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Beschlussvorlage (Raumprogramm für ein zentrales Rathaus)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Raumprogramm für ein zentrales Rathaus) Beschlussvorlage (Raumprogramm für ein zentrales Rathaus)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7146/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Raumprogramm für ein zentrales Rathaus Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem vorgelegten Raumprogramm für ein zentrales Rathaus zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 28.04.2009 wurde u. a. beschlossen, dass zur Rathausfrage, die per Bürgerentscheid umgesetzt werden soll, - ein Raumprogramm unter Einschluss aller relevanten Bedarfskomponenten bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerhaus erarbeitet wird. Grundlage für die Ermittlung des Raumprogrammes ist das Personalkonzept, dass seinerzeit vom Rat der Stadt Bedburg für den Zeitraum 2005 bis 2009 verabschiedet worden ist. Hierbei wurden allerdings die personellen Veränderungen, die zwischenzeitlich erforderlich wurden, berücksichtigt. Die Raumgrößen für die Büros basieren auf den Vorgaben des Bundes für Verwaltungsbauten. Die Größe der Büros wurde entsprechend der Stellung der Nutzer konzipiert. Die Größe der Verkehrsfläche wird in der Planung mit 25 % der Gesamtfläche angesetzt. Hierbei kann allerdings davon ausgegangen werden, dass erfahrungsgemäß bei der Detailplanung diese Größenordnung nicht erreicht wird. Sonstige Flächen wurden an Hand der Vorgaben nach den Arbeitsstättenrichtlinien und den arbeitschutzrechtlichen Gesetzen und Verordnungen konzipiert. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass für ein zentrales Rathaus eine Gesamtfläche von rund 5.000,00 qm benötigt wird. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.09.2009 gesehen: ----------------------------------Karren Stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-146/2009 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 2