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Beschlussvorlage (Festlegung der Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 1.1.2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Festlegung der Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 1.1.2005) Beschlussvorlage (Festlegung der Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 1.1.2005) Beschlussvorlage (Festlegung der Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 1.1.2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-133/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: FB IV - NKF Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Festlegung der Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ zum 1.1.2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Gliederungstiefe des Haushaltsplans im Zuge der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ zum 01.01.2005 auf Basis der Produktgruppen festzulegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat wird auch bei Einführung des NKF über die Haushaltssatzung und somit über den Haushaltsplan beschließen müssen. Der Haushaltsplan besteht aus • dem Ergebnisplan, • dem Finanzplan, • den produktorientierten Teilplänen, • ggf. dem Haushaltssicherungskonzept. Im Ergebnisplan sind alle Erträge und Aufwendungen und im Finanzplan alle Ein- und Auszahlungen aus gesamtstädtischer Sicht darzustellen. Die Teilpläne enthalten einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzplan und sind mindestens nach den 27 verbindlich vorgeschriebenen Produktbereichen aufzustellen. Jeder Teilplan wird aus ca. 6 Seiten im Haushaltsplan bestehen und enthält neben den Erträgen, Aufwänden, Ein- und Auszahlungen die dazugehörigen Produktgruppen, Produkte, Kennzahlen und Ziele. Zur Bildung von Fachbereichsbudgets ist es notwendig Haushaltsgliederungsobjekte (Produktbereiche, Produktgruppen, Produkte) eindeutig einem Fachbereich zuordnen zu können. Die eindeutige Zuordnung eines Produktbereichs zu einem Fachbereich ist nicht immer möglich. Beim Produktbereich „Innere Verwaltung“ ist es gar unmöglich. Eine vom Gesetzgeber evtl. beabsichtigte Reduzierung der Produktbereiche von 27 auf 16 macht dies umso schwieriger. Diese Tatsache bedingt die vermehrte Bildung von Produktgruppen, da hier die Zuordnung zu den entsprechenden Organisationseinheiten hergestellt werden kann. Derzeit wird davon ausgegangen, dass 25 Produktbereiche 49 Produktgruppen 97 Produkte einzurichten sind (siehe Anlage). Wird der Haushaltsplan auf der Grundlage der Produktgruppen erstellt, ist für jede Produktgruppe ein Teilplan aufzustellen. Die Darstellung von Zielen und Kennzahlen erfolgt immer auf der unteren Haushaltsgliederungsebene. Sollten die Teilpläne auf Produktbereichsebene erstellt werden, sind die entsprechenden Produktgruppen mit den dazugehörigen Produkten und die Ziele und Kennzahlen zu beschreiben. Ein Haushaltsplan auf der Basis der Produktbereiche hätte ein Volumen von ca. 200 Seiten, der Haushaltsplan auf der Grundlage der Produktgruppen hätte ein Volumen von ca. 500 Seiten, ein Plan auf der Grundlage von Produkten gar 1.000 Seiten. Die Informationsfülle eines Haushaltplanes auf Produktebene ist sicher sehr hoch, aber auch nur noch schwer beratungs- und beschlussfähig. Der Informationsgehalt in einem Haushaltsplan auf der Grundlage der Produktgruppen ist immer noch relativ hoch. Vorteil dieser Variante ist die oben beschriebene Möglichkeit der Zuordnung zu Fachbereichsbudgets. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Haushaltsplan auf der Basis der Produktbereiche ist bezogen auf den Informationsgehalt im Detail nicht besonders hoch. Für eine strategische Steuerung durch den Rat, die grundsätzlich durch das NKF angestrebt wird, wäre ein solcher Haushaltplan durchaus ausreichend und geeignet. Für die Wahrnehmung des Budgetrechtes des Rates bezogen auf die Zuordnung von Finanzmitteln zu Fachbereichen ist eine sinnvolle Regelung zu treffen. Die Gliederungstiefe des zukünftigen Haushaltsplans ist so frühzeitig festzulegen, da dies entscheidend für die im kommenden Jahr anstehenden Vorarbeiten hinsichtlich der Haushaltsplanung ist. Die Planungsebene ist hier eindeutig zu bestimmen. Darüber hinaus sind für die Bildung von Inventarfeldern Produktzuordnungen vorzunehmen, um beispielsweise alle Anlagegüter dem jeweiligen Produkt zuzuordnen. Hierüber werden die jährlichen Abschreibungen in die Teilergebnispläne einfließen. Weiterhin sind die Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte mit deren entsprechenden Sachkontierungen softwaretechnisch aufzubauen bzw. einzurichten. Diese Vorarbeiten verursachen einen hohen Arbeitsaufwand. Mit der Festlegung der Gliederungstiefe des NKF-Haushaltsplans wird die Basis der weiteren Vorgehensweise gelegt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer