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Beschlusstext (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,9 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
15.09.10, 10:12
Aktualisiert
15.09.10, 10:12
Beschlusstext (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. September 2010 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 01.07.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlage-Nr. 375/2010) StV Hüvelmann erklärt, dass die Satzung so nicht verabschiedet werden kann. Zwei seit Jahrzehnten bebaute Grundstücke würden danach im Außenbereich liegen. Die Rechte der Bürger würden eingeschränkt. Eine Bebauung der Grundstücke wäre nicht mehr möglich. Herr Rehers erläutert, dass bereits der Landschaftsplan fehlerhaft war. Der Kreis sich aber weigert eine Berichtigung vorzunehmen. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie z.B. über eine Abrundungssatzung, eine Lösung gefunden werden kann. Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuß überein, dass die Abstimmung bis zur Sitzung des Haupt- und Finazausschusses zurückgestellt werden soll, um bis dahin rechtliche Fragen bezgl. der weiteren Vorgehensweise zu klären. Ggflls. sollte zeitgleich mit dem Beschlußvorschlag die Abrundungssatzung beschlossen werden. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung „Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Altenburg wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut“