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Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str.3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str.3)

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Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 22.08.2006 24 Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, FranzLehnen-Str.3 (Drs.Nr. 528/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahmen vom Einstellungsstopp ab dem 01.08.2006 -1) eine/n Kinderpfleger/in befristet bis zum 31.07.2008 mit 38,5 und - 2) eine/n Erzieher/in befristet bis zum 31.08.2007 mit 38,5 Wochenstunden für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str. 3 einzustellen.