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Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf - Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7111/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 16.06.2009 Betreff: Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf - Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 05.06.2009 nimmt sich die FWG Bedburg e. V. den „Antrag der kath. Kirchengemeinde vom 08.10.2007 zu eigen“ und beantragt, die Thematik auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 16.06.2009 aufzunehmen; der Antrag ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Antragsbegründung der FWG Bedburg e. V. suggeriert, dass der unter Datum vom 08.10.2007 gestellte Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Matthias erstmals in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.04.2009 beraten worden sei. Dies ist nicht korrekt; vielmehr war der Antrag - nach zahlreichen Abstimmungs-/ Erörterungsgesprächen zwischen der Verwaltung und der kath. Kirchengemeinde, namentlich Herrn P. T. - Beratungsgegenstand in den Sitzungen des o. a. Ausschusses am 26.08.2008 [WP7-126/2008], 18.11.2008 [WP7-126/2008 1. Ergänzung] und 21.04.2009 [WP7-66/2009]. Insofern weist die Verwaltung darauf hin, dass die dem Antrag beigefügte chronologische Aufstellung - datiert vom 19.05.2009 Kirch-Kleintroisdorf keinesfalls abschließend ist; im einzelnen: Kirchengemeinde Antragsbegehren vom 08.10.2007 Zahlung eines Pachtzinses für die Überlassung des Friedhofgrundstücks sowie anteilige Herausgabe der von den Nutzungsberechtigten der Grabstellen eingezahlten Gebühren für die Grabstellen bei Kündigung des Vertrags Verwaltung Gespräch vom 16.08.2007 Bereits unter o. a. Datum hat ein Gespräch zwischen dem KV St. Matthias, Herrn P. T. und der Verwaltung stattgefunden; Themen Eigenkapitalverzinsung der kirchl. Friedhofsfläche, Beteiligung der Stadt an den Kosten der Instandsetzung der Kirchenzuwegung. Gesprächsergebnis: Aufgrund der Vorgabe der Politik - Reduzierung der Gebühren - Verweis auf Vertrag; `pacta sunt servanda´. Im Anschluss zahlreiche Telefonate Schreiben der Verwaltung vom 23.12.2007; Schreiben ist in Anlage beigefügt. Im Anschluss zahlreiche Telefonate und persönliche Gespräche, u. a. mit Verwaltungsführung. Im Ergebnis Erstellung einer Verwaltungsvorlage für die Sitzung des FB II-Ausschusses am 16.08.2008. Der Vertragsinhalt wurde im Vorfeld mit dem KV, Herrn T. abgestimmt; Email vom 14.08.2008 [Anlage]. Änderung oder Neufassung des Vertrags Beschlussvorlage WP7-111/2009 Ausschuss 26.08.2008 Zahlung einer jährlichen Pacht entsprechend der Verzinsung des gebundenen Kapitals von 3.500 m²; Gebühren für Nutzung der neuvergebenen Grabflächen werden - anteilig der Restlaufzeit - bei Kündigung durch Stadt an Kirchengemeinde ausgezahlt. Im Vertrag aus 1980 ist explizit eine Herauszahlung der vereinnahmten Nutzungsgebühren ausgeschlossen! Email vom 14.08.2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Kirchengemeinde hat nur eine Änderung des Der Vertragsentwurf wurde dem KV St. Vertrages beantragt Matthias, Herrn P. T., mit o. a. Email zur Verfügung gestellt. Einwände wurden seitens Herrn T. nicht erhoben; ein neuer Vertrag wurde alleine aus verwaltungsökonomischen Gründen verwaltungsseitig vorgeschlagen, da die Änderungen essentielle Vertragsinhalte betrafen. Dies ist gängige Verwaltungspraxis; ungeachtet dessen ist der Abschluss eines Änderungsvertrages unproblematisch, wobei dies inhaltlich nichts ändert. Email des KV, Herrn T., vom 01.09.2008 Telefonat 10.09.2008 Redaktionelle Änderungswünsche seitens der Die redaktionellen Änderungswünsche wurden kath. Kirchengemeinde [Anlage]. verwaltungsseitig als unproblematisch gewertet; Herr T. schlug nach Erörterung im KV vor, seinerseits einen Vertragsentwurf zu erstellen. Pachtzins, wie auch Erstattung der Benutzungsgebühren entsprechend der Restnutzungszeiten [nur für Bestattungen ab neuem Vertragsabschluss] wurde seitens Herrn T. nicht angesprochen und waren auch nicht Bestandteil der Email vom 01.09.2008 Gespräch 16.09.2008 Entwurf eines neuen Vertrags Neben redaktionellen Änderungswünschen In dem vorgelegten Vertragsentwurf des KV seitens der kath. Kirchengemeinde insbe- wurde seitens der Kirchengemeinde eine 10sondere Forderung nach einer langfristigen jährige Vertragslaufzeit mit jeweils 5-jähriger Verlängerung bzw. 12-jährige Laufzeit mit Vertragslaufzeit [Anlage]. jeweils 2-jähriger Verlängerung gefordert, wobei Herrn T. bekannt war, dass aufgrund der politischen Vorgabe max. eine 5-jährige Vertragslaufzeit eingegangen werden könne. Herr T. wies in dem Gespräch darauf hin, dass - sofern die Stadt keine Änderung vornehme die Verhandlungen gescheitert seien und er andere Schritte einleiten werde. Email vom 04.11.2008 Herr T. wurde mitgeteilt, dass nach nochmaliger Rücksprache mit der Verwaltungsführung bei der derzeitigen Gesamtsituation der Forderung nach einer derart langen Vertragslaufzeit nicht entsprochen werden könne, zumal der Aussschuss max. eine 5-jährige Laufzeit beschlossen habe; wenngleich Vertrag aus 1980 fortbestehe, werde Thematik nochmals für den Ausschuss aufbereitet [Anlage] Ausschuss 25.11.2008 Derart langfristige Vertragsbindung würde Friedhofsflächenbedarfsanalyse vorgreifen und Handlungsspielraum der Stadt erheblich einschränken. Eindeutige politische Vorgabe; Reduzierung der überdimensionalen Friedhofsflächen aufgrund des geänderten Bestattungsverhaltens, Demographie etc. pp. zur Beschlussvorlage WP7-111/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Reduzierung der Gebühren [Anlage] Siehe Ausführungen unter Änderung oder Neufassung eines Vertrags; Aussage der kath. Kirchengemeinde nicht korrekt; klare Vorgabe Herr T. ungeachtet jedweder Vertragslaufzeit anteilige Auszahlung der Benutzungs-gebühren für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren Verhandlungsgespräch mit BM Koerdt am 20.11.2008 Trotz weitergehender Kompromissbereitschaft der Kirchengemeinde konnte keine Eingung erzielt werden, insbesondere nicht zur Herauszahlung anteiliger Benutzungsgebühren für die Unterhaltung des Friedhofs. Entscheidung schusses des zuständigen Eine seitens der kath. Kirchengemeinde aufgeführte weitergehende Kompromissbereitschaft konnte verwaltungsseitig nicht festgestellt werden; klare Vorgabe des KV, Herr T., war, ungeachtet jedweder Vertragslaufzeiten eine anteilige Auszahlung der Benutzungsgebühren für einen Zeitraum von mind. 15 Jahren. Im Ergebnis der seitens Herrn T. sehr emotionsgeladenen Gesprächsführung signalisierte die Verwaltungsführung die Aufnahme einer Endschaftsregelung zur Sicherstellung der Pflege des kirchl. Friedhofs. Ebenso wurde die Zusendung eines überarbeiteten Vertragsentwurfs zugesagt, wie auch die Rücknahme der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss am 25.11.2008. Aus- Schreiben an Dechant Hermanns vom 08.04.2009 Im Vorfeld der Sitzung des FB II-Ausschusses wurde der Vorsitzende des KV, Dechant Hermanns, durch die Verwaltungsführung über den aktuellen Sachstand zum Verfahren `Nutzungsvertrag kirchl. Teil Friedhof Kirchtroisdorf´ aufgrund der unentwegten Aktivitäten eines KV-Mitglieds informiert. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass bei der derzeitigen Ausgangslage den überzogenen Forderungen des Herrn T. nicht nachgekommen werden könne und zunächst das Ergebnis der Friedhofsflächenbedarfsanalyse abgewartet werden sollte. Schreiben der kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Dechant Hermanns vom 17.04.2009 (Posteingang) Erwartungshaltung des KV, dass bis spätestens Anfang Mai 2009 ein neues Angebot zugeleitet werde. Ausschuss 21.04.2009 Änderung des Vertrages mit der kath. Kirchengemeinde soll bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus der in Auftrag gegebenen Friedhofsflächenbedarfsanalyse zurückgestellt werden; gleichwohl sollten mit der kath. Beschlussvorlage WP7-111/2009 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Kirchengemeinde Gespräche bezüglich der Aufnahme einer Endschaftsregelung getroffen werden. Angedacht werden sollte hierbei auf Basis des durchschnittlichen Pflegeaufwands der letzten drei Jahre eine Erstattung für einen Zeitraum x zu gewähren. Schreiben an Dechant Hermanns vom 29.04.2009 Entsprechend des politischen Auftrags wurde der Vorsitzende des KV, Dechant Hermanns, mit Schreiben vom 08.04.2009 über die Beschlussfassung und das weitere Verfahren in Kenntnis gesetzt. Wie der o. a. synopsenartigen Übersicht zu entnehmen, wird die Thematik `Vertragssituation kath. Friedhofsfläche Kirchtroisdorf´ bereits seit nahezu zwei Jahren äußerst intensiv bearbeitet. Ursächlich für die in der Tat sehr lange Bearbeitungsdauer sind allerdings die unentwegten `Aktivitäten´ des KV-Mitglied T; sämtliche Gesprächsergebnisse, wie auch Beschlussfassungen in den politischen Gremien wurden immer wieder als nicht weitgehend genug gewertet mit der Konsequenz, dass permanent weitergehende Forderungen erhoben wurden. Wenngleich die Vorgehensweise der kath. Kirchengemeinde durchaus nachvollziehbar sein mag, darf aus Sicht der Verwaltung nicht verkannt werden, dass die Friedhofsfläche in Kirchtroisdorf kurz-/ mittelfristig überdimensioniert ist und insofern Flächen rückgebaut werden sollten/ müssen. Aufgrund dessen hat die Verwaltung vorgeschlagen, bis zur Vorlage der in Auftrag gegebenen Friedhofsflächenanalyse weitergehende Vertragsverhandlungen zurückzustellen; auch unter Vorgabe der politischen Zielsetzung - Flächen- und insofern Gebührenreduzierung - hat die Verwaltung in allen politischen Beratungen immer wieder darauf hingewiesen, dass in Anbetracht dieser Erkenntnis einer langfristigen Vertragsbindung [mit entsprechenden Zahlungspflichten] nicht zugestimmt werden sollte, da jedwede Zahlung die Benutzungsgebühr erhöht. Ungeachtet der bisherigen Vertragsverhandlungen wäre aus Sicht der Verwaltung auch denkbar, die Friedhofsflächenreduzierung auf der städtischen Friedhofsfläche vorzunehmen. Positiv bei diesem Gedankenansatz wäre die Tatsache, dass die kirchliche Friedhofsfläche aufgrund ihrer Lage - im unmittelbaren Umfeld um die Kirche - einerseits dauerhaft keiner anderen Nutzung zugeführt werden kann, andererseits dauerhaft und insofern personal- und kostenintensiv gepflegt werden müsse; der städtsiche Teil indes - zumindest betreffend einiger Parzellen - mittel-/ langfristig umgewidmet und einer Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Insofern wäre auch die strittige Position der Rück- bzw. Auszahlung der Benutzungsgebühren entsprechend der Restlaufzeiten an die kath. Kirchengemeinde absolet. Die Verwaltung schlägt daher vor, die kath. Friedhofsfläche dauerhaft als solche aufrecht zu erhalten und den städtischen Anteil sukzessive - in Form einer Selbstverpflichtung der Stadt abzubauen. Hinsichtlich der konkreten Modalitäten wird auf den im nichtöffentlichen Teil beigefügten Vertragsentwurf verwiesen. Beschlussvorlage WP7-111/2009 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.06.2009 ----------------------------------Kramer gesehen Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-111/2009 Seite 6