Daten
Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.3
Informationsweitergabe der Bergschadensverläufe
Anfrage Nr. 7/2013 Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2013
(Vorlagen-Nr.502/2013)
Anfrage:
Ohne Abstimmung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
nach unserer letzten Anfrage, Vorlage 509/2012 vom 19.11.2012 wurde zu Punkt 9 und
10 des Fragenkatalogs nach den exakten geländebezogenen Informationen und der
Zugänglichkeit dieser Informationen für Betroffene, als Antwort der Verwaltung
aufgeführt, dass keine exakten geländebezogenen Informationen vorliegen, sehr wohl
aber Unterlagen bezüglich Störungslinien, Senkungen und Auebereiche.
Diese Informationen seien nur für den Dienstgebrauch vorgesehen und dürften den
Interessierten nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf Nachfrage wurde seitens der
Verwaltung der Datenschutz dieser Informationen als Begründung angeführt.
Dies haben wir nun zum Anlass genommen die Beantwortung durch den
Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen zu lassen. Das
Antwortschreiben ist dieser Anfrage beigefügt. Wir bitten zur nächsten Ratssitzung um
Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie geht die Stadtverwaltung mit der Aussage um, dass Unterlagen zur Verfügung
gestellt werden, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt?
2.
Wir bitten um Prüfung ob bei der Weitergabe der Informationen nicht grundsätzlich
in der Stadt Jülich mit ihren bekannten Störungen, Senkungen und Auebereichen ein
„öffentliches Interesse überwiegt“.
3.
Da grundsätzlich durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit ein Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhanden
amtlichen Informationen gewährleistet werden muss bzw. eine Ablehnung nur mit
ausreichender Begründung erfolgen darf, bitten wir um Darstellung wie viele solcher
Anfragen in den letzten 2 Jahren erfolgt sind und wie viele begründet abgewiesen
wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Laufs
Stellungnahme:
Zu 1. und 2.
Hierzu wurde eine rechtliche Prüfung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die
von RWE Power nur für den Dienstgebrauch zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht
an Dritte weitergegeben und auch nicht veröffentlicht werden dürfen. Der hierzu
erarbeitete Vermerk wird der Niederschrift beigefügt.
Zu 3.
Unabhängig davon, dass aus Sicht der Verwaltung kein Anspruch auf Weitergabe der
RWE Unterlagen besteht, wurde in den letzten 2 Jahren eine Anfrage zu dieser Thematik
gestellt.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013
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