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Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt (OVO) vom 28.06.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt  (OVO) vom 28.06.2005)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 30.08.2007 28 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt (OVO) vom 28.06.2005 (424/2007) Die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 28.06.2005 (OVO) wird beschlossen. Das Bußgeld bei Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz kann bis zu einer Höhe von 5.000,-- € festgesetzt werden. Die Regelungen der OVO nahmen Bezug auf das Landesimmssionsschutzgesetz. Die Bußgeldhöhe ist insofern nach der Satzungsänderung die Gleiche. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)