Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-540/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 10 24 53
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
21.02.2006
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006
„Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ –
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Hauptausschuss, den
Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006
- „Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ - abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 , in
dem die Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 auch über 2007 hinaus
beantragt wird, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat
jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6
Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und
Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) die Eingabe
auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verweisen.
Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen:
Nach der `neuen´ Erlasslage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2006 können Hortgruppen - insbesondere für Kinder mit
besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur - nunmehr auch
über 2007 hinaus gefördert werden; ab 2008 jedoch lediglich in Höhe von 20 % der 2005 zur
Verfügung stehenden Landesmittel. Insofern wäre - ungeachtet der sicherlich in Bedburg nicht
vorliegenden problematischen Sozialstruktur - `grundsätzlich´ eine Weiterführung der im
Stadtgebiet installierten Hortgruppen möglich. Wenngleich zweifelsohne beide Horte ein
hervorragendes, qualitativ hochwertiges Angebot vorhalten, darf in der Entscheidung dieser Frage
nicht verkannt werden, dass Ziel des Landes die Überführung der Hortgruppen in die offene
Ganztagsschule ist, und insofern das Land ab 2007/ 2008 die Bezuschussung stark reduziert,
wenn nicht gar in Gänze zurückfährt. Im Ergebnis wären daher diese `fehlenden Mittel´ in voller
Höhe durch den Träger der Jugendhilfe - den Rhein-Erft-Kreis - bzw. über die Jugendamtsumlage
unmittelbar durch die Stadt Bedburg zu finanzieren. In Anbetracht der prekären Finanzsituation der
Stadt kann die Verwaltung - zumal auch die offene Ganztagsschule ein qualitativ hochwertiges
Angebot vorhält - eine über das Schuljahr 2006/ 2007 hinausgehende Aufrechterhaltung der
Hortgruppen in der Stadt Bedburg nicht befürworten. Rein informatorisch verweist die Verwaltung
in diesem Zusammenhang auf die ohnehin stark angestiegene Jugendamtsumlage in Höhe von
nunmehr rd. 5.298.000,- € (Vorjahr: 4.087.000,-).
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Hauptausschuss zu empfehlen, den Antrag des Elternrates
der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 zur „Aufrechterhaltung des Hortes
Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ abzulehnen
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.02.2006
-----------------------------------
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister