Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7135/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.09.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Wiesenstraße, Neusser Straße und Erft in Bedburghier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung der Aufstellungsbeschlüsse
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat, die
Aufstellungsbeschlüsse für die 1.. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg
aufzuheben und diese unter der 5. Änderung im Rahmen eines Zusammenschlusses dieser
Verfahren weiterzuführen und demgemäß gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24 Dezember 2008 ( BGBl I S 3018 )
einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele werden aus den beigefügten
Planentwürfen zur 1. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg (Anlagen 1 und 2)
definiert. Die Abgrenzung erfolgt gem. Anlage 3.
Die Planungsziele stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
•
•
•
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•
•
Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen
Rücknahme von öffentlichen Verkehrsflächen
Übernahme des tatsächlichen Bestandes
Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der
Erftstraße
Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen
Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP7-135/2009
Sitzungsvorlage
Seite: 2
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg aus dem Jahr 1984 wurde im Laufe der
Jahre durch insgesamt 4 Planänderungen weiterentwickelt. Im Rahmen der Änderungen in den
Teilbereichen wurde Baurecht unter Anwendung von § 33 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Erteilung
von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Planes) geschaffen.
Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches ist eine Situation eingetreten, die derzeit
eine Bebauung entsprechend der eingeleiteten Änderungen nicht möglich macht, da die bereits
erfolgten verfahrensrechtlichen Schritte (Bürger- und Behördenbeteiligung/Offenlage des Planes)
zu weit zurückliegen. Es ist daher eine Stagnation der möglichen Bautätigkeiten auf Grundlage der
eingeleiteten Beschlüsse erfolgt bzw. zu befürchten. Insbesondere auch stadteigene Flächen an
der Neusser Straße sind hiervon betroffen. Eine Vermarktung stellt sich auf Grundlage des
Ursprungsplanes aus dem Jahre 1984 als problematisch dar.
Es ist daher erforderlich, verbindliches Planungsrecht zu schaffen.
Die Inhalte der eingeleiteten Änderungen werden nachfolgend kurz aufgezeigt:
1. Änderung (Gebiet zwischen Matthias Lammet-Straße und Neusser Straße)
Planungsziel ist im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung und Entwicklung die Aktivierung von
Bauflächen:
• Bedarfsorientierte Umplanung und Neuordnung von überbaubaren Grundstücksflächen
• Rücknahme von Verkehrsflächen
• Übernahme des tatsächlichen Bestandes
Stand des Verfahrens: Beschluss zur Offenlage vom 20.09.2005 (Planzeichnung: Anlage 1)
3. Änderung (Gebiet zwischen Erftstraße, Im Erftbusch, Lipper Graben und Freibad):
Planungsziel:
• Festsetzung von Grünflächen mit der Widmung Wald im rückwärtigen Bereich der
Erftstraße
• Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen
• Rücknahme der öffentlichen Verkehrsflächen
• Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
Stand des Verfahrens: Beschluss zur Offenlage vom 14.10.2003 (Planzeichnung: Anlage 2)
Die 2. Änderung dieses Bebauungsplanes ist rechtskräftig und beschreibt den Anschluss des
Parkplatzes am Freibad.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg wird durch die Bebauung an der
Wiesenstraße (ALDI) definiert und befindet sich derzeit im Verfahren; dies in Abhängigkeit von
dem sich in Bearbeitung befindlichen Einzelhandelskonzept.
Der nunmehr sich aus dem Zusammenschluss der Änderungen Nr. 1 und 3 ergebende
Plangeltungsbereich ist aus der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.
Es handelt sich bei den Flächen des Plangebiets um innerörtliche Flächen, so dass das Verfahren
nach § 13 a des Baugesetzbuches Anwendung finden kann (sog. Bebauungsplan der
Innentwicklung).
Beschlussvorlage WP7-135/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Die Mittel für diese Planabwicklung stehen im Budget des Fachbereiches 1 zur Verfügung.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.08.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Kenntnis genommen:
(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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