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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 17:57
Aktualisiert
02.11.09, 17:57
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP86/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 03.11.2009 Betreff: Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt seine Stellvertreter in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 67 Absatz 3 GO werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auf die Anfertigung einer besonderen Niederschrift über die Verpflichtung kann verzichtet werden, da die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters als Ratsmitglieder bereits unter Tagesordnungspunkt 3 eine Niederschrift über ihre Verpflichtung unterzeichnet haben. Die separate Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Bürgermeister erfolgt, um ihre besondere Bedeutung hervorzuheben. Die Verpflichtung in feierlicher Form kann dergestalt erfolgen, dass sich die stellvertretenden Bürgermeister von ihren Plätzen erheben und ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.10.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-6/2009 Seite 2