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Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Bürgschaft für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Bürgschaft für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH) Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Bürgschaft für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH) Beschlussvorlage GB (Übernahme einer Bürgschaft für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 199/2003 14.07.2003 Datum: Az.: 20/923-42/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 Übernahme einer Bürgschaft für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Für die fünf Darlehen der Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH bei der Kreissparkasse Euskirchen (Stand zusammen per 30.06.2003: 13.192.353,91 €), die in Kürze umgeschuldet und in ein Darlehen zusammengeführt werden sollen, einschließlich Vorfälligkeitsentschädigung übernimmt der Kreis Euskirchen die Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft ist begrenzt auf einen Höchstbetrag von 10.260.708,99 € sowie auf einen Höchstzinssatz von 4,5 % p.a. Begründung: Seite - 2 Für die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH (GZZ) bestehen derzeit folgende fünf Darlehen bei der Kreissparkasse Euskirchen (KSK): Konto-Nr. 52165396 52172160 52175833 52176492 52178787 31.12.2002 30.06.2003 Zweck (€) (€) 6.302.345,36 6.122.933,54 Errichtung des Neubaus 2.471.649,01 2.406.962,12 Errichtung des Neubaus 230.392,47 225.701,08 Finanzierung der Kommanditbeteiligung an der Schloss Schleiden Immob. GmbH & Co. KG 3.363.431,11 3.307.462,08 Sanierung des Altbaus 1.152.528,29 1.129.295,09 Finanzierung der Kommanditbeteiligung an der Schloss Schleiden Immob. GmbH & Co. KG 13.520.346,24 13.192.353,91 Die Zinssätze bewegen sich zwischen 6,00 % und 6,95 % p.a., die Zinsbindungsfristen enden zwischen dem 15.12.2005 und dem 01.02.2008. Nunmehr plant die GZZ aufgrund der günstigen Zinsphase, die fünf Darlehen umzufinanzieren und dabei die fünf Darlehen in ein einzelnes zu überführen. Zur Erlangung günstigerer Konditionen würde dabei eine Kommunalverbürgung dienen. § 86 Absatz 2 GO NRW (anwendbar über § 53 Absatz 1 KrO NRW) regelt, dass Kreise Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen dürfen. Zweck der GZZ ist die Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 2 des Gesellschaftsvertrages), der insbesondere durch den Betrieb des geriatrischen Zentrums erfüllt werden soll. Die Voraussetzung der Erfüllung eigener Aufgaben ist somit gegeben. In den Verwaltungsvorschriften zu § 73 GO alter Fassung (der dem jetzigen § 86 entspricht) wird erläutert, dass im Falle der Mitbeteiligung anderer an der jeweiligen Gesellschaft die Bürgschaft in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen sein wird. Der Kreis Euskirchen bzw. die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH sind wie folgt beteiligt: A. Gesellschaft: Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Gesellschafter Kreis Euskirchen Stadt Zülpich Summe Stammkapital 1.000.000,00 DM 300.000,00 DM 1.300.000,00 DM Anteil 76,92 % 23,08 % 100,00 % B. Gesellschaft: Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Gesellschafter Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Eifelhöhen-Klinik AG Summe Stammkapital 5.361.000,00 € 343.000,00 € 5.704.000,00 € Anteil 93,99 % 6,01 % 100,00 % Damit darf sich der Kreis Euskirchen mit maximal 72,297 % an einer für das GZZ zu übernehmenden Bürgschaft beteiligen. Zu verbürgen ist ein neues Darlehen, das sich zusammensetzt aus: Alt-Darlehen Stand 30.06.2003 maximale Vorfälligkeitsentschädi- 13.192.353,91 € 1.000.000,00 € Seite - 3 gung Höchstsumme neues Darlehen 14.192.353,91 € Bezogen auf den Anteil des Kreises von 72,297 % ergibt sich eine maximale Bürgschaftssumme in Höhe von 10.260.708,99 € (unter Berücksichtigung der Nachkommastellen). Da erst am 11.07.2003 ein Gespräch zwischen der Bezirksregierung Köln, dem Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH sowie dem Kreiskämmerer in dieser Angelegenheit stattgefunden hat, kann diese Vorlage erst zum heutigen Zeitpunkt erstellt werden. Die Bezirksregierung ist insbesondere der Ansicht, dass im vorliegenden Fall keine Ausnahme von der Aufteilungsregel gemacht werden kann. Eine EU-Notifizierungspflicht ist angesichts der Höhe der Bürgschaft nicht notwendig, da die De-Minimis-Regelung zur Anwendung kommt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)