Daten
Kommune
Bedburg
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21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-736/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
07.11.2006
Betreff:
Antrag von Herrn Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herrn Stadtverordneten Heinz Gerd Schmitz auf
Ausweisung neuer Baugrundstücke in der Ortslage Kirch-/Grottenherten
hier: Antrag vom 28.05.2006 / 06.10.2006
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird im Rahmen des Grundstücksmanagements beauftragt, vor Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens, mit den jeweiligen Grundstückseigentümern der Flächen an der Straße „Am
Kölner Pfädchen“, „Lambertsweg, Weidgasse und Lamersend“ und der Fläche „An den Gärten“
Kaufverhandlungen aufzunehmen.
Für die Fläche an der Butterstraße fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg.
Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist
•
die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Gemischte Bauflächen (M)
Ferner fasst der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 6/Kirchherten, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
•
die Ausweisung eine Dorfgebietes (MD) in zweigeschossiger Bauweise
die Sicherstellung der inneren Erschließung
die Einbeziehung der vorhandenen Bebauung in das Plankonzept
die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
•
die Abgrenzung des
Ausgleichsmaßnahmen
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Sitzungsvorlage
Baugebietes
zur
freien
Landschaft
durch
entsprechende
Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, den Einleitungsbeschluss
für die 3. Änderungssatzung für den im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles Kirch/Grottenherten vom 14.02.2006 aufzuheben.
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.05.2006 haben Herr Ortsvorsteher Dieter Koehl und Herr
Stadtverordneter Heinz Gerd Schmitz einen Antrag auf Ausweisung zusätzlicher neuer
Bauflächen in der Ortslage Kirch-/Grottenherten gestellt. Mit Schreiben vom 06.10.2006
haben Sie diesen Antrag konkretisiert.
Da es sich bei den genannten Flächen um kleinere Bereiche im oder am unmittelbaren
Ortsrand handelt, ist die Umsetzung des Antrages, diese Flächen einer Bebauung
zuzuführen, nicht konträr zu dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bedburg zu sehen.
Im Stadtentwicklungskonzept ist vorgesehen, vor Erschließung neuer Bauflächen eine
Aufwertung und Belebung der innerörtlichen Brachflächen anzustreben.
Seitens der Stadt Bedburg können kurzfirstig keine Baugrundstücke in der Ortslage
Kirch-/Grottenherten bereitgestellt werden.
Von den angesprochenen Flächen eignen sich zur bedarfsorientierten neuen Ausweisung
gemäß Flächennutzungsplan folgende Flächen, die jedoch nicht im Eigentum der Stadt
Bedburg stehen:
• Am Kölner Pfädchen, im Flächenutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen
• Lambertsweg, Weidgasse und Lamersend, im Flächennutzungsplan als gemischte
Baufläche ausgewiesen
• An den Gärten, im Flächenutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die Stadt Bedburg hat im Rahmen der Baulandflächenversorgung das Grundstück
Gemarkung Pütz, Flur 15, Flurstück 215, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten
erworben, um der Nachfrage nach Baugrundstücken überwiegend für die ortsansässige
Bevölkerung von Kirch-/Grottenherten künftig Rechnung zu tragen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.02.2006 den
Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für
den im Zusammenhang des bebauten Ortsteil der Ortschaft Kirch-/Grottenherten für die
Teilfläche der Parzelle Nr. 215 an der Butterstraße in Grottenherten gefasst. Siehe
beigefügte Anlage 3 aus der seinerzeitigen Sitzung.
Die Flächen innerhalb des rechtskräftigen Teils Satzungsbereiches aus der Parzelle 315
(ehem. 215) wurden zwischenzeitlich veräußert und eine Bebauung erfolgt zur Zeit
Weitere sofort zur Verfügung stehende Baugrundstücke aus der ehem. Parzelle 215
stehen derzeit aufgrund der planungsrechtlichen Lage im Außenbereich gem. § 35 des
Baugesetzbuches und der Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft im
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Flächennutzungsplan nicht zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurde in Ergänzung zur
Parzelle 315 eine weitere Fläche zur baulichen Entwicklung (Parzelle 217) erworben.
Die Städtebauliche Umsetzung im Rahmen einer Ergänzungssatzung zur
Abgrenzungssatzung nach § 34 des Baugesetzbuch ist aufgrund der Größe des
Planungsareals und der erforderlichen Festsetzungen nicht mehr angezeigt. Vielmehr ist
die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg von Flächen für die
Landwirtschaft in gemischte Bauflächen sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
der Festsetzung Dorfgebiet (MD) erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Eine Flurkarte mit der derzeitigen Grundstückssituation und der Flächen des Plangebietes
des Flächennutzungsplanänderung und des deckungsgleichen Bebauungsplangebietes ist
in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.10.2006
gez. Jung
----------------------------------(Jung)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister