Daten
Kommune
Jülich
Größe
8,3 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
19.08.10, 18:23
Aktualisiert
19.08.10, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. August 2010
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 08.07.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
8.2
Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB)
Drucksache 379/2010
8.2.1
Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB)
(Vorlage-Nr. 379/2010 1. Ergänzung)
Beigeordneter Schulz erläutert auf Nachfrage von Stadtverordneten Garding, dass die
Abwägung der Anregungen und Bedenken mit den Sachverständigen erarbeitet sei und so
beschlossen werden könne. Die Anmerkungen, die seitens des Industrie – Wasser –
Umweltschutz e.V. zu der Abwägung vorgenommen werden, könne er nicht nachvollziehen,
da der Rat die Abwägung der Anregungen und Bedenken vornimmt und eine
Berücksichtigung von Anmerkungen zur Abwägung nicht vorgesehen ist. Die Möglichkeit
Anregungen und Bedenken vorzubringen habe dem Verein im Rahmen der Offenlage
zugestanden.
Bürgermeister Stommel führt aus, dass die umfangreiche Abwägung der Anregungen und
Bedenken erst kurzfristig den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses vor der Sitzung
in die Fraktionsvorbesprechungen zur Kenntnis gegeben werden konnte und verweist
dementsprechend auf seinen Vorschlag, die Angelegenheit ohne Beschlussempfehlung an
den Stadtrat passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Im Haupt- und Finanzausschuss herrscht Einvernehmen darüber, den Beratungspunkt wegen
des Umfangs der Abwägung der Anregungen und Bedenken und des noch bestehenden
Beratungsbedarfs ohne Beschlussempfehlung zum Stadtrat passieren zu lassen.