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Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 30.08.2007 14 Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges (304/2007) Bei einem Ortstermin mit Vertretern der Kreispolizeibehörde und der Verkehrsbehörde des RheinErft-Kreises wurde festgestellt, dass aufgrund der geltenden Richtlinien die zwei Lindenbäume nicht gefällt werden müssen. Um den Fußgängerweg einzurichten ist jedoch die Anbringung eines Drängelgitters, die Verbesserung der Beleuchtung sowie die Wegnahme der Unterbepflanzung (Sträucher) erforderlich. Die Begrünung muss in Höhe der Warteflächen auch künftig niedrig gehalten werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)