Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP89/2009
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
03.11.2009
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
hier: Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung zwecks externer Erstellung einer Bau- und
Betriebskostenkalkulation i. S. Rathausfrage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 29. September 2009 zur
Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von EURO 32.500,00.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie bekannt, soll die „Rathausfrage“ der Stadt Bedburg durch einen Bürgerentscheid entschieden
werden.
Im Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen wurde am 22.
September 2009 hierzu folgender Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg
beauftragt die Verwaltung, jeweils eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine zentrale
Lösung der Rathausfrage durch ein externes Planungsbüro zu erstellen
•
•
Für den Standort Bedburg (Neubau) sowie
Für den Standort Kaster (Umbau und Erweiterung des Rathauses Kaster).“
Um nunmehr eine zügige Bearbeitung des politischen Auftrages zu gewährleisten, wurde am 29.
September 2009 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Ratsmitglied von
Bündnis 90/Die Grünen geführt, um abzuklären, welches externe Architekturbüro beauftragt
werden soll. Es wurde sich einvernehmlich für ein Büro entschieden, und diesbezüglich eine
Dringlichkeitsentscheidung unterzeichnet. Da die Dringlichkeitsentscheidung selbst konkrete
Angaben zu der Auftragsvergabe enthält, und Auftragsvergaben nichtöffentlichen Charakter haben
(vgl. § 6 Abs. 2 lit. c) der Geschäftsortnung des Rates) ist die Dringlichkeitsentscheidung selbst als
nichtöffentliche Vorlage beigefügt..
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.10.2009
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-9/2009
Seite 2