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Beschlusstext (Beschulungsvereinbarung Titz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
12.09.13, 17:05
Aktualisiert
12.09.13, 17:05
Beschlusstext (Beschulungsvereinbarung Titz)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 12. September 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 18.07.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3. Beschulungsvereinbarung Titz (Vorlagen-Nr.307/2013) Ausschussmitglied Dürholz führt aus, dass die Chance für die Einrichtung einer Primusschule in Titz unterstützt werden sollte, der Teilstandort der GGS Nord in Welldorf aber keineswegs gefährdet werden dürfte. Daher sei eine limitierende Beschulungsvereinbarung in Ordnung. Ausschussmitglied Schmitz schließt sich diesen Ausführungen an, bittet aber dafür Sorge zu tragen, dass die Erziehungsberechtigten im Einzugsgebiet der Grundschule in Welldorf nicht verunsichert werden. Dezernentin Esser erklärt, dass in Titz zurzeit eine Elternbefragung ausgewertet wird und abzuwarten ist, ob eine Primusschule überhaupt gewollt ist. Eine Beschulungsvereinbarung werde –wenn überhaupt- erst zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen. Zudem solle es nur eine limitierende Vereinbarung geben. Ausschussmitglied Müller teilt mit, dass er durch eine Beschulungsvereinbarung die Schule in Welldorf gefährdet sieht und dass er sich daher in der Abstimmung enthalten werde. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 15, Enthaltungen: 1 Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport steht einer limitierenden Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Titz bezüglich der Beschulung von Kindern aus dem Einzugsbereich der GGS-Nord, Teilstandort Welldorf, an einer Primusschule in Jülich grundsätzlich positiv gegenüber, wobei die Anzahl der Schüler noch festzulegen ist.