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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
25.08.09, 17:59
Aktualisiert
25.08.09, 17:59
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7103/2009 1. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Rechnungsprüfungsausschuss 25.08.2009 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, ¾ den Jahresabschluss festzustellen und ¾ dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und ¾ den Jahresüberschuss in Höhe von 1.305.468,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde formell vom Kämmerer am 25. Mai 2009 aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 23.06.2009 zugeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss legte am 15.01.2008 fest, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen (§ 101 Abs. 8 GO), so lange die Finanzsoftware KIRP noch im Einsatz ist. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2007 von September 2008 bis April 2009 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der gesamte Überschuss der Ergebnisrechnung beträgt 1.305.468,56 €. Er ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da die Ausgleichsrücklage bereits den Maximalbetrag ausweist. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob ¾ ¾ ¾ ¾ ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben. Auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Beschlussvorlage WP7-103/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bereits am 12.08.2009 zugestellt. Der im Bericht enthaltene Bestätigungsvermerk (Seite 10) enthält in der Einleitung das Wort „eingeschränkt“. Aus den darauf folgenden Feststellungen ergibt sich, dass es keinerlei Gründe für eine Einschränkung gibt. Die BDO bestätigte zwischenzeitlich, dass es sich hier um ein Versehen handelt und wird den Bestätigungsvermerk entsprechend korrigieren. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes bzw. den Mitarbeitern des Fachbereichs IV rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.08.2009 ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP7-103/2009 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3