Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7155/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 67 31 01
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
29.09.2009
Betreff:
Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, auf dem Friedhof MartinFlücken-Straße und dem städtischen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf keine Bestattungen mehr
durchzuführen. Hierbei soll die Beibestattung von Angehörigen in bereits vorhandenen
Wahlgrabstätten - wie in der Vorlage beschrieben - `nutzerfreundlich/ -orientiert´ geregelt werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2007
[Vorlage WP7-1065/2007] wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der evangelischen
Kirchengemeinde mit dem Ziel der `Übernahme´ der evangelischen Friedhofsfläche zu führen. Bis
zum Abschluss der Verhandlungen sollten bis auf Weiteres keine Bestattungen mehr auf dem
Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ durchgeführt werden. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt,
eine rechtliche Prüfung einer möglichen Umbettung der auf dem Friedhof `Martin-Flücken-Straße´
beigesetzten Personen vorzunehmen.
Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit der evangelischen
Kirchengemeinde geführt; im Ergebnis dieser kann festgehalten werden, dass seitens der evangelischen Kirche zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an `Übernahmeverhandlungen´
besteht. Entsprechend des o. a. Ausschussbeschlusses wurden auf dem Friedhof `Martin-FlückenStraße´ keine Bestattungen mehr durchgeführt; rein informativ weist die Verwaltung in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass allerdings auch kein Bedarf angemeldet wurde. So fand die letzte
Beisetzung auf dem Friedhof im Jahr 2005 statt. Eine Schließung und Entwidmung der
Friedhofsfläche gemäß § 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg vom 18.11.2008 mit den dort
beschriebenen Konsequenzen wurde bislang nicht beschlossen.
Aktuell sind auf dem Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ 32 Grabstätten belegt; bis 2020 werden
insgesamt 15 Grabstätten auslaufen, wovon - lediglich - sieben Grabstätten sogenannte
Wahlgrabstätten sind, die wiedererworben und somit verlängert werden können. Bei den
Grabstätten, die nach 2020 aus- bzw. ablaufen handelt es sich um sieben Einzel- und 12
Wahlgrabstätten.
Ausweislich der Friedhofsanalyse sind auf dem katholischen Friedhof in Kirchherten aktuell 261
Grabstätten unbelegt, so dass - ausgehend von 20 Bestattungen im Jahr 2008, davon 17
Erdbestattungen - auch langfristig keine Versorgungslücke zu befürchten ist.
Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil]
Zwischenzeitlich wurde mit der katholischen Kirchengemeinde der Nutzungsvertrag über den
kirchlichen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf entsprechend der Beschlusslage in der Sitzung
des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 16.06.2009 [WP7-66/2009 1.
Ergänzung] geschlossen. Langfristiges Ziel soll es sein, den katholischen Teil des Friedhofes in
seiner Nutzung zu sichern.
In der weiteren Umsetzung des o. a. Ausschussbeschlusses ist - analog der Verfahrensweise beim
Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ - nunmehr dahingehend eine Beschlussfassung erforder-lich,
dass keine weiteren Bestattungen mehr auf dem städtischen Teil des Friedhofes durchgeführt
werden. Ungeachtet dessen, dass ein entsprechender Beschluss keinesfalls eine Schließung und
Entwidmung der Friedhofsfläche gemäß § 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg vom
18.11.2008 mit den dort beschriebenen Konsequenzen bedingt, handelt es sich hierbei dennoch insbesondere in der älteren Bevölkerung - um eine höchst sensible Thematik. Besonders im
Bereich der Verlängerung und/ oder Beibestattung bei Wahlgräbern. Selbst wenn zum jetzigen
Zeitpunkt kein dringender Handlungsbedarf besteht, sollte aus Sicht der Verwaltung dennoch
dahingehend eine grundlegende politische Entscheidung getroffen werden, wie bei zukünftigen
Anträgen verwaltungsseitig zu verfahren ist. Bezüglich Belegungsdaten wird auf die Sitzung des
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 25.11.2008 [Vorlage WP7-126/2008
1. Ergänzung] verwiesen.
Aufgrund des sehr sensiblen Bereichs schlägt die Verwaltung für den Friedhof `Martin-FlückenStraße´ und den Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil] folgende Vorgehensweise vor:
1) Bestattungen in neue Grabstätten sind generell nicht mehr möglich,
2) Beibestattungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich;
bis zum 31.12.2014 [5-Jahreszeitraum] können Beibestattungen durchgeführt werden, wenn der
Nutzer der Grabstätte sein schriftliches Einverständnis zu einer Umbettung auf den kirchlichen
Teil des Friedhofs Kirchtroisdorf bzw. - bei besonderem Wunsch - auf einen anderen Friedhof
im Stadtgebiet Bedburg ab dem Jahr 2020 erklärt; die Kosten der Umbettung wären seitens der
Stadt Bedburg zu tragen [§ 3 Friedhofssatzung]. Sofern die `Letztbestattung´ mindestens 5
Jahre zurückliegt, sollte dem Nutzer vorrangig angeboten werden, die `Grabstätte´ bereits vorab
umzubetten.
3) ab dem 01.01.2015 sind auch Beibestattungen generell nicht mehr möglich
4) Verlängerungen von Grabstätten ohne neue Bestattung sind maximal bis 2020 zulässig
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.09.2009
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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