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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung -Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburg- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburg-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburg-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburg-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburg-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7135/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung -Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburghier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat, die Aufstellungsbeschlüsse für die 1.. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg aufzuheben und diese unter der 5. Änderung im Rahmen eines Zusammenschlusses dieser Verfahren weiterzuführen und demgemäß gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24 Dezember 2008 ( BGBl I S 3018 ) einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele werden aus den beigefügten Planentwürfen zur 1. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg (Anlagen 1 und 2) definiert. Die Abgrenzung erfolgt gem. Anlage 3. Die Planungsziele stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar: • • • • • • Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen Rücknahme von öffentlichen Verkehrsflächen Übernahme des tatsächlichen Bestandes Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der Erftstraße Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-135/2009 Sitzungsvorlage Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg aus dem Jahr 1984 wurde im Laufe der Jahre durch insgesamt 4 Planänderungen weiterentwickelt. Im Rahmen der Änderungen in den Teilbereichen wurde Baurecht unter Anwendung von § 33 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Planes) geschaffen. Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches ist eine Situation eingetreten, die derzeit eine Bebauung entsprechend der eingeleiteten Änderungen nicht möglich macht, da die bereits erfolgten verfahrensrechtlichen Schritte (Bürger- und Behördenbeteiligung/Offenlage des Planes) zu weit zurückliegen. Es ist daher eine Stagnation der möglichen Bautätigkeiten auf Grundlage der eingeleiteten Beschlüsse erfolgt bzw. zu befürchten. Insbesondere auch stadteigene Flächen an der Neusser Straße sind hiervon betroffen. Eine Vermarktung stellt sich auf Grundlage des Ursprungsplanes aus dem Jahre 1984 als problematisch dar. Es ist daher erforderlich, verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Die Inhalte der eingeleiteten Änderungen werden nachfolgend kurz aufgezeigt: 1. Änderung (Gebiet zwischen Matthias Lammet-Straße und Neusser Straße) Planungsziel ist im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Aktivierung von Bauflächen: • Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen • Rücknahme von Verkehrsflächen • Übernahme des tatsächlichen Bestandes Stand des Verfahrens: Beschluss zur Offenlage vom 20.09.2005 (Planzeichnung: Anlage 1) 3. Änderung (Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad): Planungsziel: • Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der Erftstraße • Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen • Rücknahme der öffentlichen Verkehrsflächen • Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes Stand des Verfahrens: Beschluss zur Offenlage vom 14.10.2003 (Planzeichnung: Anlage 2) Die 2. Änderung dieses Bebauungsplanes ist rechtskräftig und beschreibt den Anschluss des Parkplatzes am Freibad. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg wird durch die Bebauung an der Wiesenstraße (ALDI) definiert und befindet sich derzeit im Verfahren; dies in Abhängigkeit von dem sich in Bearbeitung befindlichen Einzelhandelskonzept. Der nunmehr sich aus dem Zusammenschluss der Änderungen Nr. 1 und 3 ergebende Plangeltungsbereich ist aus der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Es handelt sich bei den Flächen des Plangebiets um innerörtliche Flächen, so dass das Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches Anwendung finden kann (sog. Bebauungsplan der Innentwicklung). Beschlussvorlage WP7-135/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Die Mittel für diese Planabwicklung stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27.08.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Kenntnis genommen: (Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-135/2009 Seite 4