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Beschlusstext (Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 23.01.2007 11 Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße (615/2006) Da das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich sehr niedrig ist, wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich nicht befürwortet. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie entsprechende Verkehrsberuhigungselemente tragen dazu bei, dass das Unfallvorkommen auf beiden Straßen unauffällig ist. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse vor der Einmündung Bühler Graben wird auf der östlichen Seite der Flussstrasse ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtetund ein Fußgängerstreifen abmarkiert. 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)