Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7143/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
15.09.2009
Betreff:
Bau einer Mensa am Schulzentrum Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Vorlage der Verwaltung zum Bau einer Mensa am
Schulzentrum Bedburg zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Haushaltsplan der Stadt Bedburg für 2009 ist bei Produkt 03.217.310 (Seite 437) als politisches
Ziel die Planung und Umsetzung des Baues der Mensa am Schulzentrum, die von der
Ausgestaltung nicht nur dem reinen Aspekt der Essenausgabe gerecht wird, sondern auch als
Zentrum und Treffpunkt aller Schüler des Schulzentrums dienen kann, formuliert.
Verwaltungsseitig wurde der Architekt Martin Starmans, Aachen, der auch die Planungen für das
PPP-Objekt Schulzentrum erstellt hat, beauftragt, die Leistungsphasen 1 - 4 gem. HOAI =
- Grundlagenplanung,
- Vorplanung,
- Entwurfsplanung und
- Genehmigungsplanung.
zu erstellen.
Am 16.06.2009 fand im Rathaus Kaster diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch statt
Hieran nahmen teil:
Herr Rüttgers, Gymnasium Bedburg,
Herr Kieven, Hauptschule Bedburg,
Frau Vosen, Herr Assenmacher, Caritas Rhein-Erft
Frau Funk, Caterer,
Herr Starmans, Architekt,
Herr Brunken, Herr Kramer, Fachbereich II,
Frau Dolfen, Herr Naujock, Fachbereich III.
In diesem Abstimmungsgespräch wurden die Vorplanungen erörtert. Hinweise und Anregungen
wurden durch den Architekten aufgenommen. Abschließend wurde vereinbart, eine Mensa im
Echtbetrieb zu besichtigen. Seitens des Caritas wurde für den 25.06.2009 ein Besichtigungstermin
der Mensa in Kerpen-Sindorf anberaumt, an dem wieder Vertreter der Schulen, die Caritas und die
Verwaltung teilnahmen. Da Herr Starmans verhindert war, wurde mit ihm eine Besichtigung am
29.06.2009 vorgenommen.
Die Mensa in Sindorf bietet Essen im sogenannten Cook and Chill Verfahren an.
Beim Verfahren des Cook and Chill (auch: cook-chill oder CC) werden die warmen
Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet und gegart, dann aber innerhalb von 90
Minuten auf eine Temperatur von unter 3 °C gekühlt. Man nennt dies Schnellkühlung. Die gekühlte
Speise kann bei ununterbrochener Kühlkette bis zu fünf Tagen ohne Qualitätsverlust gelagert
werden. Sie wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder auf Verzehrstemperatur erwärmt. Dieser
Prozess wird in der Fachsprache als Regenerierung bezeichnet.
Zu den Vorteilen des Cook & Chill-Systems zählt u.a. auch die damit verbundene hygienische
Sicherheit nach den Vorgaben des 1998 in Kraft getretenen HACCP-Konzepts (Hazard Analysis of
Critical Control Point). Die Vermehrung von pathogenen Keimen sowie die Bildung von Toxinen
wird verhindert, indem der hygienisch bedenkliche Temperaturbereich zwischen 10 und 40°C
schnell durchschritten wird. Dies ist v.a. im Bereich der Krankenhäuser und Altenheime von
entscheidender Bedeutung, da das Immunsystem vieler Patienten geschwächt ist.
Unter den Teilnehmern der Bereisung bestand einvernehmen, dass eine derartige Einrichtung
sinnvoll ist, weil hier nicht nur bereits vorbereitete Speisen ausgegeben werden können. So ist in
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Abstimmung mit der Schulleitung in Sindorf auch ein „Frittentag“ eingeführt worden, der natürlich
auch großen Anklang bei den Schülern findet. Sofern eine Mensa nicht nur als Ausgabestelle von
fertigem Essen dienen soll, ist natürlich auch eine dementsprechende Küchenausstattung
erforderlich.
Herr Starmans hat entsprechend die Anregungen aus dem o.a. Teilnehmerkreis und aus dem
Besichtigungstermin diese in einen Planentwurf einfließen lassen. Dieser ist als Anlage 1 beigefügt
und wird in der Sitzung von Herrn Starmans erläutert.
Durch die eingearbeiteten Änderungen muss der Baukörper auch größer, als ursprünglich geplant,
errichtet werden. Dies hat zur Folge, dass dementsprechend die Baukosten höher ausfallen, als
bei der Haushaltsplanung 2009 kalkuliert wurde.
Diese Planung beinhaltet die Möglichkeit, vom ersten Tag des Betriebes im Cook and Chill
Verfahren Essen anzubieten. Sofern zunächst beabsichtigt ist, das bisherige Verfahren der
fertigen Speiseausgabe in der Mensa durchzuführen, könnten Einsparungen im Bereich der
Gerätschaften und Ausgestaltung des Kühlraumes erfolgen. In jedem Fall sollte die Mensa so
vorbereitet werden, dass eine Erweiterung durch die Anschaffung von entsprechenden
Gerätschaften jederzeit und kurzfristig möglich ist.
Die Kosten für die Mensa wurden durch Herrn Starmans ermittelt. Diese lassen sich, aufgeteilt auf
drei Kostenblöcke, wie folgt darstellen:
Baukosten
=
1.444.343,53 €
Einrichtungskosten (ohne Möbel)
142.800,00 €
Architekten, Gutacher etc.
262.072,50 €
Somit betragen die Investitionskosten 1.849.216,03 €.
Im Haushaltsplan der Stadt Bedburg wurden 260.000,00 € für Planungskosten in 2009
veranschlagt.
Für 2010 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 € veranschlagt.
Kosten für die Kücheneinrichtung etc. fanden keinen Niederschlag im Haushaltsbuch 2009. Je
nach Ausstattungsvariante müssen diese für den Haushalt 2010 eingeplant werden.
Sofern auf das Cook and Chill Verfahren zunächst verzichtet würde, würden sich Einsparungen in
Höhe von ca. 25.000,00 € ergeben. Diese begründen sich in erster Linie auf den Verzicht von
zwei Sück Combidämpfern incl. der Dunstabzugshaube in diesem Bereich und der Kühlzelle.
Auch wenn der Rat der Stadt Bedburg durch die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2009 und
den veranschlagten Mittel für die Plankosten und Verpflichtungsermächtigung bereits die
Zustimmung zum Bau der Mensa erteilt hat, würde es die Verwaltung begrüßen, wenn auf Grund
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der nunmehr vorliegenden Planungen nochmals ein parteiübergreifendes Votum zum Bau der
Mensa ausgesprochen würde.
Für den Bau der Mensa liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 300.000,00 € vor. Hier ist
jedoch in den Nebenbestimmungen folgender Passus enthalten:
2. Die mit dem Bewilligungsbescheid geförderten Maßnahmen sind spätestens bis zum
31.10.2010 abzuschließen und bis zum 31.03.2011 abzurechnen.
Aufgrund dieser Nebenbestimmung ist der Zeitdruck für dieses Projekt nicht unerheblich. Aus
diesem Grunde wurde verwaltungsseitig auch auf eine Vorberatung im Fachausschuss verzichtet,
weil eine Vorlage im Rat frühestens im November 2009 erfolgen könnte.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 01.09.2009
----------------------------------Naujock
Fachbereichsleiter
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----------------------------------Gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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