Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
23.05.13, 12:29
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 27. Mai 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 31.01.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung
von
Abfällen in der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.49/2013)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
§ 6 der Gebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren aus § 4 Absatz 1 und 3 werden von der Stadt Jülich durch
Gebührenbescheid festgesetzt, der mit dem Bescheid über andere Grundbesitzabgaben
verbunden sein kann.
Die Gebühren gemäß § 4 Absatz 1 werden zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.
Februar, am 15. Mai, am 15 August und 15.November fällig. Sich aus Veranlagungen für
abgelaufene Zeiträume ergebende Nachforderungen sind einen Monat nach Zugang des
Feststellungsbescheides fällig.
Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 2 wird bei Erwerb des Beistellsacks fällig.
Die Gebühr gemäß § 4 Absatz 3 wird nach Zugang des Bescheides zum darin genannten
Fälligkeitstermin fällig.