Daten
Kommune
Wesseling
Größe
122 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
68/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 68/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
22.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren
Beschlussentwurf:
Die evangelischen Kindertageseinrichtungen Pusteblume, Kronenweg 151, und Apfelbaum, Alfterstraße 2,
werden ab 01.08.10 für die Teilnahme an der 5. Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von
Tageseinrichtungen zu Verbundfamilienzentren benannt. Das Verbundfamilienzentrum der beiden
Einrichtungen erhält jährlich einen vom Land NRW getragenen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 €.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Landesregierung NRW hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen 3000
Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiter zu entwickeln. Ziel ist es dabei insbesondere, die
kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, diese qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien
über die Kindertageseinrichtungen ein ganzheitliches Angebot aus einer Hand anzubieten.
Das Angebot soll niedrigschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich auch für Familien mit
Zuwanderungsgeschichte sein. Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter
erfolgen.
Durch Beschluss der örtlichen Jugendhilfeausschüsse werden geeignete Einrichtungen ausgewählt. Die
Einrichtungen erhalten eine Förderung in Höhe von 12.000,00 € pro Jahr und werden zugleich zur
Zertifizierung des Gütesigels zugelassen. Diese Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die
Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes
Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus.
Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der
Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien;
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft;
Kindertagespflege;
Vereinbarung von Beruf und Familie;
Sozialraumbezug;
Kooperation und Organisation;
Kommunikation;
Leistungsentwicklung und Selbstevolation.
Die Kommunen müssen dem Land bis zum 29.06.2010 mitteilen, welche Einrichtungen für die fünfte Stufe ab
dem kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 von ihnen benannt werden.
2. Lösung
Die Verwaltung hat die Träger der Kindertageseinrichtungen in Wesseling aufgerufen, sich für die nächste
Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zu
bewerben. Bis zum Jahr 2013 können sich insgesamt 7 Einrichtungen - jährlich je eine Einrichtung - in
Wesseling zum Familienzentrum weiterentwickeln. Angestrebt wird eine gleichmäßige Verteilung der
Familienzentren in allen Ortsteilen und unter Berücksichtigung der in Wesseling vorhandenen Trägerstruktur.
Seit 2006 sind bereits folgende Kindertageseinrichtungen in Wesseling zu Familienzentren ausgebaut und
zertifiziert worden:
- das städtische Familienzentrum Villa Sonnenschein (2006)
- das katholische Familienzentrum St. Josef (2007)
- das Familienzentrum der AWO, Fuchsweg (2008) und
- das katholisches Familienzentrum Schmerzhafte Mutter (2009, Zertifizierung läuft)
Zum Starttermin am 01.08.2010 hat sich die Jugend- und Behindertenhilfe der Diakonie Michaelshoven mit
ihren evangelischen Kindertageseinrichtungen Pusteblume, Kronenweg 151 und Apfelbaum, Alfterstraße
2, für die nächste Zertifizierungsphase als Verbundfamilienzentrum beworben.
Die Kindertageseinrichtungen möchten das folgende Konzept in der Projektphase und später als
Verbundfamilienzentrum umsetzen:
-
Aufnahme von Kindern verschiedener Nationalitäten;
Aufnahme von Kindern unter drei Jahren;
pädagogische Arbeit auf der Grundlage der teiloffenen Arbeit;
Schwerpunkt Sprachförderung, gezielte Einzelförderung von Kindern bei Sprachverzögerung;
Vorlesepartenschaften
Im Rahmen des Netzwerks mit der Diakonie und den anderen evangelischen Einrichtungen, besteht
eine gute Kooperationsbasis;
Konzept „Elternpartnerschaft“ und „Arbeit mit Vätern“
Es bestehen Kooperationen der Einrichtung zu einer Vielzahl von Institutionen und Fachkräften. Zu
erwähnen ist z. B. die Grundschule im Einzugsgebiet, dem psychosozialen Dienst, Logopäden,
Frühförderstelle, Erziehungsberatung, Diakonie, Hochbegabtenzentrum Brühl u. a.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Einrichtungen für die Teilnahme an der 5. Phase des
Landesprojektes „Familienzentrum“ geeignet.
Weiterer geplanter Ausbau von Familienzentren:
Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 ist geplant jeweils eine weitere städtische
Kindertageseinrichtung zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum vorzuschlagen. Damit wird das Ziel einer
regionalen Verteilung der Familienzentren nach Ortsteilen und entsprechend der Trägerstruktur erreicht.
3. Alternativen
-keine4. Finanzielle Auswirkungen
Für den städtischen Haushalt ergibt sich keine zusätzlicher Zuschussbedarf.
Einrichtungen, die sich am Landesprojekt Familienzentrum beteiligen, erhalten eine um 12.000,00 € erhöhte
Betriebskostenförderung, die durch das Land NRW getragen wird.