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Beschlussvorlage (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006) Beschlussvorlage (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006) Beschlussvorlage (Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-736/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 07.11.2006 Betreff: Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird im Rahmen des Grundstücksmanagements beauftragt, vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern der Flächen an der Straße „Am Kölner Pfädchen“, „Lambertsweg, Weidgasse und Lamersend“ und der Fläche „An den Gärten“ Kaufverhandlungen aufzunehmen. Für die Fläche an der Butterstraße fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg. Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist • die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Gemischte Bauflächen (M) Ferner fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6/Kirchherten, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten. Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • • • • die Ausweisung eine Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise die Sicherstellung der inneren Erschließung die Einbeziehung der vorhandenen Bebauung in das Plankonzept die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG • die Abgrenzung des Ausgleichsmaßnahmen Seite: 2 Sitzungsvorlage Baugebietes zur freien Landschaft durch entsprechende Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderungssatzung für den im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles Kirch/Grottenherten vom 14.02.2006 aufzuheben. Begründung: Mit Schreiben vom 28.05.2006 haben Herr Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herr Stadtverordneter Heinz Gerd Schmitz einen Antrag auf Ausweisung zusätzlicher neuer Bauflächen in der Ortslage Kirch-/Grottenherten gestellt. Mit Schreiben vom 06.10.2006 haben Sie diesen Antrag konkretisiert. Da es sich bei den genannten Flächen um kleinere Bereiche im oder am unmittelbaren Ortsrand handelt, ist die Umsetzung des Antrages, diese Flächen einer Bebauung zuzuführen, nicht konträr zu dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bedburg zu sehen. Im Stadtentwicklungskonzept ist vorgesehen, vor Erschließung neuer Bauflächen eine Aufwertung und Belebung der innerörtlichen Brachflächen anzustreben. Seitens der Stadt Bedburg können kurzfirstig keine Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten bereitgestellt werden. Von den angesprochenen Flächen eignen sich zur bedarfsorientierten neuen Ausweisung gemäß Flächennutzungsplan folgende Flächen, die jedoch nicht im Eigentum der Stadt Bedburg stehen: • Am Kölner Pfädchen, im Flächenutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen • Lambertsweg, Weidgasse und Lamersend, im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen • An den Gärten, im Flächenutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Stadt Bedburg hat im Rahmen der Baulandflächenversorgung das Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 215, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten erworben, um der Nachfrage nach Baugrundstücken überwiegend für die ortsansässige Bevölkerung von Kirch-/Grottenherten künftig Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.02.2006 den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang des bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten für die Teilfläche der Parzelle Nr. 215 an der Butterstraße in Grottenherten gefasst. Siehe beigefügte Anlage 3 aus der seinerzeitigen Sitzung. Die Flächen innerhalb des rechtskräftigen Teils Satzungsbereiches aus der Parzelle 315 (ehem. 215) wurden zwischenzeitlich veräußert und eine Bebauung erfolgt zur Zeit Weitere sofort zur Verfügung stehende Baugrundstücke aus der ehem. Parzelle 215 stehen derzeit aufgrund der planungsrechtlichen Lage im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches und der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft im STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Flächennutzungsplan nicht zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurde in Ergänzung zur Parzelle 315 eine weitere Fläche zur baulichen Entwicklung (Parzelle 217) erworben. Die Städtebauliche Umsetzung im Rahmen einer Ergänzungssatzung zur Abgrenzungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuch ist aufgrund der Größe des Planungsareals und der erforderlichen Festsetzungen nicht mehr angezeigt. Vielmehr ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg von Flächen für die Landwirtschaft in gemischte Bauflächen sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung Dorfgebiet (MD) erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Eine Flurkarte mit der derzeitigen Grundstückssituation und der Flächen des Plangebietes des Flächennutzungsplanänderung und des deckungsgleichen Bebauungsplangebietes ist in der Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2006 gez. Jung ----------------------------------(Jung) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister