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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78  ) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78  ) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78  )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-540/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 10 24 53 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 21.02.2006 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 „Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ – Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Hauptausschuss, den Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 - „Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ - abzulehnen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 , in dem die Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 auch über 2007 hinaus beantragt wird, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verweisen. Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen: Nach der `neuen´ Erlasslage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2006 können Hortgruppen - insbesondere für Kinder mit besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur - nunmehr auch über 2007 hinaus gefördert werden; ab 2008 jedoch lediglich in Höhe von 20 % der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel. Insofern wäre - ungeachtet der sicherlich in Bedburg nicht vorliegenden problematischen Sozialstruktur - `grundsätzlich´ eine Weiterführung der im Stadtgebiet installierten Hortgruppen möglich. Wenngleich zweifelsohne beide Horte ein hervorragendes, qualitativ hochwertiges Angebot vorhalten, darf in der Entscheidung dieser Frage nicht verkannt werden, dass Ziel des Landes die Überführung der Hortgruppen in die offene Ganztagsschule ist, und insofern das Land ab 2007/ 2008 die Bezuschussung stark reduziert, wenn nicht gar in Gänze zurückfährt. Im Ergebnis wären daher diese `fehlenden Mittel´ in voller Höhe durch den Träger der Jugendhilfe - den Rhein-Erft-Kreis - bzw. über die Jugendamtsumlage unmittelbar durch die Stadt Bedburg zu finanzieren. In Anbetracht der prekären Finanzsituation der Stadt kann die Verwaltung - zumal auch die offene Ganztagsschule ein qualitativ hochwertiges Angebot vorhält - eine über das Schuljahr 2006/ 2007 hinausgehende Aufrechterhaltung der Hortgruppen in der Stadt Bedburg nicht befürworten. Rein informatorisch verweist die Verwaltung in diesem Zusammenhang auf die ohnehin stark angestiegene Jugendamtsumlage in Höhe von nunmehr rd. 5.298.000,- € (Vorjahr: 4.087.000,-). Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Hauptausschuss zu empfehlen, den Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 zur „Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ abzulehnen STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.02.2006 ----------------------------------- ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister