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Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung eines Mitgliedes in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung eines Mitgliedes  in den  Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung eines Mitgliedes  in den  Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung eines Mitgliedes  in den  Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Ersatzbestimmung eines Mitgliedes  in den  Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-726/2006 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.10.2006 Betreff: Ersatzbestimmung eines Mitgliedes in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt für das ausgeschiedene Ratsmitglied Franz Peter Schiffer für die Dauer der laufenden Wahlperiode Frau / Herrn _____________________________________ in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Herr Franz Peter Schiffer hat durch Verzichtserklärung mit Wirkung vom 13.09.2006 sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg niedergelegt. In der Sitzung des Rates am 09.11.2004 wurde Herr Schiffer in seiner Funktion als Ratsmitglied in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln entsandt. Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an: 1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf 2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadt-/Gemeinderäten der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf [ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Städten Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf insgesamt mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt ] ... Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde. [Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.] Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein. Scheidet ein in Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung erwähntes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus der für seine Wahl maßgeblichen Funktion aus, so endet damit die Mitgliedschaft im Regionalbeirat. Für die restliche Amtszeit wird ein neues Mitglied durch die Stadt entsandt (§ 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates). Hierbei ist § 50 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Gemeindeordnung NW anzuwenden, wonach die Ratsmitglieder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens einer Person aus einem Gremium den Nachfolger für die restliche Zeit wählen. Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates, welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten. Im Regionalbeirat sind derzeit vertreten: 1. Bürgermeister Koerdt 2. Stadtverordneter Horst Druch (SPD-Fraktion) [3. Stadtverordneter Franz Peter Schiffer] (CDU-Fraktion) STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.10.2006 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4