Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-726/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.10.2006
Betreff:
Ersatzbestimmung eines Mitgliedes in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Franz Peter
Schiffer für die Dauer der laufenden Wahlperiode
Frau / Herrn _____________________________________
in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Herr Franz Peter Schiffer hat durch Verzichtserklärung mit Wirkung vom 13.09.2006 sein
Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. In der Sitzung des Rates am 09.11.2004
wurde Herr Schiffer in seiner Funktion als Ratsmitglied in den Regionalbeirat Erft der
Kreissparkasse Köln entsandt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse
Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an:
1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde
Elsdorf
2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadt-/Gemeinderäten der Städte Bergheim,
Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf
[ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen
Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den
Städten Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf insgesamt
mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt ]
...
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs.
1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
[Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.]
Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit
der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein.
Scheidet ein in Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung erwähntes Mitglied vor Ablauf der
Amtszeit aus der für seine Wahl maßgeblichen Funktion aus, so endet damit die
Mitgliedschaft im Regionalbeirat. Für die restliche Amtszeit wird ein neues Mitglied durch
die Stadt entsandt (§ 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates).
Hierbei ist § 50 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Gemeindeordnung NW anzuwenden, wonach
die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens einer Person aus einem
Gremium den Nachfolger für die restliche Zeit wählen.
Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates,
welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten.
Im Regionalbeirat sind derzeit vertreten:
1. Bürgermeister Koerdt
2. Stadtverordneter Horst Druch (SPD-Fraktion)
[3. Stadtverordneter Franz Peter Schiffer] (CDU-Fraktion)
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.10.2006
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4