen Immobilien. Bereits heute erfolgt eine
Zuordnung von Kosten (Reinigung, Heizung u.ä.) auf entsprechende Produkte, sofern
dies ohne großen Aufwand (klare Zuordnung von Flächen, Zähler vorhanden u.ä,)
möglich ist. Diese Zahlen sind im Haushalt bei den Produkten ausgewiesen. Am Ende der
Buchungsperiode werden die Kosten zugeordnet.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013
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Die Kosten, die dem Produkt VHS (025 271 001 001) „in Rechnung gestellt werden“,
sind dem Haushalt entnommen und in der Tabelle „Frage 1“ aufgeführt.
Die Antworten zu den übrigen Fragen sind in den der Niederschrift beigefügten Tabellen
dargestellt. Zu Frage 3 d) wird dargestellt, dass der Brückenkopfpark keine städtische
Einrichtung ist.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013
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