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Beschlussvorlage (5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 68/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 68/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 22.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: 5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren Beschlussentwurf: Die evangelischen Kindertageseinrichtungen Pusteblume, Kronenweg 151, und Apfelbaum, Alfterstraße 2, werden ab 01.08.10 für die Teilnahme an der 5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Verbundfamilienzentren benannt. Das Verbundfamilienzentrum der beiden Einrichtungen erhält jährlich einen vom Land NRW getragenen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 €. Sachdarstellung: 1. Problem Die Landesregierung NRW hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiter zu entwickeln. Ziel ist es dabei insbesondere, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, diese qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien über die Kindertageseinrichtungen ein ganzheitliches Angebot aus einer Hand anzubieten. Das Angebot soll niedrigschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich auch für Familien mit Zuwanderungsgeschichte sein. Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter erfolgen. Durch Beschluss der örtlichen Jugendhilfeausschüsse werden geeignete Einrichtungen ausgewählt. Die Einrichtungen erhalten eine Förderung in Höhe von 12.000,00 € pro Jahr und werden zugleich zur Zertifizierung des Gütesigels zugelassen. Diese Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien; Familienbildung und Erziehungspartnerschaft; Kindertagespflege; Vereinbarung von Beruf und Familie; Sozialraumbezug; Kooperation und Organisation; Kommunikation; Leistungsentwicklung und Selbstevolation. Die Kommunen müssen dem Land bis zum 29.06.2010 mitteilen, welche Einrichtungen für die fünfte Stufe ab dem kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 von ihnen benannt werden. 2. Lösung Die Verwaltung hat die Träger der Kindertageseinrichtungen in Wesseling aufgerufen, sich für die nächste Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zu bewerben. Bis zum Jahr 2013 können sich insgesamt 7 Einrichtungen - jährlich je eine Einrichtung - in Wesseling zum Familienzentrum weiterentwickeln. Angestrebt wird eine gleichmäßige Verteilung der Familienzentren in allen Ortsteilen und unter Berücksichtigung der in Wesseling vorhandenen Trägerstruktur. Seit 2006 sind bereits folgende Kindertageseinrichtungen in Wesseling zu Familienzentren ausgebaut und zertifiziert worden: - das städtische Familienzentrum Villa Sonnenschein (2006) - das katholische Familienzentrum St. Josef (2007) - das Familienzentrum der AWO, Fuchsweg (2008) und - das katholisches Familienzentrum Schmerzhafte Mutter (2009, Zertifizierung läuft) Zum Starttermin am 01.08.2010 hat sich die Jugend- und Behindertenhilfe der Diakonie Michaelshoven mit ihren evangelischen Kindertageseinrichtungen Pusteblume, Kronenweg 151 und Apfelbaum, Alfterstraße 2, für die nächste Zertifizierungsphase als Verbundfamilienzentrum beworben. Die Kindertageseinrichtungen möchten das folgende Konzept in der Projektphase und später als Verbundfamilienzentrum umsetzen: - Aufnahme von Kindern verschiedener Nationalitäten; Aufnahme von Kindern unter drei Jahren; pädagogische Arbeit auf der Grundlage der teiloffenen Arbeit; Schwerpunkt Sprachförderung, gezielte Einzelförderung von Kindern bei Sprachverzögerung; Vorlesepartenschaften Im Rahmen des Netzwerks mit der Diakonie und den anderen evangelischen Einrichtungen, besteht eine gute Kooperationsbasis; Konzept „Elternpartnerschaft“ und „Arbeit mit Vätern“ Es bestehen Kooperationen der Einrichtung zu einer Vielzahl von Institutionen und Fachkräften. Zu erwähnen ist z. B. die Grundschule im Einzugsgebiet, dem psychosozialen Dienst, Logopäden, Frühförderstelle, Erziehungsberatung, Diakonie, Hochbegabtenzentrum Brühl u. a. Aus Sicht der Verwaltung sind die Einrichtungen für die Teilnahme an der 5. Phase des Landesprojektes „Familienzentrum“ geeignet. Weiterer geplanter Ausbau von Familienzentren: Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 ist geplant jeweils eine weitere städtische Kindertageseinrichtung zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum vorzuschlagen. Damit wird das Ziel einer regionalen Verteilung der Familienzentren nach Ortsteilen und entsprechend der Trägerstruktur erreicht. 3. Alternativen -keine4. Finanzielle Auswirkungen Für den städtischen Haushalt ergibt sich keine zusätzlicher Zuschussbedarf. Einrichtungen, die sich am Landesprojekt Familienzentrum beteiligen, erhalten eine um 12.000,00 € erhöhte Betriebskostenförderung, die durch das Land NRW getragen wird.