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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
77 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
24.07.17, 13:02
Aktualisiert
24.07.17, 13:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Dienstag, den 11.07.2017. Sitzungsbeginn: 10.2. 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr Bebauungsplan Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Abwägungsvorschlägen zu 1 bis 22 an. Die Beschlussfassung erfolgt im Hinblick auf die noch zu ändernden bzw. zu ergänzenden Gutachten und Planunterlagen. Die Notwendigkeit dieser Änderungen bzw. Ergänzungen ergibt sich aus der Selbstbeschränkung der Vorhabenträger auf eine Gesamthöhe der Anlagen von 190 m. Beratungsverlauf: Bürgermeisterin Schunck-Zenker verliest die einzelnen Abwägungsvorschläge und lässt einzeln darüber abstimmen. Die Ergebnisse der Abstimmungen sind der Anlage 5 zu entnehmen. Anschließend lässt sie über die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit insgesamt abstimmen. Beratungsergebnis: 22 Ja, 6 Nein, 2 Enthaltungen Beschluss: Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Abwägungsvorschlägen zu 1 bis 51 an. Die Beschlussfassung erfolgt im Hinblick auf die noch zu ändernden bzw. zu ergänzenden Gutachten und Planunterlagen. Die Notwendigkeit dieser Änderungen bzw. Ergänzungen ergibt sich aus der Selbstbeschränkung der Vorhabenträger auf eine Gesamthöhe der Anlagen von 190 m. Beratungsverlauf: Bürgermeisterin Schunck-Zenker verliest die einzelnen Abwägungsvorschläge und lässt einzeln darüber abstimmen. Die Ergebnisse der Abstimmungen sind der Anlage 6 zu entnehmen. Anschließend lässt sie über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange insgesamt abstimmen. Beratungsergebnis: 23 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen Beschluss: Der Rat der Stadt Linnich schließt sich den Empfehlungsbeschlüssen zu I. Nr. 1 bis 22 und II. Nr. 1 bis 51 vollinhaltlich an und beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Windenergie Gereonsweiler-Linnich“ auf Basis der Standortanalyse einschließlich der Begründung und aller Gutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Die Beschlussfassung erfolgt im Hinblick auf die noch zu ändernden bzw. zu ergänzenden Gutachten und Planunterlagen. Die Notwendigkeit dieser Änderungen bzw. Ergänzungen ergibt sich aus der Selbstbeschränkung der Vorhabenträger auf eine Gesamthöhe der Anlagen von 190 m. Beratungsverlauf: Bürgermeisterin Schunck-Zenker lässt auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden Grün geheim über den Gesamtbeschluss abstimmen. Beratungsergebnis: 18 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Rates der Stadt Linnich vom 11.07.2017 Seite 2