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Beschlusstext (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,6 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
19.08.10, 18:23
Aktualisiert
19.08.10, 18:23
Beschlusstext (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. August 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlage-Nr. 375/2010) Beigeordneter Schulz erläutert, dass in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.07.2010 eine Diskussion darüber entstanden ist, dass zwei Grundstücke an der Van-Gils-Straße nicht von der Klarstellungssatzung erfasst sind, weil diese im Bereich des Landschaftsplanes des Kreises Düren liegen. Entsprechend der Anregung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses wird nach Prüfung durch die Verwaltung vorgeschlagen, den Satzungsbereich zu erweitern und die beiden Grundstücke einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut gem. Anlage!“