Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
63/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 63/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx
Datum:
17.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Beschlussentwurf:
Gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes werden folgende Vertreter/innen der Schulen in Wesseling zur
ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen:
vom Käthe-Kollwitz-Gymnasium:
Herr Dr. Hans Dierkes,
Vertreter: Herr Udo Balkenhol
von der Albert-Einstein-Realschule: Frau Kirsten Biere,
Vertreter: Herr Dirk Berger
von der Wilhelm-Busch-Schule:
Frau Dr. Doris Wirth,
Vertreter: Herr Hans Michael Röhrig
von der Fröbelschule:
Herr Michalel Fuhr,
Vertreterin: Frau Anja Wittrock
als Sprecher/in der Grundschulen: Herr Albert Merkel,
Vertreterin: Frau Ingrid Bornheim
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Leiterin der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, hat angeregt, Vertreter/innen der Schulen in
Wesseling als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss berufen zu lassen.
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW ist dies möglich.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen,
der Fröbelschule und den /die Sprecher/in der Grundschulen in Wesseling gemäß Beschlussentwurf als
ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss zu berufen.
Die berufenen Vertreter/innen der Schulen hätten dann auch Rederecht im Schulausschuss, aber kein
Stimmrecht.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die fünf zu berufenden Vertreter/innen der Schulen fallen als ständige beratende Miglieder des
Schulausschusses Sitzungsgelder an, und zwar pro Person und Sitzung je 22,40 €. In diesem Jahr finden
voraussichtlich noch zwei Schulausschusssitzungen statt.