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Info GB (Standardabbau Landschaftsverband Rheinland)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 12/2002 24.04.2002 Az.: 20/He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Standardabbau Landschaftsverband Rheinland Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat zusammen mit dem Haushalt 2002 einen Haushaltsbegleitbeschluss gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurden alle Mitgliedskörperschaften mit dem Ziel angeschrieben, mögliche Standardreduzierungen aufzuzeigen. Das Schreiben des LVR einschließlich des Haushaltsbegleitbeschlusses ist als Anlage 1 beigefügt. Der LVR hat bereits im Dezember 2001 ein Papier „Standards beim Landschaftsverband Rheinland“ verfasst (beigefügt als Anlage 2). Verwaltungsseitig wird das Papier aber nicht als Liste über Standards bewertet, sondern vielmehr als Liste über die Aufgaben des LVR. Nur in Ausnahmefällen werden darin Standards und dementsprechend Potenziale zur Standardreduzierung aufgeführt. Da in weiten Teilen des Papiers nur die bestehenden Aufgaben, nicht aber die im jeweiligen Zusammenhang geltenden Standards beschrieben werden, wäre hier nach Auffassung der Verwaltung seitens des LVR erheblich nachzuarbeiten. Das Papier des LVR hat den LKT am 16.01.2002 zu einer ersten Stellungnahme veranlasst (beigefügt als Anlage 3). Die Stellungnahme wurde dem Kreis Euskirchen mit Schreiben vom 18.04.2002 (beigefügt als Anlage 4) übersandt. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) hat zur Erarbeitung gemeinsamer Vorschläge eine kleine Arbeitsgruppe gebildet. Es wurde vereinbart, dass die Vorschläge der Kreise gebündelt über den LKT eingereicht werden. Mitte Mai soll ein erstes Treffen zwischen LKT und LVR zum Thema Standardabbau stattfinden. Seite - 2 - Anlagenübersicht: Anlage 1 – Anschreiben LVR einschl. Haushaltsbegleitbeschluss Anlage 2 – Standardpapier des LVR Anlage 3 – Erste Stellungnahme des LKT vom 16.01.2002 Anlage 4 – Anschreiben des LKT an den Kreis Euskirchen Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)