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Beschlusstext (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.- Dirmerzheim, Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.- Dirmerzheim,             
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser")

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 20.09.2006 8 Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.- Dirmerzheim, Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser" (Drs.Nr. 637/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) in Erftstadt- Dirmerzheim betragen die Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutzwasser 5,263777 Euro und der für Oberflächenwasser 6,328646 Euro je qm Grundstücksfläche. Im Bebauungsplangebiet ist eine eingeschossige Wohnbebauung zulässig.