Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7134/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Betreff:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Johannesstraße
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche der geforderten Maßnahmen umgesetzt
werden können.
Alternativ:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung aller Maßnahmen.
Alternativ:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Antrag des Ortsvorstehers zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahmen ...........
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Herr Dr. Georg Kippels beantragt in seiner Funktion als Ortsvorsteher eine Umgestaltung der
Johannesstraße in Bedburg vorzunehmen.
Da die Johannesstraße als Anbindungsstraße zum Wohngebiet „Johanneslust-Tripskreuz“ dient,
hat hier der Verkehr erheblich zugenommen. Der gerade Straßenverlauf der Johannesstraße
verleitet nach Aussagen der Anwohner außerdem dazu, erheblich schneller zu fahren, als die
vorschriebenen 30 km/h.
Im einzelnen werden folgende Maßnahmen beantragt:
1. Aufarbeitung der Grünkante an der Ostseite der Johannesstraße und Installierung von
Parktaschen zwischen den Bäumen
2. Anordnung des versetzten Parkens durch Ausweisen von Parkflächen und Installierung von
Pflanzflächen nach dem Vorbild der Kölner Straße
3. Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Piktogramme
4. Verbesserung der Einsehbarkeit der Johannesstraße von der Kölner Straße durch
Parkbereinigung des Kurvenbereichs mit Ausweisung von gezeichneten Sperrflächen.
Bei der Durchführung der Maßnahmen ist der Busverkehr zur Grundschule Kölner Straße zu
berücksichtigen.
Von seiten der Verwaltung ist anzumerken, dass zu Punkt 3,die Erkenntnis besteht, dass das
Aufbringen von Piktogrammen auf die Fahrbahn, keine Wirkung auf die Autofahrer hat.
Im Einmündungsbereich von Straßen besteht ein gesetzliches Parkverbot im Schnittpunkt der
beiderseitigen Fahrbahnkanten in einer Entfernung von 5 m. Das Aufbringen einer Markierung in
diesem Bereich ist daher entbehrlich.
Sofern in der Johannesstraße die Anordnung des versetzten Parkens durch Ausweisen von
Parkflächen und die Installierung von Pflanzflächen durchgeführt werden soll, sind die
entsprechenden Mittel im Haushalt 2010 aufzunehmen und die Standorte der Parkflächen und
Pflanzbeete im Vorfeld mit den Anwohnern abzusprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.08.2009
Beschlussvorlage WP7-134/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-134/2009
Seite 3