Daten
Kommune
Jülich
Größe
71 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
07.03.14, 17:05
Aktualisiert
07.03.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.1
Zensus 2011 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 09.05.2011
(Vorlagen-Nr.499/2013)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Mit Bescheid vom 07.11.2013 teilte der Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit, dass aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 für
die Gemeinde Jülich zum 09. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 31834
Personen festgestellt wird.
Nachdem im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Änderung erreicht werden konnte,
besteht nun gegen den v.g. Feststellungsbescheid vom 07.11.2013 die Möglichkeit der
Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Anhand der übermittelten Unterlagen konnten keine konkret falschen Zahlen festgestellt
werden, sodass eine Klage aufgrund dessen nicht erfolgen kann.
Eine weitere Klagemöglichkeit bestünde gegen die Art der Erhebung der Daten.
Hierbei gehen die Meinungen über einen Erfolg allerdings auseinander.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betrachtet Widersprüche oder Klagen gegen die
Zensusergebnisse als wenig aussichtsreich. Er sieht es als Aufgabe der Länder, schonende
Übergangsfristen beim kommunalen Finanzausgleich vorzusehen und Sonderregelungen
zu schaffen, um unzuträgliche Härten in Einzelfällen zu vermeiden.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich trotzdem insgesamt 62
Kommunen zusammengefunden und in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt die
Möglichkeit der Klage geprüft.
Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen die Art der Erhebung geklagt wird.
Soweit bis jetzt bekannt ist, werden die Städte Aachen, Baesweiler und Geilenkirchen
beim Verwaltungsgericht Aachen Klage erheben.
In diesem Zusammenhang wird auch berichtet, dass der Städte- und Gemeindebund NRW
eher skeptisch ist. Sprecher Martin Lehrer äußerte sich dahin gehend, dass es vermutlich
einen Klageweg durch viele Instanzen geben werde. Und selbst, wenn das
Bundesverwaltungsgericht am Ende entscheide, dass die Methodik des Zensus 2011
fehlerhaft sei, habe dies keine Auswirkungen auf den Zensus 2011, sondern höchstens auf
die nächste Volkszählung. Auch Rückzahlungen werde es nicht geben. Zudem seien die
beim Zensus erhobenen Datengrundlagen aus Datenschutzgründen bereits vernichtet
worden. Die Kommunen könnten also diese Grundlagen nicht einsehen, dies sei ein
Systemmangel.
Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetages Bernd Buckenhofer warnt ebenfalls,
dass die Klage nicht einfach wird. Das Ergebnis, das der Zensus 2011 erhoben hat, sei
nicht rückgängig zu machen. Die Städte und Gemeinden müssten zunächst mit den
finanziellen Auswirkungen leben. Man könne aber darauf hinwirken, dass bei der
nächsten Volkszählung mit verbesserten Methoden gemessen wird.
Aufgrund der überwiegenden Meinung, dass eine Klage sich nur für den kommenden
Zensus auswirken wird und die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht abzusehen sind
wird seitens der Stadt Jülich keine Klage eingereicht.
Hinzu kommt, dass das Land NRW im Gemeindefinanzierungsgesetz eine entsprechende
Abmilderung der Folgen für betroffene Kommunen geschaffen hat.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.12.2013
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