Daten
Kommune
Jülich
Größe
8,7 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
19.08.10, 18:23
Aktualisiert
19.08.10, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. August 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 08.07.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Haushalt 2010 und Haushaltssicherungskonzept bis 2014
(Vorlage-Nr. 420/2010)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bericht wird zustimmend wie folgt zur Kenntnis genommen:
„Am 27.05.2010 hat der Stadtrat den Haushalt 2010 und das Haushaltssicherungskonzept
beschlossen. Mit Schreiben vom 02.06.2010 wurden Haushalt und Haushaltssicherungskonzept der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Nach dem Haushalt ergab sich für die Jahre 2010 bis 2013 jeweils eine Verringerung der
Allgemeinen Rücklage um mehr als 5 %, so dass gemäß § 76 Absatz 1 Nr. 2 der
Gemeindeordnung (GO) ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen war.
Nach den Vorschriften der GO ist ein Haushaltsausgleich möglichst innerhalb des
Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung wiederherzustellen. Dieser Zeitraum beinhaltet
gemäß
§ 84 der GO die auf das Haushaltsjahr folgenden drei Jahre. Daher sind im Haushalt 2010
die Jahre 2011 bis 2013 als Finanzplanjahre produktstellenscharf ausgewiesen.
Die Fehlbeträge belaufen sich auf
2011: 17.021.670 €
2012: 14.672.370 €
2013: 11.741.710 €
Da im Falle des o.g. § 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung die Frist zum
Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraumes der Finanzplanung erst mit dem zweiten Jahr
beginnt, in dem der Schwellenwert von 5 % überschritten wird, ist erst die zweite
Überschreitung Ursache für das HSK.
Damit beginnt die „Dreijahresfrist“ zum Haushaltsausgleich erst mit dem Jahr 2011. Der
Haushaltausgleich ist dann erst im Jahr 2014 zu erreichen und nicht schon 2013.
Mit Verfügung vom 24.06.2010 weist der Kreis Düren hierauf hin, und bittet um Bericht, ob
für das Haushaltsjahr 2014 ein Haushaltsausgleich dargestellt werden kann.
Nach den vorliegenden Daten ist dies aber auch in 2014 nicht möglich (Fehlbetrag:
11.973.410 €).
Hieran ändern auch zur Zeit diskutierte Hilfen für Kommunen nichts wesentliches. Ebenso
die im HSK 2010 ff entwickelten/beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen.
Ich beabsichtige daher, dies dem Kreis entsprechend mitzuteilen.“
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.07.2010
Seite 2