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Beschlussvorlage (Friedhofsnutzung - Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten - Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil])

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.09.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Beschlussvorlage (Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]) Beschlussvorlage (Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil]) Beschlussvorlage (Friedhofsnutzung
- Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten
- Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil])

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7155/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 67 31 01 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 29.09.2009 Betreff: Friedhofsnutzung - Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten - Friedhof Kichtroisdorf [städtischer Teil] Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, auf dem Friedhof MartinFlücken-Straße und dem städtischen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf keine Bestattungen mehr durchzuführen. Hierbei soll die Beibestattung von Angehörigen in bereits vorhandenen Wahlgrabstätten - wie in der Vorlage beschrieben - `nutzerfreundlich/ -orientiert´ geregelt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Friedhof Martin-Flücken-Straße Kirchherten In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2007 [Vorlage WP7-1065/2007] wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der evangelischen Kirchengemeinde mit dem Ziel der `Übernahme´ der evangelischen Friedhofsfläche zu führen. Bis zum Abschluss der Verhandlungen sollten bis auf Weiteres keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ durchgeführt werden. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine rechtliche Prüfung einer möglichen Umbettung der auf dem Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ beigesetzten Personen vorzunehmen. Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit der evangelischen Kirchengemeinde geführt; im Ergebnis dieser kann festgehalten werden, dass seitens der evangelischen Kirche zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an `Übernahmeverhandlungen´ besteht. Entsprechend des o. a. Ausschussbeschlusses wurden auf dem Friedhof `Martin-FlückenStraße´ keine Bestattungen mehr durchgeführt; rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass allerdings auch kein Bedarf angemeldet wurde. So fand die letzte Beisetzung auf dem Friedhof im Jahr 2005 statt. Eine Schließung und Entwidmung der Friedhofsfläche gemäß § 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg vom 18.11.2008 mit den dort beschriebenen Konsequenzen wurde bislang nicht beschlossen. Aktuell sind auf dem Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ 32 Grabstätten belegt; bis 2020 werden insgesamt 15 Grabstätten auslaufen, wovon - lediglich - sieben Grabstätten sogenannte Wahlgrabstätten sind, die wiedererworben und somit verlängert werden können. Bei den Grabstätten, die nach 2020 aus- bzw. ablaufen handelt es sich um sieben Einzel- und 12 Wahlgrabstätten. Ausweislich der Friedhofsanalyse sind auf dem katholischen Friedhof in Kirchherten aktuell 261 Grabstätten unbelegt, so dass - ausgehend von 20 Bestattungen im Jahr 2008, davon 17 Erdbestattungen - auch langfristig keine Versorgungslücke zu befürchten ist. Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil] Zwischenzeitlich wurde mit der katholischen Kirchengemeinde der Nutzungsvertrag über den kirchlichen Teil des Friedhofes in Kirchtroisdorf entsprechend der Beschlusslage in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 16.06.2009 [WP7-66/2009 1. Ergänzung] geschlossen. Langfristiges Ziel soll es sein, den katholischen Teil des Friedhofes in seiner Nutzung zu sichern. In der weiteren Umsetzung des o. a. Ausschussbeschlusses ist - analog der Verfahrensweise beim Friedhof `Martin-Flücken-Straße´ - nunmehr dahingehend eine Beschlussfassung erforder-lich, dass keine weiteren Bestattungen mehr auf dem städtischen Teil des Friedhofes durchgeführt werden. Ungeachtet dessen, dass ein entsprechender Beschluss keinesfalls eine Schließung und Entwidmung der Friedhofsfläche gemäß § 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bedburg vom 18.11.2008 mit den dort beschriebenen Konsequenzen bedingt, handelt es sich hierbei dennoch insbesondere in der älteren Bevölkerung - um eine höchst sensible Thematik. Besonders im Bereich der Verlängerung und/ oder Beibestattung bei Wahlgräbern. Selbst wenn zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Handlungsbedarf besteht, sollte aus Sicht der Verwaltung dennoch dahingehend eine grundlegende politische Entscheidung getroffen werden, wie bei zukünftigen Anträgen verwaltungsseitig zu verfahren ist. Bezüglich Belegungsdaten wird auf die Sitzung des Beschlussvorlage WP7-155/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 25.11.2008 [Vorlage WP7-126/2008 1. Ergänzung] verwiesen. Aufgrund des sehr sensiblen Bereichs schlägt die Verwaltung für den Friedhof `Martin-FlückenStraße´ und den Friedhof Kirchtroisdorf [städtischer Teil] folgende Vorgehensweise vor: 1) Bestattungen in neue Grabstätten sind generell nicht mehr möglich, 2) Beibestattungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich; bis zum 31.12.2014 [5-Jahreszeitraum] können Beibestattungen durchgeführt werden, wenn der Nutzer der Grabstätte sein schriftliches Einverständnis zu einer Umbettung auf den kirchlichen Teil des Friedhofs Kirchtroisdorf bzw. - bei besonderem Wunsch - auf einen anderen Friedhof im Stadtgebiet Bedburg ab dem Jahr 2020 erklärt; die Kosten der Umbettung wären seitens der Stadt Bedburg zu tragen [§ 3 Friedhofssatzung]. Sofern die `Letztbestattung´ mindestens 5 Jahre zurückliegt, sollte dem Nutzer vorrangig angeboten werden, die `Grabstätte´ bereits vorab umzubetten. 3) ab dem 01.01.2015 sind auch Beibestattungen generell nicht mehr möglich 4) Verlängerungen von Grabstätten ohne neue Bestattung sind maximal bis 2020 zulässig Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.09.2009 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-155/2009 Seite 3