Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“ a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
8,3 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
19.08.10, 18:23
Aktualisiert
19.08.10, 18:23
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3     Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. August 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8.2 Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“ a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB) Drucksache 379/2010 8.2.1 Bebauungsplan Nr. 19n „Bahnhof Jülich-Nord neu“ a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB (BauGB) (Vorlage-Nr. 379/2010 1. Ergänzung) Beigeordneter Schulz erläutert auf Nachfrage von Stadtverordneten Garding, dass die Abwägung der Anregungen und Bedenken mit den Sachverständigen erarbeitet sei und so beschlossen werden könne. Die Anmerkungen, die seitens des Industrie – Wasser – Umweltschutz e.V. zu der Abwägung vorgenommen werden, könne er nicht nachvollziehen, da der Rat die Abwägung der Anregungen und Bedenken vornimmt und eine Berücksichtigung von Anmerkungen zur Abwägung nicht vorgesehen ist. Die Möglichkeit Anregungen und Bedenken vorzubringen habe dem Verein im Rahmen der Offenlage zugestanden. Bürgermeister Stommel führt aus, dass die umfangreiche Abwägung der Anregungen und Bedenken erst kurzfristig den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses vor der Sitzung in die Fraktionsvorbesprechungen zur Kenntnis gegeben werden konnte und verweist dementsprechend auf seinen Vorschlag, die Angelegenheit ohne Beschlussempfehlung an den Stadtrat passieren zu lassen. Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Im Haupt- und Finanzausschuss herrscht Einvernehmen darüber, den Beratungspunkt wegen des Umfangs der Abwägung der Anregungen und Bedenken und des noch bestehenden Beratungsbedarfs ohne Beschlussempfehlung zum Stadtrat passieren zu lassen.