Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 23.01.2007
11
Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf
der Flußstraße und auf der Hochstraße (615/2006)
Da das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich sehr niedrig ist, wird die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich nicht befürwortet. Die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie entsprechende Verkehrsberuhigungselemente tragen dazu
bei, dass das Unfallvorkommen auf beiden Straßen unauffällig ist. Zur Verbesserung der
Sichtverhältnisse vor der Einmündung Bühler Graben wird auf der östlichen Seite der Flussstrasse
ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtetund ein Fußgängerstreifen abmarkiert.
15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)