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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 21 und Nr. 22, Erftstadt - Friesheim Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
07.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 21 und Nr. 22, Erftstadt - Friesheim
Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 07.03.2006 8 Bebauungsplan Nr. 21 und Nr. 22, Erftstadt - Friesheim Offenlegungsbeschluss (Drs.Nr. 211/2006) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, im Rahmen des Aufhebungsverfahrens die Offenlage der Bebauungspläne Nr. 21 und Nr. 22, Erftstadt-Friesheim, Talstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 (Erweiterung Kindergarten) wird vom Aufhebungsverfahren nicht berührt. Die V211/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig