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Beschlussvorlage (Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 63/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 63/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx Datum: 17.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Beschlussentwurf: Gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes werden folgende Vertreter/innen der Schulen in Wesseling zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen: vom Käthe-Kollwitz-Gymnasium: Herr Dr. Hans Dierkes, Vertreter: Herr Udo Balkenhol von der Albert-Einstein-Realschule: Frau Kirsten Biere, Vertreter: Herr Dirk Berger von der Wilhelm-Busch-Schule: Frau Dr. Doris Wirth, Vertreter: Herr Hans Michael Röhrig von der Fröbelschule: Herr Michalel Fuhr, Vertreterin: Frau Anja Wittrock als Sprecher/in der Grundschulen: Herr Albert Merkel, Vertreterin: Frau Ingrid Bornheim Sachdarstellung: 1. Problem Die Leiterin der Albert-Einstein-Realschule, Frau Kirsten Biere, hat angeregt, Vertreter/innen der Schulen in Wesseling als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss berufen zu lassen. Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW ist dies möglich. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen, der Fröbelschule und den /die Sprecher/in der Grundschulen in Wesseling gemäß Beschlussentwurf als ständige beratende Mitglieder in den Schulausschuss zu berufen. Die berufenen Vertreter/innen der Schulen hätten dann auch Rederecht im Schulausschuss, aber kein Stimmrecht. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die fünf zu berufenden Vertreter/innen der Schulen fallen als ständige beratende Miglieder des Schulausschusses Sitzungsgelder an, und zwar pro Person und Sitzung je 22,40 €. In diesem Jahr finden voraussichtlich noch zwei Schulausschusssitzungen statt.