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Antrag SPD (Antrag auf Neuausschreibung der Kreisdirektorenstelle)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 43/2003 26.06.2003 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 Antrag auf Neuausschreibung der Kreisdirektorenstelle Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag des Kreises Euskirchen beantragt hiermit die Neuausschreibung der Stelle eines Kreisdirektors/einer Kreisdirektorin. Gründe: Am 02.06.2003 informierten Sie die Fraktionsvorsitzenden darüber, dass nur drei Bewerbungen für die ausgeschriebene Kreisdirektorenstelle vorliegen, davon zwei, die das gesetzliche Anforderungsprofil erfüllen. Sie äußerten sich weiter dahin gehend, die Möglichkeit zu favorisieren, keinen Kreisdirektor einzustellen, sondern Ihren bisherigen Büroleiter, Herrn Manfred Poth, zum allgemeinen Vertreter zu bestellen. Aufgrund der Größe des Kreises Euskirchen und auch der Problemlagen des Kreises Euskirchen, wie sie sich in den letzten Jahren gezeigt haben, halten wir es ausdrücklich für wichtig, dass ein Kreisdirektor gewählt wird, der eine juristische Vorbildung hat und damit auch die Eignung besitzt, aufsichtsbehördlich tätig zu werden. Darüber hinaus stellen wir fest, dass die Stelle eines allgemeinen Vertreters nicht ausgeschrieben war, so dass die Bewerbung Ihres Büroleiters Manfred Poth keine Berücksichtigung finden kann. Ausweislich der V 124/2002 wurde die Stelle der Kreisdirektorin/des Kreisdirektors als allgemeiner Vertreter des Landrates ausgeschrieben, wie es der gesetzlichen Formulierung entspricht. Der Ausschreibung ist nicht zu entnehmen, dass auch anstelle eines Kreisdirektors/einer Kreisdirektorin nur die Stelle eines allgemeinen Vertreters besetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist, wenn Sie diese Lösung weiterhin favorisieren sollten, auch deshalb eine Neuausschreibung erforderlich, weil auf diese Stelle auch andere Personen sich noch hätten bewerben können, die eben die gesetzlichen Voraussetzungen für die Besetzung der Kreisdirektorenstelle nicht erfüllen. Ungeachtet dessen wollen wir jedoch auch zum Ausdruck bringen, dass nach Auffassung unserer Fraktion Herr Manfred Poth die Voraussetzungen des § 47 KrO nicht erfüllt. Der Kommentierung 53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294 eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de Seite - 2 zur Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen von Dr. Roland Kirchhof ist zu entnehmen, dass zum allgemeinen Vertreter entsprechend des Wortlautes der Regelung nur bestellt werden kann, wer zu den leitenden hauptamtlichen Beamten des Kreises gehört. Leitende Beamte sind diejenigen Beamten, die im Organisationsplan unmittelbar dem Landrat nachgeordnet sind, also in der Regel die Dezernenten. Grundsätzlich kann der allgemeine Vertreter nicht aus dem Bereich des Stabspersonals genommen werden. Herr Poth gehört jedoch zum Stabspersonal. Da die von Ihnen gewählte Lösung der Ausschreibung nicht entspricht, ist es zwingend, neu auszuschreiben. Unsere Bedenken teilten wir mit gleicher Post dem Regierungspräsidenten als aufsichtsführende Behörde mit. Mit freundlichem Gruß gez. Matthias Hürten (Vorsitzender)