Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 43/2003
26.06.2003
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
Antrag auf Neuausschreibung der Kreisdirektorenstelle
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Euskirchen beantragt hiermit
die Neuausschreibung der Stelle eines Kreisdirektors/einer Kreisdirektorin.
Gründe:
Am 02.06.2003 informierten Sie die Fraktionsvorsitzenden darüber, dass nur drei Bewerbungen für
die ausgeschriebene Kreisdirektorenstelle vorliegen, davon zwei, die das gesetzliche Anforderungsprofil erfüllen. Sie äußerten sich weiter dahin gehend, die Möglichkeit zu favorisieren, keinen
Kreisdirektor einzustellen, sondern Ihren bisherigen Büroleiter, Herrn Manfred Poth, zum allgemeinen Vertreter zu bestellen.
Aufgrund der Größe des Kreises Euskirchen und auch der Problemlagen des Kreises Euskirchen,
wie sie sich in den letzten Jahren gezeigt haben, halten wir es ausdrücklich für wichtig, dass ein
Kreisdirektor gewählt wird, der eine juristische Vorbildung hat und damit auch die Eignung besitzt,
aufsichtsbehördlich tätig zu werden. Darüber hinaus stellen wir fest, dass die Stelle eines allgemeinen Vertreters nicht ausgeschrieben war, so dass die Bewerbung Ihres Büroleiters Manfred
Poth keine Berücksichtigung finden kann. Ausweislich der V 124/2002 wurde die Stelle der Kreisdirektorin/des Kreisdirektors als allgemeiner Vertreter des Landrates ausgeschrieben, wie es der
gesetzlichen Formulierung entspricht. Der Ausschreibung ist nicht zu entnehmen, dass auch anstelle eines Kreisdirektors/einer Kreisdirektorin nur die Stelle eines allgemeinen Vertreters besetzt
werden kann. Vor diesem Hintergrund ist, wenn Sie diese Lösung weiterhin favorisieren sollten,
auch deshalb eine Neuausschreibung erforderlich, weil auf diese Stelle auch andere Personen
sich noch hätten bewerben können, die eben die gesetzlichen Voraussetzungen für die Besetzung
der Kreisdirektorenstelle nicht erfüllen.
Ungeachtet dessen wollen wir jedoch auch zum Ausdruck bringen, dass nach Auffassung unserer
Fraktion Herr Manfred Poth die Voraussetzungen des § 47 KrO nicht erfüllt. Der Kommentierung
53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294
eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de
Seite - 2 zur Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen von Dr. Roland Kirchhof ist zu entnehmen,
dass zum allgemeinen Vertreter entsprechend des Wortlautes der Regelung nur bestellt werden
kann, wer zu den leitenden hauptamtlichen Beamten des Kreises gehört. Leitende Beamte sind
diejenigen Beamten, die im Organisationsplan unmittelbar dem Landrat nachgeordnet sind, also in
der Regel die Dezernenten. Grundsätzlich kann der allgemeine Vertreter nicht aus dem Bereich
des Stabspersonals genommen werden. Herr Poth gehört jedoch zum Stabspersonal.
Da die von Ihnen gewählte Lösung der Ausschreibung nicht entspricht, ist es zwingend, neu auszuschreiben.
Unsere Bedenken teilten wir mit gleicher Post dem Regierungspräsidenten als aufsichtsführende
Behörde mit.
Mit freundlichem Gruß
gez. Matthias Hürten
(Vorsitzender)