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Beschlusstext (Bergschäden an öffentlichen Gebäuden Anfrage Nr. 6/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Beschlusstext (Bergschäden an öffentlichen Gebäuden
Anfrage Nr. 6/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2013) Beschlusstext (Bergschäden an öffentlichen Gebäuden
Anfrage Nr. 6/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2013)

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Stadt Jülich Jülich, 7. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4.2 Bergschäden an öffentlichen Gebäuden Anfrage Nr. 6/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2013 (Vorlagen-Nr.501/2013) Anfrage: Ohne Abstimmung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, die Landesregierung von NRW hat die Anfrage der SPD Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet. Dies läuft unter der Drucksache 16/3340 und datiert auf den 21.06.2013. Die entsprechende Anfrage mit Rückantwort wurde beigefügt. In dieser wird unter Punkt 9 hier auch Bezug auf Gebäude und Straßen im Bereich der Stadt Jülich genommen. Da es hier scheinbar keine eindeutige Festlegung eines Bergschadens gibt, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Werden bzw. wurden bei der Stadt Jülich Bergschäden an öffentlichen Gebäuden, Grundstücken bzw. Straßen/Wege/Plätzen durch RWE behoben ohne das ein Bergschaden seitens RWE anerkannt wurde? 2. Wenn ja, welche Objekte sind das? 3. Welche öffentlichen Gebäude, Grundstücke bzw. Straßen/Wege/Plätze sind seitens RWE als Bergschäden anerkannt worden? 4. Wir bitten um eine Auflistung für jedes Objekt, wie die Schäden behoben wurden, falls die Kosten hierfür bekannt sind, um Angabe der Höhe. Weiterhin um Angabe der jeweiligen Regelung zum technischen und merkantilen Minderwert der Objekte. 5. Unter Punkt 21 wird die Frage nach den Auswirkungen des Grundwasseranstiegs für die Zitadelle Jülich mit dem Hinweis beantwortet, dass hierzu noch keine Aussagen getroffen werden können. Diese sind nach dem jetzigen Bergrecht nicht gegenüber RWE geltend zu machen. Wie sieht die Stadt Jülich die Auswirkungen des Grundwasseranstiegs und in welcher Höhe müssen hierfür ggf. Rücklagen für Schäden an öffentlichen Objekten im Haushalt berücksichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen Jürgen Laufs Stellungnahme: Zu 1. Ja Zu 2. Im Bereich Hochbau: Bürgerhalle Stetternich Promenadenschule Zitadelle Im Bereich Tiefbau: Die RWE führt turnusmäßig Überprüfungen der Kanäle in Kreuzungsbereichen mit bewegungsaktiven tektonischen Störungen durch. Insgesamt werden im Stadtgebiet Jülich (Innenstadt, Altenburg und Stetternich) 123 Kreuzungen überwacht. Bei 100 Bereichen sind zur Zeit keine Untersuchungen notwendig, da bei den letzten Überprüfungen im Zeitraum von 1985 bis 2013 keine Schadstellen festgestellt wurden. Die restlichen 23 Bereiche werden auch zukünftig regelmäßig mit Kanal TV und Vermessung untersucht. Straßen: Victor-Gollancz-Straße, An der Vogelstange, Meyburginsel, Wolfshovener Straße, VanGils-Straße, Kirchberger Straße, Rochusstraße, Adolf-Fischer Straße,…. Die vollständige Liste ist beim Tiefbauamt einsehbar und wird der Niederschrift beigefügt. Zu 3. Keine, siehe zu 1. Zu 4. Eine Auflistung gibt es nicht. Aufgetretene Schäden wurden durch beauftragte Firmen der RWE-Power beseitigt. Zu 5. Frage ist derzeit nicht beantwortbar. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013 Seite 2