Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Finanzierung von Verbundaufgaben (VRS) im Haushaltsjahr 2002 hier: Mögliche Einstellung der Verbundförderung seitens des Landes NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Finanzierung von Verbundaufgaben (VRS) im Haushaltsjahr 2002
hier: Mögliche Einstellung der Verbundförderung seitens des Landes NW)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 13/2002 24.04.2002 Az.: 60.13/ÖPNV X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 15.05.2002 Finanzierung von Verbundaufgaben (VRS) im Haushaltsjahr 2002 hier: Mögliche Einstellung der Verbundförderung seitens des Landes NW Die Verkehrsverbünde im Land NW erhielten bisher eine Förderung seitens des Landes NW zum Ausgleich verbundbedingter Aufwendungen in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. € (1,00 DM/Einwohner und Verbundgebiet). Diese Verbundförderung ist nach Informationen, die den Verbünden vorlagen, vom Land NW zur Disposition gestellt worden. Mit dem als Anlage beigefügten offenen Brief hatte sich daher der Vorsitzende des Kommunalbeirates der VRS-GmbH, Landrat Fritjof Kühn, an Herrn Minister Schwanhold gewandt, um u.a. um eine weitere finanzielle Förderung der VRS-GmbH durch das Land NW sicherzustellen. Zwischenzeitlich liegt das Antwortschreiben des Ministeriums vor. Danach bestätigt das Ministerium, dass „diese freiwillige Leistung des Landes angesichts der vorgenommenen Kürzungen der Finanzmittel des Bundesregionalisierungsgesetzes bis auf weiteres ausgesetzt wird.“ Bei tatsächlichem Wegfall der Verbundförderung würden der VRS-GmbH im Haushaltsjahr 2002 1,6 Mio € zur Finanzierung ihrer im Gesellschaftervertrag bzw. in der Zweckverbandssatzung festgelegten Pflichtaufgaben fehlen. Dies hätte mittelbar Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen als Gesellschafter der VRS-GmbH. Der Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen, der gemäß Wirtschaftsplan 2002 bei 23.750,- € liegt, würde um 40.825 € auf 64.575,- € steigen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)