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Info GB (Kreis-Energie-Versorgung GmbH; Neustrukturierung (Nachfolgemodell Mehrmütterorganschaft))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Kreis-Energie-Versorgung GmbH;
Neustrukturierung (Nachfolgemodell Mehrmütterorganschaft)) Info GB (Kreis-Energie-Versorgung GmbH;
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Neustrukturierung (Nachfolgemodell Mehrmütterorganschaft))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 94/2003 18.09.2003 Az.: 20/811-06/1/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.09.2003 Kreis-Energie-Versorgung GmbH; Neustrukturierung (Nachfolgemodell Mehrmütterorganschaft) Zur Vermeidung von Steuernachteilen wurde im Dezember 2000 die KEV GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechtes) gegründet. Verbunden mit einem Ergebnisabführungsvertrag (sogenannte Mehrmütterorganschaft) konnten so Gewinne der KEV GmbH und Verluste der KVE GmbH verrechnet werden, um damit die Steuerbelastung der KVE GmbH zu mindern. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage V 475 vom 22.11.2001 verwiesen. Grafisch stellt sich die bisherige Situation wie folgt dar: Kreis Euskirchen 100% KVE GmbH RWE Plus AG 50% 50% KEV GbR (Mehrmütterorganschaft) 50% 50% EAV KEV GmbH Seite - 2 Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ist nunmehr die Mehrmütterorganschaft in der bisherigen Konstellation abgeschafft worden. In Vorgesprächen mit der RWE konnte eine Nachfolgelösung erarbeitet werden, die eine überwiegende Verrechnung ab 2004 möglich machen soll. Die angestrebte Lösung ist in Anlage 1 grafisch dargestellt. Die Verwaltung befindet sich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung Köln (als Kommunalaufsichtsbehörde) und den beteiligten Gesellschaften. Da zur Zeit noch kein beschlussfähiger Vertrag vorliegt und deshalb voraussichtlich keine Entscheidung des Kreistages am 06.10.2003 herbeigeführt werden kann, gleichzeitig eine Entscheidung in der Dezember-Sitzung zu spät sein dürfte, um die Nachfolgelösung rechtzeitig (für 2004 bereits Wirkung entfaltend) in Kraft zu setzen, ist es nicht auszuschließen, dass die Angelegenheit den Gremien kurzfristig im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt werden muss. Der Kreisausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 -