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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Johannesstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7134/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 32 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Betreff: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Johannesstraße Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche der geforderten Maßnahmen umgesetzt werden können. Alternativ: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur Kenntnis und beschließt die Durchführung aller Maßnahmen. Alternativ: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahmen ........... Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Herr Dr. Georg Kippels beantragt in seiner Funktion als Ortsvorsteher eine Umgestaltung der Johannesstraße in Bedburg vorzunehmen. Da die Johannesstraße als Anbindungsstraße zum Wohngebiet „Johanneslust-Tripskreuz“ dient, hat hier der Verkehr erheblich zugenommen. Der gerade Straßenverlauf der Johannesstraße verleitet nach Aussagen der Anwohner außerdem dazu, erheblich schneller zu fahren, als die vorschriebenen 30 km/h. Im einzelnen werden folgende Maßnahmen beantragt: 1. Aufarbeitung der Grünkante an der Ostseite der Johannesstraße und Installierung von Parktaschen zwischen den Bäumen 2. Anordnung des versetzten Parkens durch Ausweisen von Parkflächen und Installierung von Pflanzflächen nach dem Vorbild der Kölner Straße 3. Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Piktogramme 4. Verbesserung der Einsehbarkeit der Johannesstraße von der Kölner Straße durch Parkbereinigung des Kurvenbereichs mit Ausweisung von gezeichneten Sperrflächen. Bei der Durchführung der Maßnahmen ist der Busverkehr zur Grundschule Kölner Straße zu berücksichtigen. Von seiten der Verwaltung ist anzumerken, dass zu Punkt 3,die Erkenntnis besteht, dass das Aufbringen von Piktogrammen auf die Fahrbahn, keine Wirkung auf die Autofahrer hat. Im Einmündungsbereich von Straßen besteht ein gesetzliches Parkverbot im Schnittpunkt der beiderseitigen Fahrbahnkanten in einer Entfernung von 5 m. Das Aufbringen einer Markierung in diesem Bereich ist daher entbehrlich. Sofern in der Johannesstraße die Anordnung des versetzten Parkens durch Ausweisen von Parkflächen und die Installierung von Pflanzflächen durchgeführt werden soll, sind die entsprechenden Mittel im Haushalt 2010 aufzunehmen und die Standorte der Parkflächen und Pflanzbeete im Vorfeld mit den Anwohnern abzusprechen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.08.2009 Beschlussvorlage WP7-134/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-134/2009 Seite 3