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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
23.05.13, 12:29
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

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Stadt Jülich Jülich, 27. Mai 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich (Vorlagen-Nr.54/2013) Auf Nachfrage von StV Frey erläutert Bürgermeister Stommel nochmals die Notwendigkeit dieser Dringlichkeitsentscheidung und führt aus, dass es im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehenden Anmeldefristen erforderlich gewesen sei, die Öffentlichkeit über die Position der Stadt Jülich in dieser Thematik zu informieren. StV Garding gibt im weiteren Lauf der Diskussion zu Protokoll, dass in der Angelegenheit noch Beratungsbedarf bestehe und bittet die Angelegenheit in den Stadtrat passieren zu lassen. Beschlussentwurf: ohne 1. Die Tagesordnung wird erweitert (nur Haupt- und Finanzausschuss). 2. Die am 22.01.2013 von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt : Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen.