Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7111/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
16.06.2009
Betreff:
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias in Kirchtroisdorf
- Antrag der FWG im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.06.2009 nimmt sich die FWG Bedburg e. V. den „Antrag der kath.
Kirchengemeinde vom 08.10.2007 zu eigen“ und beantragt, die Thematik auf die Tagesordnung
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 16.06.2009
aufzunehmen; der Antrag ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Antragsbegründung der FWG Bedburg e. V. suggeriert, dass der unter Datum vom 08.10.2007
gestellte Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Matthias erstmals in der Sitzung des Ausschusses
für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 21.04.2009 beraten worden sei. Dies ist nicht korrekt;
vielmehr war der Antrag - nach zahlreichen Abstimmungs-/ Erörterungsgesprächen zwischen der
Verwaltung und der kath. Kirchengemeinde, namentlich Herrn P. T. - Beratungsgegenstand in den
Sitzungen des o. a. Ausschusses am 26.08.2008 [WP7-126/2008], 18.11.2008 [WP7-126/2008 1.
Ergänzung] und 21.04.2009 [WP7-66/2009]. Insofern weist die Verwaltung darauf hin, dass die
dem Antrag beigefügte chronologische Aufstellung - datiert vom 19.05.2009 Kirch-Kleintroisdorf keinesfalls abschließend ist; im einzelnen:
Kirchengemeinde
Antragsbegehren vom 08.10.2007
Zahlung
eines
Pachtzinses
für
die
Überlassung des Friedhofgrundstücks sowie
anteilige
Herausgabe
der
von
den
Nutzungsberechtigten
der
Grabstellen
eingezahlten Gebühren für die Grabstellen bei
Kündigung des Vertrags
Verwaltung
Gespräch vom 16.08.2007
Bereits unter o. a. Datum hat ein Gespräch
zwischen dem KV St. Matthias, Herrn P. T. und
der Verwaltung stattgefunden; Themen Eigenkapitalverzinsung der kirchl. Friedhofsfläche,
Beteiligung der Stadt an den Kosten der Instandsetzung
der
Kirchenzuwegung.
Gesprächsergebnis: Aufgrund der Vorgabe der
Politik - Reduzierung der Gebühren - Verweis
auf Vertrag; `pacta sunt servanda´.
Im Anschluss zahlreiche Telefonate
Schreiben der Verwaltung vom 23.12.2007;
Schreiben ist in Anlage beigefügt.
Im Anschluss zahlreiche Telefonate und
persönliche Gespräche, u. a. mit Verwaltungsführung. Im Ergebnis Erstellung einer Verwaltungsvorlage für die Sitzung des FB II-Ausschusses am 16.08.2008. Der Vertragsinhalt
wurde im Vorfeld mit dem KV, Herrn T. abgestimmt; Email vom 14.08.2008 [Anlage].
Änderung oder Neufassung des Vertrags
Beschlussvorlage WP7-111/2009
Ausschuss 26.08.2008
Zahlung einer jährlichen Pacht entsprechend
der Verzinsung des gebundenen Kapitals von
3.500 m²; Gebühren für Nutzung der neuvergebenen Grabflächen werden - anteilig der
Restlaufzeit - bei Kündigung durch Stadt an
Kirchengemeinde ausgezahlt. Im Vertrag aus
1980 ist explizit eine Herauszahlung der
vereinnahmten
Nutzungsgebühren
ausgeschlossen!
Email vom 14.08.2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Kirchengemeinde hat nur eine Änderung des Der Vertragsentwurf wurde dem KV St.
Vertrages beantragt
Matthias, Herrn P. T., mit o. a. Email zur
Verfügung gestellt. Einwände wurden seitens
Herrn T. nicht erhoben; ein neuer Vertrag
wurde alleine aus verwaltungsökonomischen
Gründen verwaltungsseitig vorgeschlagen, da
die Änderungen essentielle Vertragsinhalte
betrafen. Dies ist gängige Verwaltungspraxis;
ungeachtet dessen ist der Abschluss eines
Änderungsvertrages unproblematisch, wobei
dies inhaltlich nichts ändert.
Email des KV, Herrn T., vom 01.09.2008
Telefonat 10.09.2008
Redaktionelle Änderungswünsche seitens der Die redaktionellen Änderungswünsche wurden
kath. Kirchengemeinde [Anlage].
verwaltungsseitig als unproblematisch gewertet; Herr T. schlug nach Erörterung im KV vor,
seinerseits einen Vertragsentwurf zu erstellen.
Pachtzins,
wie
auch
Erstattung
der
Benutzungsgebühren
entsprechend
der
Restnutzungszeiten [nur für Bestattungen ab
neuem Vertragsabschluss] wurde seitens Herrn
T. nicht angesprochen und waren auch nicht
Bestandteil der Email vom 01.09.2008
Gespräch 16.09.2008
Entwurf eines neuen Vertrags
Neben redaktionellen Änderungswünschen In dem vorgelegten Vertragsentwurf des KV
seitens der kath. Kirchengemeinde insbe- wurde seitens der Kirchengemeinde eine 10sondere Forderung nach einer langfristigen jährige Vertragslaufzeit mit jeweils 5-jähriger
Verlängerung bzw. 12-jährige Laufzeit mit
Vertragslaufzeit [Anlage].
jeweils 2-jähriger Verlängerung gefordert, wobei
Herrn T. bekannt war, dass aufgrund der
politischen Vorgabe max. eine 5-jährige
Vertragslaufzeit eingegangen werden könne.
Herr T. wies in dem Gespräch darauf hin, dass
- sofern die Stadt keine Änderung vornehme die Verhandlungen gescheitert seien und er
andere Schritte einleiten werde.
Email vom 04.11.2008
Herr T. wurde mitgeteilt, dass nach nochmaliger Rücksprache mit der Verwaltungsführung
bei der derzeitigen Gesamtsituation der
Forderung nach einer derart langen Vertragslaufzeit nicht entsprochen werden könne, zumal
der Aussschuss max. eine 5-jährige Laufzeit
beschlossen habe; wenngleich Vertrag aus
1980 fortbestehe, werde Thematik nochmals für
den Ausschuss aufbereitet [Anlage]
Ausschuss 25.11.2008
Derart langfristige Vertragsbindung würde
Friedhofsflächenbedarfsanalyse vorgreifen und
Handlungsspielraum der Stadt erheblich einschränken. Eindeutige politische Vorgabe;
Reduzierung der überdimensionalen Friedhofsflächen aufgrund des geänderten Bestattungsverhaltens, Demographie etc. pp. zur
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Sitzungsvorlage
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Reduzierung der Gebühren [Anlage]
Siehe Ausführungen unter Änderung oder
Neufassung eines Vertrags; Aussage der kath.
Kirchengemeinde nicht korrekt; klare Vorgabe
Herr T. ungeachtet jedweder Vertragslaufzeit
anteilige Auszahlung der Benutzungs-gebühren
für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren
Verhandlungsgespräch mit BM Koerdt am
20.11.2008
Trotz weitergehender Kompromissbereitschaft
der Kirchengemeinde konnte keine Eingung
erzielt werden, insbesondere nicht zur Herauszahlung anteiliger Benutzungsgebühren für die
Unterhaltung des Friedhofs.
Entscheidung
schusses
des
zuständigen
Eine seitens der kath. Kirchengemeinde
aufgeführte weitergehende Kompromissbereitschaft
konnte
verwaltungsseitig
nicht
festgestellt werden; klare Vorgabe des KV, Herr
T., war, ungeachtet jedweder Vertragslaufzeiten eine anteilige Auszahlung der Benutzungsgebühren für einen Zeitraum von
mind. 15 Jahren. Im Ergebnis der seitens Herrn
T. sehr emotionsgeladenen Gesprächsführung
signalisierte die Verwaltungsführung die
Aufnahme einer Endschaftsregelung zur
Sicherstellung der Pflege des kirchl. Friedhofs.
Ebenso wurde die Zusendung eines überarbeiteten Vertragsentwurfs zugesagt, wie auch die
Rücknahme der Verwaltungsvorlage für den
Ausschuss am 25.11.2008.
Aus- Schreiben an Dechant Hermanns vom
08.04.2009
Im Vorfeld der Sitzung des FB II-Ausschusses
wurde der Vorsitzende des KV, Dechant
Hermanns, durch die Verwaltungsführung über
den aktuellen Sachstand zum Verfahren
`Nutzungsvertrag
kirchl.
Teil
Friedhof
Kirchtroisdorf´ aufgrund der unentwegten Aktivitäten eines KV-Mitglieds informiert. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass bei der derzeitigen
Ausgangslage den überzogenen Forderungen
des Herrn T. nicht nachgekommen werden
könne und zunächst das Ergebnis der
Friedhofsflächenbedarfsanalyse
abgewartet
werden sollte.
Schreiben der kath. Kirchengemeinde St.
Matthias,
Dechant
Hermanns
vom
17.04.2009 (Posteingang)
Erwartungshaltung des KV, dass bis spätestens
Anfang Mai 2009 ein neues Angebot zugeleitet
werde.
Ausschuss 21.04.2009
Änderung des Vertrages mit der kath.
Kirchengemeinde soll bis zum Vorliegen der
Ergebnisse aus der in Auftrag gegebenen
Friedhofsflächenbedarfsanalyse zurückgestellt
werden; gleichwohl sollten mit der kath.
Beschlussvorlage WP7-111/2009
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Sitzungsvorlage
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Kirchengemeinde Gespräche bezüglich der
Aufnahme einer Endschaftsregelung getroffen
werden. Angedacht werden sollte hierbei auf
Basis des durchschnittlichen Pflegeaufwands
der letzten drei Jahre eine Erstattung für einen
Zeitraum x zu gewähren.
Schreiben an Dechant Hermanns vom
29.04.2009
Entsprechend des politischen Auftrags wurde
der Vorsitzende des KV, Dechant Hermanns,
mit Schreiben vom 08.04.2009 über die
Beschlussfassung und das weitere Verfahren in
Kenntnis gesetzt.
Wie der o. a. synopsenartigen Übersicht zu entnehmen, wird die Thematik `Vertragssituation kath.
Friedhofsfläche Kirchtroisdorf´ bereits seit nahezu zwei Jahren äußerst intensiv bearbeitet.
Ursächlich für die in der Tat sehr lange Bearbeitungsdauer sind allerdings die unentwegten
`Aktivitäten´ des KV-Mitglied T; sämtliche Gesprächsergebnisse, wie auch Beschlussfassungen in
den politischen Gremien wurden immer wieder als nicht weitgehend genug gewertet mit der
Konsequenz, dass permanent weitergehende Forderungen erhoben wurden. Wenngleich die
Vorgehensweise der kath. Kirchengemeinde durchaus nachvollziehbar sein mag, darf aus Sicht
der Verwaltung nicht verkannt werden, dass die Friedhofsfläche in Kirchtroisdorf kurz-/ mittelfristig
überdimensioniert ist und insofern Flächen rückgebaut werden sollten/ müssen. Aufgrund dessen
hat die Verwaltung vorgeschlagen, bis zur Vorlage der in Auftrag gegebenen
Friedhofsflächenanalyse weitergehende Vertragsverhandlungen zurückzustellen; auch unter
Vorgabe der politischen Zielsetzung - Flächen- und insofern Gebührenreduzierung - hat die
Verwaltung in allen politischen Beratungen immer wieder darauf hingewiesen, dass in Anbetracht
dieser Erkenntnis einer langfristigen Vertragsbindung [mit entsprechenden Zahlungspflichten] nicht
zugestimmt werden sollte, da jedwede Zahlung die Benutzungsgebühr erhöht.
Ungeachtet der bisherigen Vertragsverhandlungen wäre aus Sicht der Verwaltung auch denkbar,
die Friedhofsflächenreduzierung auf der städtischen Friedhofsfläche vorzunehmen. Positiv bei
diesem Gedankenansatz wäre die Tatsache, dass die kirchliche Friedhofsfläche aufgrund ihrer
Lage - im unmittelbaren Umfeld um die Kirche - einerseits dauerhaft keiner anderen Nutzung
zugeführt werden kann, andererseits dauerhaft und insofern personal- und kostenintensiv gepflegt
werden müsse; der städtsiche Teil indes - zumindest betreffend einiger Parzellen - mittel-/
langfristig umgewidmet und einer Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Insofern wäre auch
die strittige Position der Rück- bzw. Auszahlung der Benutzungsgebühren entsprechend der
Restlaufzeiten an die kath. Kirchengemeinde absolet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die kath. Friedhofsfläche dauerhaft als solche aufrecht zu
erhalten und den städtischen Anteil sukzessive - in Form einer Selbstverpflichtung der Stadt abzubauen. Hinsichtlich der konkreten Modalitäten wird auf den im nichtöffentlichen Teil
beigefügten Vertragsentwurf verwiesen.
Beschlussvorlage WP7-111/2009
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.06.2009
----------------------------------Kramer
gesehen
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-111/2009
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